Knapp 4 Jahre Haft für Richterin wegen unbearbeiteter Akten

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Eine Richterin am Amtsgericht Lüdenscheid hat mehrere Akten einfach nicht bearbeitet. Das Landgericht Hagen verurteilte die 37-Jährige jetzt wegen Rechtsbeugung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.

Normalerweise sprechen Richter:innen Recht. Und das in völliger Unabhängigkeit. Die Hürden, als Vertreter:in der Gerechtigkeit selbst angeklagt zu werden, sind hoch. Jetzt hat es jedoch eine Richterin des Amtsgerichts Lüdenscheid erwischt. Sie soll unter anderem Rechtsbeugung (§ 339 StGB) begangen haben. Ein schwerer Vorwurf!

Vor dem Landgericht Hagen fand im Oktober 2021 der spektakuläre Strafprozess gegen die 37-Jährige statt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, zwischen 2016 und 2020 in insgesamt 14 Fällen Rechtsbeugung begangen zu haben. In neun Fällen soll die Richterin zugleich einen Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) und in einem anderen Fall zugleich eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) begangen haben.

Richterin ließ Akten verschwinden

Wegen Rechtsbeugung wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft: “Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht.” Damit unterfallen nicht nur abschließende Entscheidungen eines Richters oder einer Richterin, sondern auch alle anderen Maßnahmen zur Leitung eines Verfahrens, dem Tatbestand. Unter einer Beugung des Rechts versteht man dabei in der Regel einen schwerwiegenden bewussten Rechtsbruch. Die bloße Fehlanwendung des sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts unterfällt hingegen noch nicht dem Tatbestand.

Die Richterin war am Amtsgericht Lüdenscheid als Strafrichterin tätig. In einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht soll die Frau, um ein vorangegangenes eigenes Versehen im Verfahrensablauf zu vertuschen, nachträglich das Hauptverhandlungsprotokoll gefälscht haben. Das eigentlich beendete Verfahren soll die Richterin so noch über knapp drei Jahre weiterbetrieben haben.

In weiteren Strafverfahren soll die Frau die von ihr gesprochenen Urteile nicht binnen
der gesetzlichen Frist (§ 275 StPO) in schriftlicher Form zu den Akten gebracht und dieses Fristversäumnis jeweils später zu vertuschen versucht haben. Hierzu soll sie in allen Fällen Schriftstücke mit rückdatierten Daten verfasst haben. In mehreren Strafverfahren sowie familienrechtlichen Verfahren ließ die Richterin außerdem ganze Akten verschwinden. Diese wurden später in Umzugskartons im Keller der Richterin gefunden.

Begründung: Blockade und Überforderung

Vor Gericht bestätigten sich die Vorwürfe. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte die Richterin als voll schuldfähig eingestuft. Die Frau sei in den übrigen Fällen in der Lage gewesen, ihre Arbeit gewissenhaft und ordentlich zu erledigen. Vor Gericht legte die Frau ein Teilgeständnis ab. Sie gab an, sie habe eine Blockade gehabt und sich um einige Fälle einfach nicht mehr kümmern können.

Die Richter:innen am Landgericht bescheinigten der ehemaligen Kollegin eine “hohe Kriminelle Energie”. Strafschräfend werteten sie, dass die Richterin sogar versucht habe, ihr eigenes Fehlverhalten anderen Gerichtsangestellten in die Schuhe zu schieben. Das Landgericht hielt deswegen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten für tat- und schuldangemessen.


Entscheidung: LG Hagen, Urt. v. 18.11.2021, Az. 46 KLs 8/21 LG
Pressemitteilung: https://www.lg-hagen.nrw.de/

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