Fahrradgesetz soll Radverkehr in NRW stärken – und erntet Kritik

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Radfahren ist gesund, umweltschonend – aber manchmal nicht ganz ungefährlich. In Nordrhein-Westfalen soll ein neues Fahrradgesetz nun mehr Radfahrer:innen auf die Straße bringen und diese besser schützen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde am 04. November im Landtag angenommen. Fahrradverbände sind dennoch enttäuscht.

Ein Viertel des Verkehrsaufkommens auf dem Fahrrad?

Nordrhein-Westfalen ist nun Deutschlands zweites Bundesland mit einem Fahrradgesetz – nach dem Stadtstaat Berlin. Antreiber für ein solches Gesetz war die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, die über 200.000 Unterschriften gesammelt hatte. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland auf 25 Prozent zu steigern. Derzeit liegt der Anteil am Verkehrsaufkommen in NRW bei etwa neun Prozent. „Der Nachholbedarf ist groß, denn der Rad- und Fußverkehr standen lange nicht ausreichend im Fokus der Verkehrs- und Stadtplanung“, so heißt es in der Gesetzesbegründung.

Das Rad soll anderen Verkehrsmitteln nun gleichgestellt werden. Außerdem soll ein Verkehrssicherheitsprogramm dafür sorgen, „dass niemand im Straßenverkehr getötet oder mit lebenslangen Schäden schwer verletzt wird“. Weiterhin enthält das Gesetz Pläne für ein „überörtliches Radverkehrsnetz“ und den Einsatz von Abbiegeassistenten für bestimmte landeseigene Fahrzeuge. Solche Systeme warnen Kraftfahrzeugfahrer:innen, wenn sich beim Abbiegen rechts vom Fahrzeug ein:e Radfahrer:in befindet.

Auch der Fußgängerverkehr soll durch das neue Gesetz gestärkt werden. Es enthält unter anderem eine Regelung über die Förderung barrierefreier Gehwege. Rollstühle und Krankenfahrstühle dürfen diese künftig ebenfalls befahren.  

Verbände und Opposition sind kritisch gestimmt

Der Gesetzesentwurf, erarbeitet noch unter NRWs jetzigem Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) als Verkehrsminister, wurde nicht einstimmig angenommen. Während die schwarz-gelbe Regierungsfraktion für das Gesetz votierte, stimmten SPD und Grüne dagegen. Die AfD enthielt sich. Die Grünen hatten im Landtag erfolglos einen eigenen, weitergehenden Gesetzesentwurf vorgelegt.

Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Arndt Klocke, kritisierte das verabschiedete Gesetz als unzureichend und forderte: „Wir brauchen ein Fahrradgesetz mit Biss.“

Auch die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ hält das neue Gesetz für „zu unkonkret und zu mutlos“. Gegenüber dem WDR betont deren Vertreterin Ute Symanski, dass es vor allem wichtig sei, bestehende Straßeninfrastruktur für die Nutzung durch Radfahrer:innen umzuwidmen. Sie kritisiert, dass das neue Gesetz dafür keine ausreichenden Impulse setzt. Außerdem hatte „Aufbruch Fahrrad“ 25 Prozent Radverkehrsanteil bis 2025 gefordert. Ein solches Zieljahr enthält NRWs Fahrradgesetz aber nicht.


Fundstelle: https://www.zeit.de/

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Helen Arling
Helen Arling
Doktorandin mit Schwerpunkt Völkerrecht, Kletterin, Katzenmensch.

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