JURios fragt – 15 Professor:innen antworten: Besonderheiten für Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht? (Teil 3)

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Um Jurastudium und Referendariat ranken sich zahlreiche Mythen. Der am weitesten verbreitete Mythos ist dabei mit Sicherheit der, dass es die „perfekte Examensvorbereitung“ gibt. Wer jedoch schon einige Semester hinter sich hat, wird schnell merken, dass es DIE perfekte Lernmethode und DIE perfekte Examensvorbereitung leider nicht gibt. Am Ende müssen alle Studierenden ihren eigenen Weg finden. Und der kann in den Rechtswissenschaften ganz schön holprig sein.

In dieser vierteiligen Artikelserie wollen wir zumindest etwas Licht ins Dunkle bringen und Euch Tipps und Tricks für ein erfolgreiches Studium und ein gutes Staatsexamen an die Hand geben. Dazu hat JURios mit 15 Professor:innen und PD:innen verschiedener Fachbereiche und verschiedener Universitäten gesprochen.

In Teil eins der Serie ging es darum, was ein erfolgreiches Jurastudium und eine erfolgreiche Examensvorbereitung ausmacht. Danach haben wir uns in Teil zwei dem Problem von der anderen Seite genähert und fragten: Welche großen Fehler sollte man im Jurastudium und in der Examensvorbereitung unbedingt vermeiden? Im diesem dritten Teil fragen wir die Juraprofessor:innen, ob sie Tipps und Tricks für ihren eigenen Fachbereich – also für Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht – haben und inwiefern es hier Besonderheiten beim Lernen gibt. Im vierten und letzten Teil greifen wir ein aktuelles Thema auf und fragen, was Studierende aus der Corona-Krise mitnehmen können. War wirklich alles schlecht oder kann man aus dem Lockdown auch noch etwas Positives mitnehmen?

Tipps fürs Jurastudium

Welche Besonderheiten gibt es in den einzelnen Fachbereichen?

Glücklicherweise konnten wir für unsere Artikelserie Juraprofessor:innen und PD:innen verschiedener Universitäten und verschiedener Fachbereiche gewinnen. Von ihnen wollten wir wissen, ob es im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht Besonderheiten gibt, die man beim Lernen und in der Klausurbearbeitung beachten muss.

Ganz allgemein haben die Professor:innen und PD:innen aller Fachbereiche drei Punkte genannt, die ihrer Meinung nach beim Klausurenschreiben – egal in welchem Fachbereich – unerlässlich sind. Punkt eins: Korrektes Deutsch! Das mag selbstverständlich sein, aber Jurist:innen legen allgemein viel Wert auf fehlerfreie, gut verständliche Texte. Und das gilt auch unter Zeitdruck für die Klausurbearbeitung.

Auch Punkt zwei ist eher selbsterklärend: Den Gutachtenstil fehlerfrei beherrschen! Dazu betont Prof. Dr. Gregor Bachmann von der Humboldt-Universität zu Berlin: „Am Wissen scheitert es selten. Die meisten haben wahnsinnig viel gelernt. Das Problem ist, das Wissen ‚auf die Straße zu bringen‘. Das heißt, die richtigen Probleme im Fall zu erkennen und das Ganze sauber in Gutachtenform zu bringen. Viele suchen krampfhaft nach ‚dem Meinungsstreit‘ und wollen ihr geballtes angelerntes Wissen abladen. Dabei kommt es häufig bzw. vor allem darauf an, einen klaren und verständlichen Klausuraufbau hinzubekommen.“

Und last but not least sollte man in allen Fachbereichen den Sachverhalt durchdenken, bevor man mit dem Schreiben beginnt. Unerlässlich ist hier, zumindest eine kurze Lösungsskizze mit den Normen zu erstellen, die man prüfen will. Prof. Dr. Gregor Bachmann erzählt: „Nicht zu früh schreiben, erst dann Fall in Ruhe sauber durchdenken (nicht nervös machen lassen, wenn andere – scheinbar Superschlaue – schon nach 5 Minuten anfangen loszukritzeln). Aber auch nicht zu spät, sonst fehlt am Ende die Zeit. Aber besser vorher Zeit nehmen, bis alles durchdacht ist.“

Besonderheiten im Zivilrecht!

Die größte Herausforderung am Zivilrecht? Der Umfang des examensrelevanten Stoffes! Im Gegensatz zum Strafrecht muss man im Zivilrecht deutlich weniger auswendiglernen. Allerdings kommt es im Zivilrecht dafür umso mehr darauf an, den Sinn und Zweck der Normen zu verstehen. Die Systematik des BGB, also das Zusammenspiel von AT, BT und Bereicherungsrecht, GoA, EBV und Deliktsrecht muss sitzen! Ansonsten ist man im Zivilrecht spätestens im großen Schein verloren. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet ist es so einfach, die komplett falschen Normen zu prüfen, weil man einen Teilaspekt des Falles nicht verstanden oder überlesen hat. Deswegen freuen wir uns ganz besonders über die zahlreichen Tipps und Tricks, die uns gleich vier Zivilrechtler:innen mit auf den Weg gegeben haben.

