Ein Kind namens “Waldmeister” und weitere namensrechtliche Absonderlichkeiten

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Wenn es um die Namen ihrer Sprösslinge geht, sind Eltern weltweit höchst kreativ. Doch welche Grenzen kennt das deutsche Recht bei der Vornamenwahl? So einige! Zum Glück!

Die beliebtesten Vornamen für Mädchen lauteten im Jahr 2021 in Deutschland: Emilia, Mia und Hanna(h). Jungen wurden am häufigsten Leon, L(o)uis und Paul genannt. In den Top 10 fanden sich auch in diesem Jahr damit keine größeren Überraschungen. Vielmehr scheinen die Eltern weiter dem Trend zu kurzen und traditionellen Namen zu folgen. So findet sich im Ranking weit oben beispielsweise auch die klassische Fri(e)da und der altehrwürdige Theo.

Doch es lässt sich nicht abstreiten: Die Namenswahl ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben werdender Eltern. Denn man will seinem Sprössling schließlich auf keinen Fall einen Namen geben, der in irgendeiner Weise verpönt ist. So gehörte der Name Adolf im Jahr 1890 noch zu einem der beliebtesten Vornamen für Jungen. Das änderte sich ab dem Jahr 1942 rapide. Ab 1951 kommt dieser Vorname in den Namensstatistiken fast gar nicht mehr vor – aus gutem Grund! Zwischen 2006 und 2017 wurde der Name in Deutschland nur noch 59 Mal vergeben. Trotzdem leben in Deutschland heutzutage immer noch über 40.000 Adolfs.

Adolf als Vorname verboten?

Seit langem hält sich der Irrglaube, dass der Name Adolf in Deutschland verboten sei. Das stimmt jedoch nicht. In Kombination mit dem Familiennamen Hitler sieht es natürlich schon ganz anders aus. In einem solchen Fall würde das Standesamt dem Vornamen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zustimmen.

Aber wie läuft die Namensgebung denn jetzt rechtlich genau ab? Das Recht der Namensgebung ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Ausnahmen bestehen bei Vornamensänderungen im Rahmen einer Adoption (§ 1757 IV BGB) sowie im Rahmen des Transsexuellengesetzes (§ 1 TSG). Innerhalb eines Monates nach der Geburt (§ 22 I Personenstandsgesetz) eines Kindes wird dessen Vorname von den Eltern (oder dem allein Sorgeberechtigten) bestimmt. Hierbei gibt es jedoch einige Vorschriften. Der Vorname:

  • … muss als Vorname erkennbar sein. Seit 2008 muss er aber nicht mehr eindeutig männlich oder weiblich sein.
  • … darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich macht.
  • … darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen.
  • … darf kein weitverbreiteter Orts- oder Markenname sein.
  • … darf kein Familienname sein.
  • … darf keinen Titel wie Lord oder Prinzessin bezeichnen.

Kevin – kein Vorname, sondern eine Diagnose

Die Regelungen in Deutschland sind also eher schwammig. Das zeigt sich auch in den entsprechenden Gerichtsentscheidungen. So gehört zu den Namen, die hierzulande erlaubt sind unter anderem: Büb, Dior, Emily-Extra, Fanta, Lafayette, November, Pumuckl, Sundance und Windsbraut. Für nicht eintragungsfähig hielten die Gerichte hingegen: Atomfried, Borussia, Hemingway, Lord, Moon Unit, Pfefferminze, Rosa, Rosenherz, Schröder, Tom Tom, Verleihnix und Woodstock.

An den Beispielen merkt man, dass sich Eltern sehr gerne von berühmten Orten oder Menschen inspirieren lassen. So lautet der vollständige Name von Pipi Langstrumpf schließlich auch Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf. Wieso sollte ein Mädchen dann nicht Pfefferminze heißen dürfen, dachten sich die Eltern. Verleihnix ist hingegen der Fischhändler aus dem kleinen gallischen Dorf von Asterix und Obelix. Ihm wird nachgesagt, dass seine Fische nicht immer frisch sind. Wieso also gerade danach ein Kind benennen?

