Rezension: Hufen, “Verwaltungsprozessrecht”

Das nunmehr in der 12. Auflage erschienene Lehrbuch „Verwaltungsprozessrecht“ von Friedhelm Hufen aus der Beck’schen Reihe „Grundrisse des Rechts“ erscheint in gewohnter Manier.

Wer die Beck’sche Reihe kennt weiß: Rot, weiß, handliches A5-Format – also eher ein unscheinbares Äußeres, aber von innen: Oho!

Das ist auch hier der Fall.

Ein kurzer Blick in das Inhaltsverzeichnis schafft prägnante Klarheit, die sich durch das gesamte Lehrbuch zieht. Knapp zusammengefasst besteht die Lehrbuchstruktur aus sieben Teilen:

  1. Grundlagen
  2. Widerspruchsverfahren
  3. Zulässigkeit
  4. Begründetheit
  5. Einstweiliger Rechtsschutz
  6. Verfahren im ersten Rechtszug
  7. Rechtsmittel

Also nichts, was wirklich überraschen könnte.

Zusätzlich gibt es gleich nach dem Inhaltsverzeichnis einen Überblick über die enthaltenen Übersichten und Prüfungsschemata. Dies ist praktisch. Denn es erspart vor allem Studienanfänger:innen die detaillierte Suche nach – sowohl Zulässigkeit- als auch Begründetheitsvoraussetzungen  – sämtlicher verwaltungsgerichtlicher Klage- und Antragsarten.

Allgemeines 2.0

Jeder Teil und jedes Kapitel fängt erstmal mit allgemeinen Informationen an, bevor der Autor die jeweiligen Details vermittelt. Weil keine verschnörkelten Sätze anzutreffen sind, lesen sich die Informationen auch so, dass sie direkt verständlich sind und bestenfalls sofort hängenbleiben. Das kompakte Lehrbuch lässt keine Wünsche offen. Und wenn doch, dann finden sich stets weiterführende Literaturangaben, um den Wissensdurst angemessen zu stillen.

Die im öffentlichen Recht gerne angetroffenen Grundsätze und damit verbundenen Definitionen bzw. festgesetzten Begriffe sind meist fett gedruckt, sodass das Auge direkt an der richtigen Stelle kurz hängen bleibt. Die kleiner gedruckten Informationen gehen tiefer in die Materie ein und können von Studienanfänger:innen erstmal außen vor gelassen werden, um sich nicht zu überfordern.

Landesspezifischen Besonderheiten und r.i.p.

Auf die landesspezifischen Regelungen wird im Rahmen übersichtlicher Tabellen eingegangen. In diesen sind die Regelungen aller Bundesländer anzutreffen. Sofern es um Beispielsnormen aus dem spezifischen Landesrecht (z.B. dem Polizeirecht) geht, sind diese stets aus Rheinland-Pfalz anzutreffen. Als Mainzer Professor denkt der Autor nunmal als erstes an sein Land. An zweiter Stelle aber auch oftmals an die angrenzenden Länder wie Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Wer das erste Sechstel des Lehrbuchs geschafft hat, wird belohnt (ja, Lehrbücher liest man nicht einfach so von vorne nach hinten, aber fingieren wir das mal). Und zwar mit der r. i. p. Frische Erstis denkt wohl noch an “rest in peace”. Dabei ist bei dieser missverständlichen und deshalb auch erfrischenden Abkürzung die reformatio in peius gemeint. Zu Deutsch “Verböserung”. Auch ein schönes Wort, das gleich frischen Wind für die sich erstmals mit dem Verwaltungsprozessrecht Beschäftigenden bringt.

Eignung für das Referendariat

Das Schöne an dem Lehrbuch ist auch, dass es sich neben dem Studium auch für das Referendariat eignet. Nicht, um es dafür durchzuarbeiten. Sondern insbesondere, um Vergessenes nachzuschlagen oder eben Neues zu erarbeiten und zu verstehen, ohne sich in Details zu verlieren. Aber auch, um diverse Kapitel vor der Verwaltungsstation quer zu lesen. Dafür eignet sich zum Beispiel das Kapitel (§ 4) über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Gerichtsverfassung.

An den relevanten Stellen finden sich auch Tenorierungsvorschläge. Diese sind kursiv gedruckt und etwas kleiner als der restliche Fließtext, was aber kein Grund darstellt diese zu übersehen. Das geschulte Auge weiß, wohin es gucken muss.

Genauso klein gedruckt sind auch die weiterführenden Informationen, die ebenfalls für das Referendariat relevant sind. Der Vorteil liegt auf der Hand: Im Rahmen des Refs kann auf diese Parts zurückgegriffen werden.

Corona

Die vorherige Auflage des Lehrbuchs entstammt noch anderen Zeiten. Anders gesagt: Der Zeit vor der Corona-Pandemie, April 2019. Deshalb wurden die verwaltungsgerichtlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit der Pandemie in die Neuauflage eingebaut. Diesen ist ein knapp zweiseitiger Unterabschnitt gewidmet, § 3 VI. „Verwaltungsprozessrecht im Zeichen der Corona-Pandemie“. Außerdem lohnt sich ein Blick in das Stichwortverzeichnis, welches weitere Fundstellen zu „Corona“ herhält.

Prof. Dr. Friedhelm Hufen ist pensionierter Professor der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Ein weiteres Lehrbuch selbiger Reihe handelt von der Verfassung und den Grundrechten: „Staatsrecht I“.


Das Buch wurde unserer Autorin kostenlos vom Verlag zur Verfügung gestellt.

Ihr könnt Hufen: “Verwaltungsprozessrecht” hier in der aktuellen Ausgabe erwerben.

Achtung: Dabei handelt es sich um einen Affiliate-Link von Amazon.

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