Reform der Juristenausbildung in NRW gescheitert?

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat Anfang November das Zweite Gesetz zur
Änderung des Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
verabschiedet. Das Gesetz enthält einige spannende Änderungen, wird von Jurastudierenden und Interessenvertreter:innen aber auch kritisiert.

§ 5d I des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) gibt den Ländern grundsätzlich die Möglichkeit, die Details der juristischen Ausbildung selbst zu regeln. Dies führt dazu, dass die Prüfungsanforderungen in den 16 Bundesländern teils erheblich voneinander abweichen. Viele fordern deswegen, die gleiche Prüfungsbedingungen in allen Bundesländern. Also eine bundeseinheitliche Regelung des Jurastudiums und des Rechtsreferendariats. Trotzdem hat das Land Nordrhein-Westfalen den ihm eingeräumten Spielraum bei der Ausgestaltung der juristischen Ausbildung und Prüfungen erneut genutzt und einige Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen möchten wir hier vorstellen und bewerten.

Kein integrierter Bachelor!

Der Landtag hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen Anfang November mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet. SPD und AfD hatten gegen das Änderungsgesetz gestimmt. Bündnis90/Die Grünen hatten sich enthalten.

Das Kernstück des Gesetzes, auf das viele Studierende verzweifelt gehofft hatten, kommt jedoch nicht zum Tragen. Der Antrag zur Ermöglichung eines integrierten Bachelors wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD abgelehnt. SPD und Bündnis90/Die Grünen hatten dafür gestimmt.

Das ist ein echter Wermutstropfen. Denn das Jurastudium ist mit 10 Regelsemestern ein sehr zeitintensives und schwieriges Studium. Etwa ein Viertel der Studierenden bricht das Jurastudium vor dem Ersten Examen ab. Nochmal etwa ein Viertel tritt zwar zum Ersten Staatsexamen an, besteht dieses jedoch nicht. Übrig bleibt ihnen dann – oft nach 2-5 Jahren – nichts. Sie stehen ohne einen akademischen Abschluss im Regen und müssen sich komplett neuorientieren. Dem könnte der sogenannte „integrierte Bachelor“, den unter anderem auch die Bundesfachschaft Jura fordert, abhelfen. Der integrierte Bachelor würde bereits erbrachte Leistungen honorieren, Prüfungsängste minimieren, Berufschancen erweitern und eine Anpassung an ausländische Abschlüsse darstellen. Doch derzeit wird der integrierte Bachelor of Laws nur an wenigen Universitäten angeboten. Hier versäumte es das Land also, einen wichtigen und richtigen Schritt bei der Reform des Jurastudiums umzusetzen.

Abschaffen des Abschichtens!

Bisher sieht § 12 JAG NRW die Möglichkeit zur sogenannten „Abschichtung“ vor. Eine Regelung, um welche die Jurastudierenden in NRW seit Jahren von Studierenden anderer Bundesländer beneidet werden. Bisher war es möglich, dass, wer sich bis spätestens zum Abschluss des siebten Fachsemesters zur staatlichen Pflichtfachprüfung meldet, auf Antrag die Aufsichtsarbeiten in zwei oder drei zeitlich getrennten Abschnitten anfertigen kann. Diese Regelung hat den ernormen Stress, der auf den Jurastudierenden lastet, reduziert. Denn in anderen Bundesländern werden durchschnittlich acht fünfstündige Klausuren in drei Rechtsgebieten innerhalb von zwei Wochen geschrieben. Wer abschichtet, kann hingegen gemütlich zuerst auf das Zivilrecht lernen und darin die Klausuren ablegen und dann mit einigem Abstand und neuer Lernzeit auch noch die anderen Fächerklausuren schreiben.

Diese Möglichkeit ist in Zukunft nicht mehr möglich! Und das ist für die psychische Gesundheit der Studierenden auf Grund der wegfallenden zeitlichen und inhaltlichen Entzerrung der Prüfungsleistungen eine Katastrophe.

Das E-Examen kommt!

Spätestens ab dem 01. Januar 2024 soll es für alle, die sich in NRW zum Juraexamen anmelden, ein Wahlrecht zwischen der traditionellen Variante mit Stift und Papier und der digitalen Anfertigung der Klausuren geben. Welche Vor- und Nachteile das sogenannte E-Examen hat, haben wir bereits an anderer Stelle ausführlich erörtert.

Doch das Änderungsgesetz hat tatsächlich auch noch ein paar weitere gute Neuerungen zu bieten. So wurde die praktische Studienzeit von drei Monaten auf „mindestens zwei Monate“ verkürzt. Die Flexibilisierung der praktischen Studienzeit durch die neue Möglichkeit einer Wahlstelle  ermöglicht den Jurastudierenden, schon frühzeitig verschiedene Berufsfelder zu erkunden und eigene Interessen zu entwickeln.

Die neu geschaffene Möglichkeit der Notenverbesserung unabhängig vom Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung schafft einen dringend notwendigen Schritt, um eine Gleichheit zu anderen Bundesländern herzustellen. Weniger schön ist aber, dass dieser Notenverbresserungsversuch natürlich Geld kostet.

Landesfachschaft Jura kritisiert Gesetz

Die Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. sieht das Zweite Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen kritisch. Der Gesetzgeber sei seinen eigenen Anforderungen, das JAG NRW modern und zukunftsorientiert auszugestalten, nicht gerecht geworden. So die Landesfachschaft in ihrer Pressemitteilung. „Es genügt nicht, lediglich digitale Inhalte in das Studium zu implementieren, wenn nicht auch auf Modernität in anderen Bereichen geachtet wird. Dazu zählt beispielsweise auch, einen Fokus auf die mentale Gesundheit der Studierenden zu setzen und gezielt Maßnahmen zur Senkung des psychischen Drucks zu treffen“, betont Justus Moll, Vorstand für politische Angelegenheiten der Landesfachschaft Jura NRW e.V. Christopher Joch, ebenfalls von der Fachschaft, ergänzt: „Die durch den Rechtsausschuss vorgenommenen Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf zeigen, dass die Abgeordneten unsere Kritik ernst genommen haben, auch wenn wir uns eine noch stärkere Berücksichtigung der Studierendeninteressen gewünscht hätten.“

Positiv zu bewerten sind laut Landesfachschaft aber die Reduzierung der Anzahl der neu eingeführten Pflichthausarbeiten sowie die Abmilderung neuer strenger Vorgaben zur Schwerpunktbereichsprüfung. Ebenfalls als gelungen angesehen werden, können die neuen Anrechnungsmöglichkeiten für Zusatzangebote im Bereich des Rechts der Digitalisierung sowie für Moot Courts und Law Clinics. Als weiteren begrüßenswerten Aspekt nennen die Vertreter:innen der Landesfachschaft die Flexibilisierung der praktischen Studienzeit und die – wenn auch kostenpflichtige – Einführung eines Notenverbesserungsversuchs unabhängig vom Freiversuch.

Als Fazit schreibt die Landesfachschaft NRW in Ihrer Pressemitteilung: „Und so bleibt der Ausgangszustand bestehen: Das Jurastudium ist reformbedürftig.“ Wir schließen uns dieser Ansicht uneingeschränkt an.

-Werbung-
Redaktion
Redaktion
JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-

Letzte Artikel