Bristol: Keine Goldfische als Gewinn auf Jahrmärkten

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Die Stadt Bristol setzt sich für den Tierschutz ein und hat entschieden, dass es bei Volksfesten und Jahrmärkten der Stadt keine Goldfische mehr als Gewinne oder Preise gegeben darf.

Der Bürgermeister von Bristol, Marvin Rees, hat seine Mitarbeiter:innen angewiesen, die Vertragsdokumente für entsprechende Veranstaltungen dahingehend zu überarbeiten. Der Stadtrat Jonathan Hucker nannte die bisherige Tradition, lebende Goldfische auf den örtlichen Festen zu verschenken “grausam und überholt”. Er hatte die Kommune deswegen auf den Missstand aufmerksam gemacht. “Die Verwendung lebender Tiere als Trophäen ist nicht nur respektlos und ausbeuterisch, sondern auch äußerst schädlich für das Wohlergehen der Tiere. Wir haben das Glück, in weitaus aufgeklärteren Zeiten zu leben. Für diese in Gefangenschaft lebenden Tiere ist es sicherlich kein Jahrmarktsvergnügen”.

Das Kuriose: In Schottland ist es bereits illegal, lebende Tiere als Preise zu verschenken. Im restlichen Vereinigten Königreich liegt die Entscheidung jedoch bei den jeweiligen lokalen Behörden. Und die interessieren sich oft wenig für den Tierschutz. Noch kurioser wird es jedoch, wenn man sich klar macht, dass Attraktionen mit lebenden Tieren – also beispielsweise das beliebte Ponyreiten für Kinder – in Bristol schon verboten ist. Goldfische in Plastiktüten zu verschenken, war bisher jedoch legitim.

Stress, Leid und sogar der Tod

Die Entscheidung in Bristol geht auch auf eine Kampagne der Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals zurück. Die Tierschutzorganisation setzt sich bereits seit 1824 in England und Wales für Tierrechte ein. Die Kampagne trägt den Namen “Pets as Prizes”. Demnach wüssten die meisten Menschen nicht, wie man Fische richtig pflegt. Viele der Goldfische sterben deswegen noch auf den Jahrmärkten an einem Schock oder wegen schlechte Behandlung innerhalb von Stunden oder Tagen in ihrem neuen Zuhause.

Und wie ist die Rechtslage in Deutschland? Nach § 3 Nr. 12 TierSchG ist es verboten “ein Tier als Preis oder Belohnung bei einem Wettbewerb, einer Verlosung, einem Preisausschreiben oder einer ähnlichen Veranstaltung auszuloben.” Der deutsche Gesetzgeber hat also glücklicherweise bereits erkannt, welchen Stress und welches Leid diese Praxis für Tiere bedeuten kann.

Höchst umstritten ist hierzulande aber immer noch das Verbot von (wilden) Zirkustieren. Der Bundesrat hatte 2003, 2011 und 2016 gefordert, ein Haltungsverbot für bestimmte Zirkustiere zu erwirken. Bisher jedoch erfolglos. Zuletzt hatte sich der Bundestag im Oktober 2019 mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, befasst, der forderte, Wildtiere im Zirkus zu verbieten. Der Antrag wurde vom Bundestag aber abgelehnt. 2020 legte Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) schließlich einen Entwurf vor, dass Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären von Zirkussen nicht mehr neu angeschafft werden dürfen. Diesen Vorschlag lehnte der Bundesrat jedoch 2021 ab.


Fundstelle: https://www.bbc.com/

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