Ein Name, der trotz seiner negativen Konnotation weiterhin gerne vergeben wird und auch definitiv nicht verboten ist, ist der Jungenname Kevin. Doch worauf beruht die heute häufig anzutreffende Ablehnung des Namens eigentlich? Schuld an dem Debakel rund um den Namen Kevin ist eine Studie der Universität Oldenburg aus dem Jahr 2009. Nach einer Online-Umfrage unter Lehrkräften assoziierten gut 80 Prozent mit „Marie“ ein eher verhaltensunauffälliges und freundliches Kind, während sie bei „Kevin“ zu ebenfalls rund 80 Prozent ein eher auffälliges, freches Verhalten erwarteten. Seitdem handelt es sich bei Kevin nicht mehr nur um einen Jungennamen, sondern um eine Diagnose. Das zeigt sich auch deutlich in der Namensstatistik. Dort taucht Kevin etwa ab 1975 als Vorname auf. 1991 war Kevin der Spitzenreiter der beliebtesten Vornamen. Seit 2001 ist der Name leicht und seit 2009 stark rückläufig.

12 Vornamen sind 7 zu viel!

Und wie sieht es mit Zweit-, Dritt und Viertnamen aus? Nach dem Willen einer Mutter sollte ihr Sohn Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau, Kioma, Ernesto, Inti, Prithibi, Pathar, Chajara, Majim, Henriko, Alessandro heißen. Diese ellenlange Namensgebung wollte das Standesamt jedoch nicht akzeptieren. Dagegen klagte die Mutter vor dem Amtsgericht, das die Anzahl der Vornamen auf drei beschränkte. Damit war die Mutter jedoch nicht einverstanden. Sie legte Berufung zum Landgericht ein. Die Richter:innen dort akzeptierten immerhin vier Vornamen. Das daraufhin angerufene Oberlandesgericht Düsseldorf erhöhte die Zahl sogar auf fünf! Damit war dann aber Schluss. Zwar legte die Mutter Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ein, jedoch ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter:innen schlossen sich der Auffassung an, wonach zwölf Vornamen dem Kindeswohl widersprächen und einen “erheblich belästigenden Charakter” für das Kind hätten. Die Beschränkung auf fünf Vornamen sei nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschl. v. 28. Januar 2004, Az. 1 BvR 994/98).

Aber um auf die Überschrift unseres Artikels zurückzukommen. Auch der Vorname “Waldmeister” ist in Deutschland nicht gestattet. Dies entschied das OLG Bremen im Jahr 2014. Zur Begründung führten die Richter:innen aus: „Das Wort „Waldmeister“ (..) wird im deutschen Sprachraum unter anderem mit einer Bezeichnung für Speiseeis, einer Geschmacksrichtung in Erfrischungsgetränken, einem Beruf und – worauf das vom Standesbeamten eingeholte Gutachten nachvollziehbar hinweist – vor allem mit einer Pflanze assoziiert. Die Sachverständige hat zudem plausibel dargelegt, dass ein männlicher Vorname „Waldmeister“ nicht nachgewiesen werden konnte. Dieser Kontrast der Verwendung des Wortes „Waldmeister“ als bekannte und gewöhnliche Bezeichnung von Sachen einerseits und der überraschenden Verwendung als Vorname andererseits ist der Grund dafür, dass ein solcher Vorname als lächerlich empfunden werden und – was die Sachverständige zutreffend zu bedenken gibt – seinen mit ihm verbundenen Träger lächerlich machen kann.” (OLG Bremen, Beschl. v. 20.06.2014, Az. 1 W 19/14).

Die Namensgebung ist in Deutschland also doch keine so individuelle Entscheidung, wie es einige Namen befürchten lassen.

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