Die biblische Weihnachtsgeschichte auf juristisch

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Es gibt viele Weihnachtsgeschichten. Doch nur eine hat es zur weltweiten Berühmtheit gebracht. Die Weihnachtsgeschichte aus dem Neuen Testament wie sie von Lukas und Matthäus berichtet wird. Wir haben die Weihnachtsgeschichte aus der Bibel näher beleuchtet und dabei zahlreiche juristische Probleme entdeckt.

Die biblische Weihnachtsgeschichte beginnt mit einem Event, das es auch heute noch gibt. Einer Volkszählung. Bei Lukas 2,1-21 lesen wir dazu:

„Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde. Und diese Schätzung war die allererste und geschah zur Zeit, da Quirinius Statthalter in Syrien war. Und jedermann ging, dass er sich schätzen ließe, ein jeder in seine Stadt.“

Die datenschutzrechtlich umstrittene Volkszählung

Die letzte Volkszählung fand in Deutschland 2011 statt. Beim sog. Zensus 2011 hat es sich um die erste gemeinsame Volkszählung der Europäischen Union gehandelt. Das Vorgehen war in Politik und Bevölkerung hochumstritten. Rechtsgrundlage hierfür war die EU-Verordnung 763/2008 vom 9. Juli 2008. Diese verpflichtete die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu, Bevölkerungsdaten anhand eines festgelegten Katalogs von Merkmalen zu erheben. In Deutschland wurde dafür das Zensusvorbereitungsgesetz 2011 und das Zensusgesetz 2011 geschaffen. Datenschützer kritisierten die umfangreiche Sammlung persönlicher Daten durch den Staat.

Ob auch die biblische Volkszählung in Syrien und der ganzen Welt für Kritik sorgte, ist nicht überliefert. Für uns ist diese Volkszählung aber vor allem deswegen relevant, weil es sonst nicht zu der uns bekannten und geliebten Weihnachtsgeschichte rund um Maria und Josef gekommen wäre.

Die Jungfrauengeburt im Stall

Auch Josef aus Galiläa war von der Volkszählung betroffen. Gemeinsam mit seiner hochschwangeren Frau Maria machte er sich auf den langen und beschwerlichen Weg nach Bethlehem. In der Überlieferung des Lukas heißt es dazu:

„Da machte sich auf auch Josef aus Galiläa, aus der Stadt Nazareth, in das jüdische Land zur Stadt Davids, die da heißt Bethlehem, weil er aus dem Hause und Geschlechte Davids war, damit er sich schätzen ließe mit Maria, seinem vertrauten Weibe; die war schwanger. Und als sie dort waren, kam die Zeit, dass sie gebären sollte. Und sie gebar ihren ersten Sohn und wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Krippe; denn sie hatten sonst keinen Raum in der Herberge.“

Und hier wird es nochmals juristisch interessant: Maria und Josef waren verlobt, als Maria ihr Baby auf die Welt brachte. Das Kind stammte jedoch überhaupt nicht von Josef, sondern vom Heiligen Geist. So wird es uns zumindest erzählt. Völlig unproblematisch ist Maria gemäß § 1591 BGB die Mutter von Jesus. Denn „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“.

Doch wie sieht es mit der Vaterschaft von Josef aus? Die gesetzliche Vermutung in § 1592 I Nr. 1 BGB, wonach der Ehemann automatisch als Vater des Kindes gilt, greift nicht, weil Maria und Josef nur verlobt waren. Um Vater zu werden, hätte Josef die Vaterschaft entweder beim Jugendamt oder vor einem Notar anerkennen müssen. Wenn Maria dieser Vaterschaftsanerkennung zugestimmt hätte, wäre Josef Vater geworden. Unabhängig davon, dass das Kind biologisch vom Heiligen Geist abstammte. Da dies aber nicht geschah, hatte das Jesuskind in juristischer Hinsicht keinen Vater.

