Caro-Petschek-Prozess – Wie eine Ehescheidung monatelang die Strafjustiz der Weimarer Republik beschäftigte

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Im Jahr 1932 fand vor dem Kriminalgericht Moabit einer der aufwändigsten und gleichzeitig sinnlosesten Strafprozesse der Weimarer Republik statt. Angeklagt war der jüdische Industrielle Nikodem Caro. Sein Widersacher: Der jüdische Montanindustrielle Ignaz Petschek. Der Auslöser des Rechtsstreits war die Scheidung von Vera Petschek (ehemals Caro) von Ernst Petschek, einem der vier Söhne von Ignaz Petschek. Aber wie konnte eine einfache Ehesache vor dem Kriminalgericht enden? Lange Geschichte!

Sie beginnt ganz unschuldig im Dezember 1916 in einem Zug von Berlin nach Wien. Dort lernten sich Nikodem Caro und Ignaz Petschek kennen. Nikodem Caro war bereits zu diesem Zeitpunkt ein angesehener Erfinder, promovierter Chemiker, mehrfacher Ehrendoktor und Ehrensenator, Professor, Generaldirektor der Bayerischen Stickstoff-Werke AG, Aufsichtsratsmitglied in weiteren Unternehmen sowie Ehrenbürger diverser Städte. Doch auch sein Gegenüber, Ignaz Petschek, war kein unbeschriebenes Blatt. Die Familie des Braunkohlenindustriellen gehörte zu einer der reichsten Familien Europas. Der Kohle-Clan beherrschte etwa die Hälfte der europäischen Kohlenerzeugung.

Und wie es reiche Männer zur damaligen Zeit so taten, beschlossen die beiden Männer, dass ihre Sprösslinge in ebenso reiche Familien einheiraten sollten. Man entschied also, dass der damals 28-Jährige Sohn Petscheks, Ernst, die damals gerade 20-jährige Vera, die einzige Tochter Caros, heiraten sollte. Natürlich kannten sich die beiden noch nicht einmal. Denn Ernst Petschek kämpfte zu diesem Zeitpunkt an vorderster Front im ersten Weltkrieg. Vera Caro kam den Wünschen ihres Vaters trotzdem nach und schickte ihrem Ernst ein „Liebesgabenpaket“ nebst langem Brief an die Front. Im Sommer 1917 lernten sich Ernst und Vera schließlich kennen. Sie verlobten sich auf Wunsch ihrer Eltern und heirateten im November 1918. Als Mitgift sollte Vera Caro 400.000 Reichsmark mit in die Ehe bringen.

Die Mitgift – ein längst überholter Brauch?

Und an dieser Stelle beginnt unser erster juristischer Exkurs. Die Mitgift ist eine alte Tradition. Sie bezeichnet Vermögenswerte, welche die Braut mit in die Ehe bringt. Die Mitgift soll dem Ehepaar einen eigenen Haushalt ermöglichen. Falls der Ehemann stirbt, dient sie außerdem der finanziellen Absicherung der Witwe. Schon im Codex Hammurapi, einer rund 3700 Jahre alten babylonischen Gesetzessammlung, wurde die Mitgift geregelt. Und auch in Deutschland war diese Form der Vermögenszuwendung aus Anlass der Heirat lange eine anerkannte Tradition. Noch bis ins 20. Jahrhundert war es auch hierzulande noch vollkommen üblich, dass junge Frauen eine Grundausstattung für den späteren Haushalt in die Ehe einbrachten.

