Polizeibewerber darf eingestellt werden – trotz Totenkopf-Tattoo

Tattoos bei der Polizei? Bisher müssen tätowierte Polizeivollzugsbeamt:innen diese stets abdecken und mit Einschränkungen wie der Pflicht zum Tragen eines Langarmhemds leben. Das bestätigte zuletzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 2020. In dem entschiedenen Fall hatte sich ein bayrischer Polizeioberkommissar während seiner Flitterwochen den hawaiischen Gruß „aloha“ stechen lassen. Das Gericht sah diesen Ausdruck für Liebe, Zuneigung oder Mitgefühl als nicht vereinbar mit der Neutralitäts- und Repräsentationsfunktion uniformierter Beamt:innen.

Aber was, wenn das eigene Motiv die charakterliche Eignung für den Polizeidienst infrage stellen lässt und damit dem Karriereweg noch vor Studienbeginn ein Ende setzt? Damit musste sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren befassen. Ein junger Mann begehrte darin die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst.

Engel, Taube, Totenkopf

Das Problem? Der Polizeibewerber hatte sich neben weiteren Motiven – einem Engel und einer Friedenstaube – unter anderem ein Skelett einschließlich Totenkopf auf seinen Oberarm tätowieren lassen. Zur Bedeutung erklärte der Antragsteller selbst: “Auf dem Oberarm ist ein Skelett dargestellt. Dieses hält eine Kette in der Hand, an welcher eine Sanduhr befestigt ist. Die Sanduhr erstreckt sich über den Bereich des inneren Oberarmes. Das Skelett soll die Vergänglichkeit des menschlichen (körperlichen) Lebens darstellen und die Sanduhr die Kostbarkeit der Zeit, die ein Mensch in seinem Leben sinnvoll nutzen sollte.”

Und weiter: “Die Sanduhr ist an einer Kette befestigt, um zu verdeutlichen, dass die Zeit ein fester Bestandteil des Lebens ist, diese nicht rückgängig gemacht, oder gutgeschrieben werden kann und letztlich mit dem Tod endet. Das Skelett mit der Sanduhr soll mich in jeglichen Lebenslagen daran erinnern, dass das Leben vergänglich und dessen Ende nicht vorhersehbar ist. Somit ist dies gleichzeitig eine Erinnerung an mich selbst, gesetzte Ziele, Träume und Wünsche stets zu verfolgen, an jenen festzuhalten, zu arbeiten und diese nicht aufzuschieben. Auch soll es mir vor Augen führen die gegebene Zeit des Lebens mit der Familie und Freunden wertzuschätzen und bestmöglich zu nutzen. Des Weiteren symbolisiert es, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens nichts hinterlässt, was er materiell erreicht hat, sondern einzig und allein durch sein Handeln in Erinnerung und Gedanken nahestehender Personen weiterlebt.”

Die Zähne im Kiefer des Totenschädels waren laut dem Antragsgegner jedoch „überdimensional groß“ und “angsteinflößend”. Im Skelett seien zudem Risse erkennbar, die Anhaltspunkte für eine Gewalteinwirkung darstellen würden. Das Land Nordrhein-Westfalen schloss deswegen auf eine gewaltverherrlichende Einstellung des Mannes und lehnt die Einstellung ab.

Keine Zweifel an charakterlichen Eignung

Das sah das Verwaltungsgericht Düsseldorf aber anders. Die Motive stellen „im Gesamtbild, Werte und Eigenschaften dar, die für seinen Lebensweg von wichtig Bedeutung sind. Der Engel steht etwa für Schutz und Geborgenheit. Das Skelett mit Sanduhr symbolisiere die Vergänglichkeit des menschlichen Lebens und sei Mahnung dafür, seine Lebenszeit sinnvoll zu nutzen.“

Ob Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeidienst begründet seien, hänge „vom tätowierten Motiv, der Einbettung in ein etwaiges Bildprogramm weiterer Tätowierungen und den Angaben des Betroffenen zu seinen Beweggründen für die Tätowierung ab“.

Dabei beriefen sich die Richter:innen auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017. Demnach seien Tätowierungen bei jungen Menschen weit verbreitet und hätten „die Mitte der Gesellschaft erreicht“. Bewerber:innen dürfen deswegen nur ablehnt werden, wenn es wegen der Tätowierungen Zweifel gibt, dass diese nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.

Das VG Düsseldorf verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen im vorliegenden Fall deswegen dazu, den Mann vorläufig in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzug einzustellen. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim nordrhein-westfälischen OVG in Münster möglich.


Entscheidung: BVerfG Urt. v. 14.05.2020, Az. 2 C 13.19
Entscheidung: VG Düsseldorf, Beschl. v. 14.09.2021, Az. 2 L 1822/21

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