Jesus hätte aber gegen Maria und Josef gemäß § 1598a BGB einen Anspruch auf Feststellung der biologischen Vaterschaft durch Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung gehabt. Auch hiervon ist in der Bibel allerdings nichts überliefert. Kaum verwunderlich. Denn genetische Untersuchungen waren damals natürlich noch nicht möglich. Rein familienrechtlich ist die Weihnachtsgeschichte damit eher nicht zufriedenstellend.

Von Engeln, Hirten und der Kindeswohlgefährdung

Im Stall bekommen Maria, Josef und ihr Neugeborenes Besuch von Engeln und Hirten. Was zunächst sehr romantisch klingt, dürfte auf den zweiten Blick aber eher ungemütlich gewesen sein. Selbst in Bethlehem hat es nachts im Winter eher kühle Temperaturen. Bloß in Windeln gewickelt dürfte Jesus also gefroren haben. Und wer schon einmal auf einem Strohhaufen lag weiß, wie sehr das kratzt. In der Anwesenheit von Tieren dürfte die Geburt außerdem eher unhygienisch vonstattengegangen sein. In der Bibel heißt es dazu:

„Und das habt zum Zeichen: Ihr werdet finden das Kind in Windeln gewickelt und in einer Krippe liegen. […] Und als die Engel von ihnen gen Himmel fuhren, sprachen die Hirten untereinander: Lasst uns nun gehen nach Bethlehem und die Geschichte sehen, die da geschehen ist, die uns der Herr kundgetan hat. Und sie kamen eilend und fanden beide, Maria und Josef, dazu das Kind in der Krippe liegen. Als sie es aber gesehen hatten, breiteten sie das Wort aus, das zu ihnen von diesem Kinde gesagt war.“

Juristisch kommt hier also eine Gefährdung des Kindswohls iSd. § 1666 BGB in Betracht. Darin heißt es: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“ Zur Kindeswohlgefährdung gehört dabei unter anderem die körperliche Vernachlässigung des Kindes, also beispielsweise die unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, witterungsangemessener Kleidung oder mangelhafte Hygiene, mangelhafte medizinische Versorgung und unzureichende Wohnverhältnisse. Nach heutigen Verhältnissen würde die Unterbringung eines Neugeborenen in einem Stall eindeutig darunterfallen.

Zugunsten von Maria und Josef gehen wir aber davon aus, dass sie sich in einer Notlage befanden und das Jesuskind, sobald es ihnen möglich war, an einen wärmeren Ort verbrachten.

Schenkung der Weisen aus dem Morgenland

Im Matthäus-Evangelium 2,1-12 wird zusätzlich außerdem von den Weisen aus dem Morgenland berichtet. Diese besuchten Jesus im Stall und beschenkten das Neugeborene reich:

„Als sie nun den König gehört hatten, zogen sie hin. Und siehe, der Stern, den sie im Morgenland gesehen hatten, ging vor ihnen her, bis er über dem Ort stand, wo das Kindlein war. Als sie den Stern sahen, wurden sie hocherfreut und gingen in das Haus und fanden das Kindlein mit Maria, seiner Mutter, und fielen nieder und beteten es an und taten ihre Schätze auf und schenkten ihm Gold, Weihrauch und Myrrhe.“

Juristisch ist dies als Schenkung gemäß § 516 I BGB einzuordnen. Problematisch ist hier aber, dass Jesus das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und damit geschäftsunfähig (§ 104, 106 BGB) war. Er konnte die Schenkung der Heiligen Drei Könige also nicht annehmen. Glücklicherweise konnte Maria als seine Mutter die Schenkung aber gem. § 1629 I, II BGB für ihren Sohn annehmen, was sie auch tat. Nach § 518 I BGB muss die Schenkung jedoch notariell bekundet werden. Dies geschah hier eindeutig nicht. Ist das Schenkungsversprechen damit unwirksam? Nein, bei der Übergabe von Gold, Weihrauch und Myrrhe handelt es sich um eine sog. Handschenkung. Nach § 518 II BGB wird der Mangel der Form hierbei durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt. Ende gut, alles gut!

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