Bereits im ersten Semester wurde den Jurastudierenden das Mantra „wer will was von wem woraus“ faktisch ins Gehirn gebrannt. Wie wichtig es ist, die richtige Anspruchsgrundlage zu finden, betont deswegen auch Prof’in. Dr. Lena Rudkowski, die die Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen innehat. Sie schreibt uns: „Fallfrage genau lesen. Was will der Anspruchsteller? Welche Normen kennen Sie, die es ihm verschaffen könnten? In welcher Reihenfolge sind diese Normen zu prüfen? Und dann einfach… loslegen. Genau subsumieren, unter jedes Tatbestandsmerkmal. Präzise, stur, in kleinen Schritten, Jura ist nix für Ungeduldige. Aber auch nicht den Überblick verlieren. Und nicht verzweifeln, wenn man vor der Fallfrage sitzt und denkt ‚keine Ahnung‘. Das werden oft die besten Klausuren. Denn dann fängt man an, sich Schritt für Schritt am Gesetz langzuhangeln. In Jura nie verkehrt.“

Prof. Dr. Michael Stürner betont hingegen, wie wichtig im Zivilrecht die richtige Zeiteinteilung und das saubere Arbeiten mit dem Gesetz ist: „Fünf Stunden wollen gut eingeteilt werden. Auch hier braucht es Routinen, die Sicherheit geben: Wie lange brauche ich für die Gliederung, wann sollte ich spätestens zum Abfassen des Gutachtens übergehen? Kann ich Argumente besser beim Schreiben entwickeln oder gibt es mir mehr Sicherheit, wenn das bereits in der Gliederungsphase geschehen ist? Bitte nicht nur Schemata abklappern, sondern versuchen, inhaltlich von der gefundenen Lösung zu überzeugen. Die Rechtstechnik, also das Arbeiten am Gesetz, das saubere Subsumieren und methodische Sicherheit, sind wichtig, aber zu ihr sollte die Kraft des Arguments treten. Das gilt insbesondere, aber selbstverständlich nicht nur, für das Zivilrecht, das hinsichtlich der Erwartungen an den Prüfungsaufbau wohl vergleichsweise große Spielräume lässt.“ Prof. Dr. Michael Stürner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz.

Ganz ähnlich sieht das auch sein Kollege Prof. Dr. Christian Alexander, der den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Universität Jena innehat. Er schreibt uns: „Zivilrechtliche Klausuren erfordern oft neben der richtigen Anwendung und Prüfung von einzelnen Normen auch eine interessengerechte und lebensnahe Argumentation. Nutzen Sie hierfür alle Hinweise, die Ihnen der Sachverhalt gibt. Oft wird die Bedeutung von erlernten Streitständen überschätzt. Die Gefahr besteht darin, einen Streitstand einfach in einer Klausurlösung ‚unterzubringen‘, ohne jedoch genau herauszuarbeiten, ob und warum es auf gerade diesen Streitstand überhaupt ankommt. Wichtig sind auch die richtige Gewichtung (Schwerpunktsetzung) und das Timing in einer Klausur.“

Und auch Prof. Dr. Martin Maties, Zivilrechtler an der Universität Augsburg betont, wie wichtig es ist, in einer zivilrechtlichen Klausur nicht am Anfang “falsch abzubiegen”, sondern sich die Zeit für eine saubere Gliederung zu nehmen. “Im Zivilrecht ist es besonders wichtig, dass man sich viel Zeit für das Gliedern/Anfertigen der Skizze nimmt. Im Klausurenkurs in Bochum habe ich in knapp über einem Jahr über 100 Klausuren im Klausurenkurs geschrieben. Dort kristallisierte sich für mich heraus, dass ich 90 min für das Zivilrecht, 75 min für das Ö-Recht und 60 min für das Strafrecht auf die Gliederung verwenden musste, bevor ich mit der Reinschrift beginnen konnte, um immer mit dem „Hammerschlag“ fertig zu werden. Dies ist bestimmt individuell, aber für das komplexere Zivilrecht sollte man mehr Zeit verwenden.”

Besonderheiten im Strafrecht!

