Von einsamen Meerschweinchen und nackten Wanderern: Die kuriosesten Gesetze der Schweiz

Die Schweiz ist weltweit bekannt für ihre beeindruckende Alpen-Landschaft, Schokolade und den gekonnten Einsatz von geschmolzenem Käse in diversen Gerichten. Was viele nicht wissen: Die Schweiz ist außerdem ein absoluter Champion, wenn es um den Erlass einzigartiger Gesetze geht.

Weit über hunderttausend Paragraphen regulieren sämtliche Bereiche des Schweizer Lebens. Jährlich kommen so viele neue Erlasse zu dieser Sammlung hinzu, dass sich mittlerweile sogar einige Gegeninitiativen formiert haben, die die De-Regulierung des Landes fordern. Ein Blick auf das Best-of der kuriosesten Schweizer Gesetze zeigt, wie weit es in der Alpenrepublik mit den Vorschriften geht.

1. Das Beerpong-Verbot

Kein Ort für Trinksportler: Im Kanton Neuenburg ist es in Bars und Gaststätten seit 2015 gesetzlich verboten, Beerpong zu spielen. Sämtliche Trinkspiele sind hier ein No-Go, um die Spielerinnen und Spieler vor ihrem „übermäßigen Kampfgeist“ und dem damit einhergehenden Alkoholkonsum zu bewahren.

2. Das nächtliche Spül-Verbot

Wenn die Nachtruhe wichtiger ist als die Notdurft: Wer in der Schweiz in einer Etagenwohnung wohnt, darf ab 22 Uhr nicht mehr die Toilettenspülung bedienen – schließlich könnte dies den Schlaf der Nachbarn stören.

3. Das Absatz-Verbot

Apropos Nachtruhe: Auch das Tragen von Absatzschuhen ist nach 22 Uhr in einigen Schweizer Gemeinden gesetzlich untersagt.

4. Das Gesetz gegen die Einsamkeit der Meerschweinchen

Haustierhalter aufgepasst: Seit einigen Jahren ist es in der Schweiz Vorschrift, dass bestimmte Haustiere nicht mehr allein gehalten werden dürfen. Insbesondere gesellige Kleintiere wie Meerschweinchen, Goldfische und Wellensittiche – aber auch Lamas und Alpakas – müssen mit mindestens einem Artgenossen zusammenleben. Bei Verstoß droht eine saftige Strafe von mehreren Hundert Schweizer Franken.

5. Das Gesetz gegen den gemeinsamen Verzehr von Hunden und Katzen

Nur bei Eigenbedarf erlaubt: Wer in der Schweiz einen Hund oder eine Katze essen möchte, kann dies grundsätzlich tun – aber nur innerhalb des eigenen Haushalts. Sobald eine weitere Person zum Verzehr eingeladen wird, ist dies ein schwerwiegender Gesetzesverstoß.

6. Das Angler-Selfie-Verbot

Keine Trophäe: Angler, die ein Selfie mit einem gefangenen Fisch machen, riskieren in der Schweiz ein saftiges Bußgeld. Gleiches gilt übrigens, wenn diese Angler im Kanton Zürich gefangene Fische ab einer bestimmten Länge wieder zurück ins Wasser werfen.

7. Das sonntägliche Wäsche-Verbot

„Sieht einfach nicht gut aus“: An Sonn- und Feiertagen dürfen Schweizer draußen keine Wäsche aufhängen. Eine volle Wäscheleine am Wochenende störe laut Hauseigentümerverband einfach die Optik, weshalb die so genannte Normwaschordnung erlassen wurde.

8. Das Nacktwander-Verbot

FKK-Tourismus nicht erwünscht: Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist das Nacktwandern seit 2009 ausdrücklich untersagt. Der Erlass gegen „unanständiges Benehmen“ hat scheinbar Wirkung gezeigt: Laut Polizei wurde in der Region seit bereits zehn Jahren in freier Wildbahn kein einziger Nacktwanderer mehr gesichtet.

9. Das Gesetz gegen reguliertes Umparken

Wenn der Parkplatz teuer wird: Wer in der Schweiz sein Auto umparken möchte, muss zwischendrin mindestens für eine kurze Zeit im fließenden Verkehr gefahren sein – bei einem Verstoß gegen den Erlass droht ansonsten ein Bußgeld von 40 Schweizer Franken.

Ja, die Schweiz hat ein paar ungewöhnliche gesetzgeberische Eigenheiten. Kennen Sie noch weitere, die in diesem Artikel hätten erwähnt werden können? Schreiben Sie es uns!

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Mattia Murtas
Mattia Murtashttps://www.getyourlawyer.ch/
Herr Mattia Murtas ist Junior SEO Manager bei GetYourLawyer in Zürich. Er betreut und optimiert den Webseitenauftritt und ist für die Steigerung der Sichtbarkeit der organischen Suche zuständig.

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