Im heutigen Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich die Mitgift – auch Aussteuer – genannt aber nicht mehr. § 1624 BGB kennt aber die sogenannte „Ausstattung“. Darin heißt es: „Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung, auf seine Begründung einer Lebenspartnerschaft oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird (Ausstattung), gilt, auch wenn eine Verpflichtung nicht besteht, nur insoweit als Schenkung, als die Ausstattung das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter, entsprechende Maß übersteigt.“

Der Paragraph legt fest, dass die „Ausstattung“ rechtlich nicht als „Schenkung“ gewertet wird. Demnach bedarf die moderne Form der Mitgift nicht den strengen Formvorschriften einer Schenkung (notarielle Beurkundung gem. § 518 BGB). Im Übrigen hat die Ausstattung güter- und erbrechtliche Folgen. In der Zugewinngemeinschaft wird sie auch dann dem Anfangsvermögen zugerechnet, wenn sie nach der Eheschließung erfolgt (§ 1374 II BGB). In der Gütergemeinschaft kann ein Ehegatte ausgleichspflichtig werden, wenn er oder sie aus dem Gesamtgut eine Ausstattung gewährt (§§ 1444, 1466, 1499 BGB). Es besteht ein Übernahmerecht über das aus Ausstattungen in das Gesamtgut Eingebrachte (§ 1477 BGB). Ausstattungen werden außerdem auf den Pflichtteil angerechnet (§§ 2315 f. BGB).

Eine Heirat mit Folgen – Der Streit um die Mitgift

Im Jahr 1920 gebar Vera ihrem Ernst zunächst eine Tochter und 1924 einen Sohn, der natürlich nach seinem Vater benannt wurde. Doch das Liebesglück war nicht von langer Dauer. Im Herbst 1928 ließ sich das Paar scheiden. Ein Trennungsgrund soll die permanente Forderung von Ignaz Petschek nach einer „Kompagnie von Enkeln“ gewesen sein. Ernst Petschek liebte seine Kinder sehr und zahlte auch nach der Trennung freiwillig einen Unterhalt in Höhe von monatlich 70.000 Reichsmark (heute rund 217.000 Euro). Doch mit dem Eheglück zerbrach auch die Freundschaft zwischen Nikodem Caro und Ignaz Petschek. Mit gravierenden Folgen für die Justiz der Weimarer Republik.

Der Rechtsstreit begann, als Nikodem Caro die Mitgift in Höhe von 400.000 Reichsmark von Ernst Petschek zurückforderte und dieser behauptete, das Geld nie erhalten zu haben. Das Problem: Ernst Petschek verlangte von Nikodem Caro die Quittung, die dieser angeblich von ihm erhalten habe. Nikodem Caro verwies zunächst darauf, dass er die Quittung inzwischen vernichtet habe. Trotzdem reichte er Zivilklage auf Herausgabe der Mitgift ein. Kurz vor dem Verhandlungstermin gab er an, die Quittung wiedergefunden zu haben. Statt sie bei Gericht vorzuzeigen, zog er seine Klage jedoch zurück. Zwischenzeitlich hatten jedoch die Petscheks eine gerichtliche Verfügung auf Herausgabe der Quittung erwirkt. Statt die Quittung herauszugeben legte Nikodem Caro nun eine eidesstattliche Versicherung über die erhaltene Quittung ab. Daraufhin erhoben die Petscheks Strafanzeige gegen Nikodem Caro und es kam zum Strafprozess vor dem Kriminalgericht Moabit.

Versuchter Betrug, falsche eidesstattliche Versicherung, Urkundenfälschung

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Nikodem Caro wegen versuchten Betrugs, falscher eidesstattlicher Versicherung sowie Urkundenfälschung. Was daraufhin folgte, ist ein juristisches Gefecht der Super-Liga. Die Verteidigung von Nikodem Caro übernahmen Max Alsberg, Rudolf Dix und der ehemalige Preußische Justizminister Wolfgang Heine. Als Nebenkläger traten Ignaz und Ernst Petschek auf, vertreten unter anderem von Martin Drucker, Leo Davidsohn und Alfons Roth. Der Prozess zog sich vom 6. Juni 1932 bis zum 23. Dezember 1932 hin. Die Gerichtsakten umfassten 150 Ordner und 12.000 Seiten in Maschinenschrift. Insgesamt wurden während des Prozesses 15 Sachverständige in den Zeugenstand gerufen. Die Kosten der Staatsanwaltschaft beliefen sich auf 5.000 Reichsmark pro Sitzungstag. Die Anwälte bekamen Tageshonorare, die höher lagen als das Monatsgehalt der Richter. So soll Ignaz Petschek alleine an Martin Drucker 400.000 Reichsmark bezahlt haben. Damit kostete einer seiner drei Anwälte bereits so viel wie die strittige Mitgift wert war.

