Der “Rechts-Professor”: AfD-Politiker Weber kehrt als Juraprofessor an die Uni Greifswald zurück

Der Jurist und AfD-Politiker Prof. Dr. Ralph Weber wird im Wintersemester 2021 an die Universität Greifswald zurückkehren und dort weiter im Fach Rechtswissenschaften lehren. Der Juraprofessor wird auf Grund seiner rechtspopulistischen Äußerungen von vielen Jurastudierenden abgelehnt.

Weber studierte bis 1995 Rechtswissenschaften in Heidelberg. An das Erste Staatsexamen schloss sich eine Promotion zum Thema “vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gem. § 2 Abs. 1 BetrVG“ an. Webers Doktorvater war der Jurist Gerrick von Hoyningen-Huene. 1989 absolvierte Weber das Zweite Juristische Staatsexamen in Stuttgart. Nach dem Zweiten Staatsexamen war Weber einige Jahre als Dozent für Zivilrecht und Arbeitsrecht tätig. Obwohl Weber nicht habilitiert war, erhielt er einen Ruf an den Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der Uni Rostock und wurde 1997 zum Universitätsprofessor ernannt. Zum Wintersemester 2009/2010 wurde Weber an die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald abgeordnet. Dort hatte er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Arbeitsrecht und Rechtsgeschichte inne. Weber dürfte vielen Jurastudierenden vor allem als Mitautor eines Lehrbuchs zum allgemeinen Teil des Schuldrechts bekannt sein.

Vorfälle an der Uni Greifswald häufen sich

Doch bereits in seinen Anfangsjahren an der Universität Greifswald kam es zu unschönen Szenen. Nachdem Weber in Vorlesungen Kleidung des Mode-Labels Thor Steinar getragen hatte, fühlte die Universität Greifswald sich genötigt, 2010 ein Verbot der „Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten“ in ihre Hausordnung aufzunehmen. Doch das war erst der Anfang einer längeren Auseinandersetzung der Universität mit ihrem eigenen Professor. 2014 nahm Weber Maik Bunzel als Doktorand an. Bunzel ist Sänger der offen nationalsozialistischen und antisemitischen Band “Hassgesang”. In den Texten Bunzels, der inzwischen Doktor der Rechte ist, heißt es unter anderem: „Adolf Hitler, Sieg Heil tönt es zu dir empor“ und „Heilig sei allen Völkern Befehl, Atomraketen auf Israel“. Der Brandenburgische Verfassungsschutz hat Bunzel deswegen als “Rechtsextremist” eingestuft. Hat der Juraprofessor hier etwa das rechte Auge zugedrückt? Oder vielleicht eher beide?

Alles ein unglücklicher Zufall? Eher weniger! 2016 veranstaltete Weber an der Universität Greifswald eine rechtshistorische Vorlesung, in der Thomas Mann, ein Vertreter der Reichsbürgerbewegung, auftrat. In seinem Vortrag sprach Mann von der „BRD-GmbH“, in der „wir alle nur Personal“ seien und forderte die Studierenden dazu auf, ihre Ausweispapiere ungültig zu machen und sich stattdessen Papiere des Freistaates Preußen zu besorgen. Dass es sich bei den Umtrieben des Juraprofessors um keine Zufälle handelte, zeigte sich spätestens mit dem Eintritt Webers in die AfD.

Webers Engagement für die AfD

2016 war Weber bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern Direktkandidat der AfD für den Wahlkreis Vorpommern-Greifswald III und gewann diesen mit 35,3 Prozent der Stimmen. Er hatte mit dem Slogan „Kein Geld für Eure ‚Flüchtlinge‘ – unser Geld für unsere Kinder“ geworben. Bei der AfD-Wahlkampfauftakt-Veranstaltung mit Alexander Gauland in Stralsund war Weber an vorderster Front zu sehen. Wie er einen Stinkefinger zeigte (Bild hier). In der AfD-Landtagsfraktion stieg er nach der Wahl zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden auf und gehörte dem rechtsradikalen Flügen rund um Björn Höcke an.

2017 machte Weber Schlagzeilen, weil er in einem Facebook-Eintrag „‚Biodeutsche‘ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern“ aufforderte sich dafür einzusetzen, dass „unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt“ werde. Trotzdem (oder gerade deswegen?) scheiterte Weber bei der Landtagswahl 2021 und schied aus dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern aus. Als Beamter hat er nun grundsätzlich das Recht, auf seine ursprüngliche Position als Professor zurückzukehren.

Rückkehr an die Uni trotz Kritik?

Zwar distanzierte sich die Universität Greifswald von den öffentlichen Äußerungen ihres ehemaligen Professors. Jetzt darf der Jurist jedoch an die Uni zurückkehren und ab dem Wintersemester 2021 wieder lehren. Und das, obwohl sich immer wieder Studierende über Weber beschwert hatten. Angeblich sei er frauenfeindlich und habe rechtsextreme Ausfälle in seinen Vorlesungen gehabt.

In einer Petition hatten Studierende bereits 2017 erfolglos die Entlassung Weber gefordert. In der Begründung hieß es: “Weber fällt auch in seinen Vorlesungen immer wieder durch reaktionäre Äußerungen auf. So forderte er, dass anstatt der Opfer eines deutschen Luftangriffs in Kundus besser den Toten der Wehrmacht gedacht werden solle. Diese seien, zumindest zum Ende des Zweiten Weltkriegs, in einem Verteidigungskrieg gestorben. Damit wird der deutsche Angriffskrieg umgedeutet, der bis zum Kriegsende stattfindende Holocaust mit keinem Wort erwähnt und die maßgeblich an Kriegsverbrechen beteiligte Wehrmacht glorifiziert. Auch seine Äußerung, dass „der Kniefall von Brandt und die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Grenze“ ein „Fehler“ und „Verrat an unserer historischen Heimat“ sei, zeigen deutlich sein geschichtsrevisionistisches Weltbild auf. Seine Gesinnung scheint auch in Webers wissenschaftlichen Aktivitäten durch. In seinem Sachenrecht II-Lehrbuch wird in einem Fall illustriert, wie ein Bürger den Bau eines „Asylantenwohnheims“ abwehren kann.”

Rechtsgeschichtliche Vorlesung mit 2 Semesterwochenstunden

Das Studierendenparlament der Universität Greifswald hatte sich im Oktober 2021 in einer einstimmig gefassten Stellungnahme kritisch zur Rückkehr Webers geäußert. Darauf reagierte die Universität wiederum mit einer Stellungnahme ihrerseits. In dieser heißt es: “Die Universität Greifswald steht selbstverständlich in konstruktivem Austausch mit den Studierenden und nimmt die von ihnen unter anderem in dem aktuellen Beschluss des Studierendenparlaments geäußerten Sorgen sehr ernst. Die Universitätsleitung und das Dekanat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät verstehen sich grundsätzlich als Ansprechpartner in allen Studienbelangen. Sie werden sich daher auch in dieser Angelegenheit mit den Forderungen der Studierenden eingehend befassen. Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und tritt mit großem Engagement für eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Sofern ein Einschreiten der Universität erforderlich ist, wird diese nicht zögern, die rechtlich angezeigten Schritte einzuleiten.”

Auf Rückfrage von JURios ergänzt Prof. Dr. Boris Schinkels, der Dekan der Universität Greifswald: “Herr Professor Weber wird im Wintersemester 2021/2022 eine rechtsgeschichtliche Vorlesung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden halten. Sie ist eines von mehreren Angeboten in unserem Grundlagenprogramm, unter denen die Studentinnen und Studenten frei wählen können.”

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