Manche hassen es, manche lieben es! Das ist das Strafrecht! Auch wenn in allen Bundesländern das Strafrecht im Examen prozentual das „unwichtigste“ Rechtsgebiet darstellt, sollte man hier auf keinen Fall auf Lücke lernen. Denn ein oder zwei katastrophale Examensklausuren im Strafrecht ziehen den Notendurchschnitt deutlich nach unten. Und das ist nun wirklich nicht nötig. Viele behaupten sogar, beim Strafrecht handelt es sich um das leichteste der drei Rechtsgebiete. Das dürfte vor allem daran liegen, dass der examensrelevante Stoff schön kompakt ist. Letztendlich gibt es nur Strafrecht AT und Strafrecht BT. Die StPO ist zumindest im ersten Examen noch zu vernachlässigen.

Für die Vorgehensweise bei der Strafrechtsklausur hat der Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie/Rechtstheorie an der Uni Halle – Prof. Dr. Joachim Renzikowski – einen ganz konkreten Tipp parat: “Sachverhalt lesen – Fallfrage lesen – Sachverhalt noch einmal lesen – auf einem gesonderten Zettel notieren, was einem spontan dazu einfällt (gesonderter Zettel aus einem psychologischen Grund: Wenn der Sachverhalt “heilig” ist, dann erstreckt sich das auf alles, was auf dem Blatt mit dem Sachverhalt steht. Dagegen kann auf dem Zettel ruhig der größte Mist stehen, den man später noch aussiebt) – Sacherhalt lesen – Gliederung erstellen (wie ausführlich die sein muss, damit man dann “runterschreiben” kann, ist individuell verschieden) – Gliederung heißt: die Notizen auf dem Zettel werden mit dem Sachverhalt abgeglichen und in eine logische Reihenfolge (roter Faden!) gebracht, und bei der Gelegenheit wird der Mist gestrichen – Break: Snickers! – schreiben, was das Zeug hält – Nerven bewahren: Don’t panic!”

Und wie in keinem anderen Rechtsgebiet sind Klausuren im Strafrecht mit Problemen geradezu “vollgestopft”. Viele Studierende scheitern deswegen schon am bloßen Umfang der Klausur. Und eines ist klar: Für eine halbfertige Klausur gibt es keine gute Note mehr. Deswegen empfiehlt Prof’in. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, die die Juniorprofessor für Strafrecht an der Universität Bielefeld innehat: “Für die Strafrechtsklausur ist eine gute Zeitplanung besonders wichtig, da die Klausuren aufgrund der größeren Bedeutung von Dogmatik und Theorie-Streitigkeiten mehr Schreibarbeit bedeuten. Insofern gilt hier vielleicht besonders: gute Planung und geübte Umsetzung. Auf die Lösungsskizze ist Sorgfalt zu verwenden, weil „beim Runterschreiben” in der letzten Stunde bestimmte Entscheidungen nicht mehr rückgängig gemacht bzw. bestimmte Weichen nicht neu gestellt werden können. Die „Schreibarbeit” an sich sollte man aber vorher geübt haben, um einzuschätzen zu können, wieviel Zeit man selbst braucht.”

Das Strafrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet von vielen einzelnen Tatbestandsmerkmalen und Definitionen geprägt. Daher ist es unerlässlich zumindest die wichtigsten auswendig zu lernen. Mit “wichtig” sind dabei Definitionen gemeint, die einerseits in fast jeder Klausur zwingend auftauchen, sich andererseits aber auch nicht von selbst herleiten lassen. Beispiel: Kausalität und objektive Zurechnung. Hier auf Lücke zu setzen, wäre grob fahrlässig. Außerdem gibt es Begriffe, die man sich nicht selbst herleiten kann. Beispielweise den der “Urkunde”. Hier kommt es auf einzelne Schlagworte und Genauigkeit an.

Das sture Auswendiglernen der AT-Definitionen reicht aber nicht aus. Man muss auch das System dahinter verstanden haben. Was ist ein Erfolgsdelikt? Wieso begrenzt die objektive Zurechnung die Kausalität? Welchen Sinn haben die Rücktrittsvorschriften? Im Bereich des BT genügt es außerdem – genauso wie im AT-Bereich – nicht, nur die einzelnen Delikte und ihre Tatbestandsmerkmale zu lernen. Hier gibt es einige Meinungsstreitigkeiten, die man zwingend auch dem Schirm haben muss. Aber auch an dieser Stelle sollte man sich nicht in der dreizehnten Mindermeinung verzetteln, sondern lieber das Problem sauber herausarbeiten, darstellen wieso Rechtsprechung und Literatur zu einem unterschiedlichen Ergebnis kommen und sich dann mit 2-3 Argumenten (Sinn und Zweck, Wortlaut, Systematik usw.) für die eine oder die andere Meinung entscheiden.

