Richter verurteilt Rechtsradikalen dazu, klassische Literatur zu lesen

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Lesen bildet! Das dachte sich auch ein Richter in Großbritannien und verurteilte einen jungen Rechtsextremisten dazu, klassische Literatur zu lesen.

Ob das bei diesem Sachverhalt wohl die richtige Bestrafung ist? Der inzwischen 21-jährige Ben John aus Lincoln wurde bereits mit 18 Jahren als potentieller Terrorist eingestuft. Der ehemalige Student der De Montfort University hatte fast 70.000 Dokumente mit rassistischen Inhalten und Anleitungen zum Bombenbau aus dem Internet heruntergeladen. Außerdem soll er ein Schreiben an seine Schule verfasst haben, in dem er gegen Homosexuelle, Einwanderer und Liberale wütete. Der Mann soll einer rechtsradikalen Gruppierung im Internet angehören und mit der Ideologie Adolf Hitlers sympathisieren. Im Januar 2020 wurde er deswegen verhaftet und später wegen Verstößen gegen das Terrorismusgesetz angeklagt.

Am 11. August wurde er vom Leicester Crown Court wegen des Besitzes von Informationen, die für die Vorbereitung eines Terrorakts nützlich sein könnten, für schuldig befunden. Der Straftatbestand sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vor. Ben John hatte jedoch Glück. Der junge Mann erhielt lediglich eine Bewährungsstrafe. Zur Begründung führte Richter Timothy Spencer an, dass es sich bei den Taten lediglich um “jugendliche Torheit” handele.

Kreative Bestrafungen im Jugendstrafrecht

Der Richter hatte bei der Strafzumessung jedoch außerdem eine selten kreative Idee: Er verpflichtete den verurteilten Rechtsextremisten dazu, klassische Bücher zu lesen. Bei der Urteilsverkündung sagte er laut The Guardian: “Du bist ein einsamer Mensch mit wenigen oder gar keinen echten Freunden”. Nachdem der Richter Ben John das Versprechen abverlangt hatte, nicht mehr nach rechtsradikalen Materialien im Internet zu suchen, fragte er ihn: “Haben Sie Dickens gelesen? Austen?” Und schließlich kündigte er an, den jungen Mann alle vier Monate zu fragen, was er gelesen habe und sein Wissen über das Buch abzufragen. Richter Timothy Spencer empfahl dem Rechtsextremisten Bücher und Theaterstücke von Jane Austen, William Shakespeare, Thomas Hardy und Charles Dickens.

Eine gar ungewöhnliche Bestrafung? Mitnichten! Auch das deutsche Jugendstrafrecht sieht eine ganze Reihe an Rechtsfolgen vor, die es im Erwachsenenstrafrecht so nicht gibt. So unterscheidet man laut Jugendgerichtsgesetz zwischen Erziehungsmaßregeln (§ 9 ff. JGG), Zuchtmitteln (§ 13 JGG) (zu diesen gehört auch die Inhaftierung für wenige Tage – “Jugendarrest” genannt) und der klassischen Freiheitsstrafe, der sog. Jugendstrafe (§ 17 ff. JGG). Zu den Erziehungsmaßregeln gehört auch die Möglichkeit, dem Jugendlichen Weisungen (§ 10 JGG) zu erteilen. Eine mögliche Weisung ist dabei die “Leseweisung”. Die Jugendrichter:innen erteilen in diesen Fällen den jugendlichen Delinquenten die Weisung, Bücher zu lesen, die einen Bezug zur Tat darstellen. In den Büchern sollte es also optimalerweise um genau die Probleme gehen, welche die Verurteilten haben. Also beispielsweise um Gewalt in der Familie oder Suchtprobleme.

Ob klassische Literatur tatsächlich dazu geeignet ist, einen Jugendlichen von rechtsradikalem Gedankengut fernzuhalten, wird sich zeigen.


Fundstelle: https://www.mirror.co.uk/

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