Bayern: 91-Jährige baut in Seniorenheim Cannabis an

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In einem Seniorenheim im Landkreis Günzburg (Bayern) hat eine Bewohnerin Cannabis angebaut. Deswegen rückte die Polizei an.

Grundsätzlich ist es schön, wenn sich auch Senior:innen noch der Gärtnerei widmen. Denn: Was gibt es Schöneres als blühende Balkonkästen in einem Seniorenheim? Doch der Spaß hört in Deutschland immer dort auf, wo die Hanfpflanze ins Spiel kommt. So auch in diesem Fall.

Die Mitarbeiter:innen eines Seniorenheims in Krumbach hatten ein verdächtiges Pflänzlein auf dem Balkon einer ihrer ältesten Bewohnerinnen entdeckt. Die Angestellten alarmierten die Polizei, welche die Pflanzen inspizierten. Tatsächlich entdeckten die Beamt:innen im Blumenkasten der 91-Jährigen ein Cannabis-Pflänzchen. Für das konservative Bayern ein Skandal! Schließlich handelt es sich bei Cannabis um eine verbotene Droge.

Und was sagte die betagte Dame dazu? Sie war mit der Sicherstellung des Pflänzchens durch die Polizei überhaupt nicht einverstanden! “Die Bewohnerin war völlig überrascht, da sie die Bezeichnung der Pflanze nicht kannte und über ein Verbot des Anbaus nichts wusste”, berichtete die Polizei laut SPIEGEL Online. “Da ihr die Pflanze jedoch gefiel und sie sie schon länger hegte und pflegte, war sie mit einer Sicherstellung durch die Beamten nicht einverstanden.” Dass aus der indischen Hanfpflanze “Cannabis” unter anderem die Rauschmittel Marihuana und Haschisch hergestellt werden, wusste die 91-Jährige angeblich nicht.

Strafbarkeit nach dem BtMG?

Wie die 91-Jährige an das Saatgut kam, ließ sich nicht mehr ermitteln. Die Polizei ist jetzt jedoch gezwungen, die illegale Pflanze zu vernichten. Vielleicht hätten die Beamt:innen der älteren Dame einfach eine hübsche Begonie zum Tausch anbieten sollen, um ihr Gemüt zu beruhigen?

Und was hat die Seniorin rechtlich zu befürchten? Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe wird nach § 29 I Nr. 1 BtMG bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft. Für eine Strafbarkeit genügt schon eine Cannabispflanze im heimischen Blumentopf. Allerdings fehlt es der Seniorin hier wohl am Vorsatz bzw. sie unterlag einem Irrtum. Denn die 91-Jährige wusste nicht, dass es sich bei dem Pflänzchen um Cannabis handelte und ihr war auch nicht bekannt, dass der Cannabis-Anbau hierzulande verboten ist.

Trotzdem fragt man sich: Wie kann man eine Pflanze mit so markanten Blättern nicht erkennen? Derartige Irrtümer scheinen aber öfter vorzukommen. So schaffte es 2012 ein 74-jähriger Landwirt aus Mömbris (Kreis Aschaffenburg) in die Medien. Er hatte auf seinem Feld nichtsahnend eine 300 Quadratmeter große Hanfplantage angelegt. Der Bauer wollte auf seinem Acker eigentlich Sonnenblumen anbauen. Mangels passender Samen griff er auf einen Sack Vogelfutter zurück, der wohl unter anderem auch Hanfsamen enthalten hatte. Nachdem die Polizei ihn auf seinen Irrtum hingewiesen hatte, pflügte der Mann die Pflanzen sofort unter.


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