Notruf bleibt Notruf und Freizeit bleibt Freizeit

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Immer wieder kommt es vor, dass Menschen in den Sümpfen ihrer Kreativität den Grat der Straflosigkeit überschreiten und den Berg der Strafbarkeit besteigen. Mit ein bisschen Köpfchen wäre das wohl nicht passiert. Auch wenn das Einfallsreichtum mancher Artgenoss:innen originell zu sein scheint, ist dringend anzuraten, einmal mehr nachzudenken. Seht selbst:

Rückenschmerzen lösen Polizeieinsatz aus

Bei den Schwaben in Steinheim an der Murr rief ein Mann die Polizei und gestand einen Mord. Dies tat er auf den ersten Blick, um sich zu stellen. Aber auch irgendwie für seinen angeblich von ihm erstochenen Onkel. Doch der Hintergrund des Telefonates ist noch kurioser: Auslöser für den Polizeinotruf waren nämlich die Rückenschmerzen des Onkels. Und dieser lebt. Statt auf den Rettungswagen zu warten, machte der Anrufer aus dem Rückenleiden ein Tötungsdelikt. Denn der zuvor herbeigerufene Arzt ließ Samstagabend über eine Stunde auf sich warten, weshalb die Männer aus Ungeduld andere, kreative Lösungswege bemühten. Der Fünfzigjährige behauptete am Telefon, dass er seinen Onkel erstochen hätte. Und bei einem Tötungsdelikt rückt bekanntlich ganz eilig eine ganze Mannschaft aus, nicht nur um die Beweismittel zu sichern. Dementsprechend kurz dauerte die Anfahrt der Streifenwagen, des Notarztes und eines Rettungswagens. Vorgefunden hatten die Herbeigeeilten aber eben nur den von Rückschmerzen geplagten – lebendigen – Onkel sowie seinen Neffen.

Diesem droht zwar aufgrund dieses Ereignisses kein Anklage wegen Mordes (§ 211 StGB) oder oder Totschlags (§ 212 StGB). Straflos wird er aber voraussichtlich nicht bleiben. Denn der Missbrauch von Notrufen ist in Deutschland nach § 145 StGB strafbar. Der anrufende Neffe dürfte absichtlich den Notruf missbraucht haben, § 145 I Nr. 1 StGB, wobei die polizeiliche Notrufnummer 110 ein Notruf i.S.d. Norm ist. Außerdem droht dem Mann eine Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB. Denn er hat wider besseren Wissens einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle (Polizei) vorgetäuscht, dass durch ihne eine rechtswidrige Tat (Tötungsdelikt) begangen worden sei. Offensichtlich handelte er dabei jeweils vorsätzlich. § 145d StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Strafandrohung des § 145 StGB ist etwas niedriger.

Missbrauch von Notrufen und Vortäuschen von Straftaten als Ausrede oder Zeitvertreib

Dass Menschen aus kuriosen Gründen Straftaten erfinden, kommt häufiger vor, als gedacht. Schlagzeilen machte beispielsweise anfang des Jahres ein Ukrainer, der die Polizei anrief und mitteilte, er habe den Lebensgefährten seiner Mutter mit einem Stich in die Brust getötet. Gleichzeitig warnte er die Polizei, sie solle mit einem Schneepflug zu ihm kommen, weil es auf Grund des starken Schneefalles keine andere Möglichkeit gebe, zu ihm vorzudringen. Vor ort angekommen, mussten die Beamt:innen feststellen, dass es kein Tötungsdelikt gegeben hatte. Der Ukrainer gestand, den Notruf gewählt zu haben, damit die Polizei die Straße zu seinem Haus freiräumen würde.

Auch in Nordrhein-Westfalen (Frechen) ereignete sich im März diesen Jahres ein zu Bedenken gebendes Szenario. Die Polizei wurde dort innerhalb von zwei Stunden vier Mal aus einer Telefonzelle über Sachverhalte in der Fußgängerzone informiert, denen sie nachgehen müsse. Vor Ort angekommen, stellten die Polizist:innen jedoch keine Straftaten fest. Auffallend seien jedoch Jugendliche gewesen, die beim Eintreffen der Polizeiwagen wegrannten. Ob es sich bei diesen um die Täter:innen handelte, konnte nicht festgestellt werden.

Immer mehr Menschen denken sich auch Straftaten aus, um von sich abzulenken. Wie beispielsweise eine Autofahrerin die betrunken gegen eine Leitplanke fuhr und einen Unfallgegner erfand. In Stralsund behauptete ein Mann aus unerfindlichen Gründen gegenüber der Bundespolizei im Hauptbahnhof von zwei unbekannten Männern vor einem Fahrkartenautomaten bedroht worden zu sein, um an sein Geld zukommen. Nach Überprüfung der Videoüberwachung der Deutschen Bahn auf dem Bahnhof, konnten die Aussagen des Mannes widerlegt werden.

Zusammenfassend sollte die Erklärung eines Polizeisprechers aus Frechen zukünftig zu bedenken geben: „Falsche Notrufe blockieren nicht nur wichtige Telefonleitungen, sondern beanspruchen auch Rettungskräfte, die für andere Einsätze und Notfälle in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen.”


Fundstelle: https://www.spiegel.de/
Fundstelle: https://www.todayonline.com/

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