Obdachloser gesteht Mord nach 38 Jahren, um nicht mehr auf Straße schlafen zu müssen

Ein wohnungsloser Mann hat in England nach 38 Jahren einen Mord gestanden. Die Begründung für das späte Geständnis ist bizarr: Der Obdachlose will nicht mehr auf der Straße schlafen müssen und möchte deswegen freiwillig ins Gefängnis.

Der heute 59-Jährige bekannte sich vor Gericht schuldig, im Dezember 1983 einen 50-jährigen Chefkellner in dessen eigenem Haus getötet zu haben. Er gab an, den Mann mit einem über 2 kg schweren Marmor-Aschenbecher erschlagen zu haben. Zuvor hatten sich die beiden Männer kennengelernt und das spätere Opfer hatte den heute 59-Jährigen zu sich nach Hause eingeladen. Dort war es dann zu Meinungsverschiedenheiten gekommen, die für den Chefkellner tödlich ausgegangen waren.

Bereits im Sommer 2020 war der Obdachlose verhaftet worden. Er hatte Steine gegen die Fenster eines Polizeireviers in London geworfen. Als die Beamt:innen nachsehen kamen, gestand er den Mord und wurde verhaftet. Die Polizei glich die DNA des wohnungslosen Mannes mit einer DNA-Probe ab, die an einem Zigarettenstummel im Haus des Mordopfers gefunden worden war. Und landete einen Treffer!

Lieber im Knast als auf der Straße!

Vor Gericht begründete der Mann sein spätes Geständnis jetzt mit den Worten: „Wissen Sie was, ich bin obdachlos, ich werde nicht mehr auf der Straße schlafen.“ Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Tat – unabhängig davon, was zwischen den beiden Männern am Tatabend vorgefallen war – als “völlig unverhältnismäßig”. Der Mann muss jetzt mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Das Urteil soll am 13. Oktober 2021 verkündet werden.

Die ursprüngliche Mordermittlung in dem Fall waren 1985 eingestellt worden, nachdem die Polizei keine verdächtige Person ermitteln konnte.

Der 59-jährige Obdachlose ist nicht der Erste, der eine Straftat begeht und/oder gesteht, um zumindest zeitweise nicht mehr auf der Straße leben zu müssen. Normalerweise geht es dabei aber um Kleinkriminalität. Allerdings ist es in Deutschland gar nicht so einfach, für kleinere Straftaten ins Gefängnis zu wandern. Dafür muss man schon schwerere Geschütze auffahren oder wiederholt straffällig werden.

Vor dem Landgericht Oldenburg fand beispielsweise 2019 der Prozess gegen einen 62-Jährigen Obdachlosen statt. Der ehemalige Informatiker hatte mit seinem Auto einen völlig unbeteiligten Radfahrer angefahren und ihn schwer verletzt. Die Begründung: Der Mann, der auf der Straße lebte, wollte nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle ins Gefängnis kommen. Das LG Oldenburg kam dem Wunsch des Mannes nach und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes (LG Oldenburg, Urt. v. 20.02.2020, Az. 5 Ks 41 Js 7/19 (17/19).

In Niedersachsen baten 2018 sogar insgesamt 10 Häftlinge darum, zurück ins Gefägnis zu dürfen. Oft finden die ehemaligen Gefangenen keine Wohnung. Manchen fehlt aber auch der strukturierte Alltag in der JVA. Sie sind mit dem Leben in Freiheit überfordert. Deswegen gibt es in Deutschland für ehemalige Häftlinge die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis zurück ins Gefängnis zu kommen. Allerdings nur für kurze Zeit.


Fundstelle: https://www.bbc.com/

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