„Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum, Du passt nicht in den Kofferraum” – rund um Weihnachten gibt es viele Rechtsfragen. Wir haben Euch zum Fest der Liebe einige weihnachtliche Urteile der letzten Jahre herausgesucht. Macht es Euch vor dem Kaminfeuer oder vor dem Weihnachtsbaum mit einer Tasse Tee (oder Kaffee, oder Whisky) gemütlich und genießt die juristische Weihnachtsstimmung gemeinsam mit uns.
Familienrecht: Keine Weihnachtsgeschenke Anzeichen für elterliches Desinteresse
Ein Weihnachten ohne Geschenke? Undenkbar! Und so sehen das auch die deutschen Gerichte. Das OLG Dresden hat entschieden, dass es gegen ein gemeinsames Sorgerecht spricht, wenn der getrenntlebende Vater sein Desinteresse an den gemeinsamen Kindern dadurch zeigt, dass er ihnen keine Weihnachtsgeschenke zukommen lässt. Diesen herzzerreißenden Weihnachts-Fall könnt Ihr hier nachlesen (OLG Dresden, Beschl. v. 27.02.2002, Az. 10 UF 0743/01).
Wer ist wer – Weihnachtsmann und Nikolaus im Fokus der Rechtsprechung
Jedes Kind (und jeder Erwachsene) kennt sie und wartet vermutlich am 06. bzw. 24. Dezember sehnsüchtig auf ihren (geschenkreichen) Besuch. Es geht nicht um das Christkind, sondern um Nikolaus und Weihnachtsmann. Doch wie sieht nun wer der beiden genau aus? Dieser Frage sind das Landgericht Düsseldorf als Vorinstanz und das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz nachgegangen – mit unterschiedlichen Ergebnissen. Letztlich hat die Berufungsinstanz aber doch rechtskräftig darüber sinniert, wie denn nun der Weihnachtsmann aussieht. Wie genau verraten wir Euch hier (Urteil: OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.02.2012, Az. I-20 U 82/11).
“Früher war mehr Lametta” – Loriot-Zitat nicht urheberrechtlich geschützt
“Früher war mehr Lametta”, oder? Der berühmte Satz des als „Loriot“ berühmt gewordenen Humoristen, Vicco von Bülow, genießt keinen Urheberschutz. Das entschieden die Richter in München. Die Erben des Humoristen scheiterten mit dem Versuch, einem Hersteller zu verbieten, das Zitat auf T-Shirts zu drucken und damit kommerziell zu nutzen. Wir können es kaum glauben, dass das berühmte Zitat keine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellen soll. Skandal! Die Argumentation des Gerichts finden Ihr hier (OLG München, Beschl. v. 14.08.2019, Az. 6 W 927/19).
Schoko-Weihnachtsmann ist Sicherheitsrisiko in JVA
Was gehört zum Weihnachtsfest unbedingt dazu? Ein Weihnachtsbaum, Kerzen, Geschenke… und natürlich ein Schoko-Weihnachtsmann. Die weihnachtlichen Leckereien bringen die Augen von Groß und Klein zum glänzen. Und wir sind uns sicher: Selbst Häftlinge in der JVA möchten auf einen Schoko-Weihnachtsmann nur ungern verzichten. Müssen sie im Zweifelsfall aber. Zumindest wenn es nach der JVA Rosdorf und dem Landgericht Göttingen geht. Diese entschieden: Ein Schoko-Weihnachtsmann stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Welch grausame und weihnachtsfeindliche Entscheidung! Die Begründung lest Ihr hier.
Prof. Dr. Arnd Diringer präsentiert: “Weihnachtliche Wortspiele: Vom Wurm gewurmt”
„In dem vorliegenden Fall ist buchstäblich der Wurm drin.“ Mit diesen Worten beginnt der Tatbestand eines Urteils des Amtsgerichts Aalen (Urt. v. 16.09.1999 – Az. 3 C 811/99). Und weil der buchstäbliche Wurm dann auch noch ausgerechnet in einem Glas Bio-Paprika drin war, das an Heiligabend verspeist werden sollte, verlangte der Kläger von dem Hersteller Schmerzensgeld. Wie der Fall ausging und ob das Weihnachtsessen gerettet werden konnte, erfahrt Ihr hier.
Kündigung nach Verzehr von Schoko-Weihnachtsmann
Auch im Arbeitsrecht gibt es gar unchristliche Entscheidungen! Der langjährige Mitarbeiter eines Einzelhandelsunternehmens hatte Gelüste auf Schokolade. Er vernaschte deswegen einen ausgelagerten Schoko-Weihnachtsmann. Diese kleine Sünde verdarb dem Mann ganz gehörig das Weihnachtsfest. Denn ihm wurde nach 22 Jahren gekündigt. Ob diese weihnachtsfeindliche Kündigung wirksam ist, musste das Landgericht Berlin entscheiden. Ihr könnt den Weihnachts-Fall hier nachlesen (Arbeitsgericht Berlin, Urt. v. 09.03.2007, 28 Ca 1174/07).
Highligabend: Tochter mischt Haschisch in Weihnachtsplätzchen
Hihihi, hahaha, hohoho. Nein, hier spricht nicht der Weihnachtsmann. Sondern die Eltern eines gar umtriebigen Kindes, das ihnen Haschisch in die Weihnachtsplätzchen mischte. So geschehen letzten Jahr in Wismar. Der Vorfall rief Krakenwagen und Polizei auf den Plan. So stellt man sich das Weihnachtsfest natürlich nicht vor. Ob die Geschichte gut ausging? Ihr könnt hier weiterlesen!