Dr. Mustafa Oğlakcıoğlu, der Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt Oder unterrichtet, betont deswegen: „Im Strafrecht kann man v.a. durch eine elegante Darstellung der bekannten Probleme gut punkten; hilfreich ist auch eine feingliedrige Darstellung (v.a. im Bereich des Tatbestands), welche durch Absätze und Zwischenüberschriften erreicht werden kann.“

Sein Kollege Prof. Dr. Kilian Wegner, ebenfalls Strafrechtler an der Europa-Universität Viadrina ergänzt: „In Strafrechts-Klausuren liegt der Schwerpunkt häufig auf den Tatbeständen des Besonderen Teils, was die Struktur der Lösung leicht berechenbar macht: Mit dem puren Auswendiglernen von Standardkonstellationen und obergerichtlichen Entscheidungen der letzten zwei bis drei Jahre ist man hier schon sehr gut gewappnet. Klausuren mit Schwerpunkt im Allgemeinen Teil erfordern oft mehr Kreativität sowie rhetorisches Geschick und sind schwerer vorzubereiten. Eine sichere Kenntnis der Maßstäbe, die für einzelne Rechtsfiguren wie etwa die Mittäterschaft diskutiert werden, ist hier entscheidend, um zu guten Ergebnissen zu kommen.“

Besonderheiten im Öffentliches Recht!

Im öffentlichen Recht kommt es im Gegensatz zu den anderen Rechtsgebieten sehr stark darauf an, welches Teilgebiet man gerade lernt. In der Grundrechts-Klausur ist es z.B. unerlässlich, jeden einzelnen Schutzbereich von jedem einzelnen Grundrecht zu kennen, Wörtlich! Im Staatsrecht und Verwaltungsprozessrecht es vor allem wichtig, die einzelnen Klagearten sowie deren Aufbau zu kennen und sie richtig voneinander abzugrenzen.

Im öffentlichen Recht kann man außerdem bereits mit zwei Sachen punkten: Für die Zulässigkeit, also das sture abarbeiten des Schemas der jeweiligen Klageart kann man locker 2-3 Notenpunkte erhalten. Die saubere Prüfung der Verhältnismäßigkeit (geeignet, erforderlich, angemessen) gibt einem dann je nach Ausführlichkeit und Argumentation nochmal ein paar Notenpunkte obendrauf. Die 4-Punkte-Hürde sollte also wirklich jeder schaffen!

Prof. Dr. Stefan Haack von der Europa-Universität Viadrina betont aber, dass man sich von der Vorstellung verabschieden sollte, das Öffentliche Recht sei ein Fach, das nur aus freiem Argumentieren bestünde und man käme damit “irgendwie planlos durch”. Er meint: “Die Argumentation spielt zwar eine größere Rolle als in anderen Bereichen, aber die Studierenden schreiben oft das, was sie sagen könnten gar nicht aufs Papier. Deswegen muss man sich nach jedem Satz nochmal fragen ‘Warum?’ und darauf eine Antwort finden. Dazu gehört aber auch, die Argumente zu strukturieren und zu sortieren. Sonst werden hier häufig Punkte verschenkt.” Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht betont außerdem: “Es wird oft zu wenig Wert darauf gelegt, die Dinge herzuleiten und zu entwickeln. Das ist bei den sehr kurzen Verfassungstexten besonders wichtig. Diese müssen konkretisiert werden. Dazu gehört dann auch die Auslegungsarbeit am Gesetz.”

Besonders unbeliebt bei Studierenden sind dabei Klausuren im Staatsorganisationsrecht. Das versteht Prof. Dr. Hans Michael Heinig von der Universität Göttingen überhaupt nicht. Denn: “Klausuren im Staatsorganisationsrecht sind wenig beliebt, weil man nicht einfach Schemata reproduzieren kann. Aber das ist ja auch eine Chance: Man kann selbst Akzente bei der Gliederung setzen – und muss sich Gedanken zu einem sinnvollen Aufbau machen.“

Und auch für die Grundrechtsklausur hat der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insb. Kirchenrecht und Staatskirchenrecht einen Tipp parat. Die richtige Schwerpunktsetzung: „In der Grundrechtsprüfung gibt es eine vorgegebene Struktur – aber oft fehlt es an der richtigen Schwerpunktsetzung. Zu Selbstverständlichkeiten finden sich lange Ausführungen, aber der eigentliche Schwerpunkt wird dann verfehlt. Wenn man etwa im Sachverhalt detailreiche Ausführungen liest, sollte man diese auch alle verarbeiten – etwa in der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Der Sachverhalt dient ja nicht dazu, dass die Aufgabensteller ihrer erzählerischen Neigung freien Lauf lassen, sondern der Kommunikation mit den Bearbeitern: In einem vernünftigen Sachverhalt sind alle Informationen relevant und sollten dann auch verarbeitet werden in der Bearbeitung.“


Teil 4 unserer Artikelserie findet Ihr hier.

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