Doch das war nicht der eigentliche Skandal. Für das zahlreich erschienene Publikum wurde es erst dann richtig interessant, als die beiden jüdischen Großindustriellen begannen, sich gegenseitig zu belasten. Offengelegt wurden unter anderem skandalöse Geschäftspraktiken wie Steuerhinterziehung, Untreue sowie die Bestechung von Reichstagsabgeordneten und Journalist:innen. Das Ende des Strafverfahrens war dann deutlich langweiliger: Das Gericht sprach Nikodem Caro nach 96 Verhandlungstagen von allen Vorwürfen frei. Unter anderem auf Grundlage der Zeugenaussagen, die seine Frau und seine Tochter gemacht hatten. Sie sagten aus, dass Ignaz Petschek großspurig versprochen hatte, die 400.000 Reichsmark seinerseits auf 10 Millionen Reichsmark zu erhöhen. Zum Beweis dafür konnten sie den entsprechenden Briefwechsel vorlegen. Den ganzen Prozess hätte es jedoch nie bedurft, wenn Nikodem Caro einfach die von Ernst Petschek ausgestellte Quittung vorgelegt hätte oder Ernst Petschek die Mitgift, die er nachweislich erhalten hatte, zurückgezahlt hätte. Das Gericht sah nach dem Ergebnis der Beweiswürdigung keinen der angeklagten Tatbestände als erfüllt an. Es führt dazu aus:

„Das Gericht habe alle Verdachtsmomente erwogen, sei aber zur Überzeugung gekommen, dass ein Nachweis dafür, dass Caro die Mitgift nicht gegeben habe, nicht erbracht wurde. Wenn es keine Mitgift gegeben habe, so müsse die Quittung gefälscht sein. Aber wenn die Quittung gefälscht sei, müsse Caros Forderung deswegen noch nicht unbegründet sein. Jedoch sei es bei dem Verhältnis Caros zu seiner Tochter unwahrscheinlich, dass er ihr keine Mitgift gegeben habe. Ein Racheplan Caros mit erdichteten Ansprüchen sei ebenfalls unglaubwürdig. Dem Angeklagten hätte als Chemiker eine Fälschung sinnlos erscheinen müssen. Schließlich spreche auch gegen seine Schuld, dass er immer darauf gedrungen habe, dass Ignaz Petschek vor einem deutschen Gericht als Zeuge aussage. Das würde er keinesfalls getan haben, wenn er mit einer Fälschung operiert hätte.“

Historische Bedeutung des Prozesses

Der Prozess ist – bis auf seinen kuriosen Ursprung – aus zweierlei Gründen in Erinnerung geblieben. Einerseits wird er von Historiker:innen benutzt, um die Endphase der Weimarer Republik und den aufkommenden Nationalsozialismus zu beleuchten. Denn der aufsehenerregende Kriminalfall schürte in weiten Teilen der Bevölkerung das Misstrauen in die – sowieso schon angeschlagene – Weimarer Justiz. Außerdem kann man an ihm die Reaktion der Bevölkerung sowie die Berichterstattung der damaligen Medien auf einen Streit zwischen zwei jüdischen Familien ablesen. Er ist damit eine perfekt dokumentierte Quelle.

In der heutigen Rechtswissenschaft gilt der Fall außerdem als Lehrbeispiel dafür, wie ein banaler Familienstreit zu einem „Ewigkeitsprozess“ auswachsen kann. Der Caro-Petschek-Prozess zeigt beispielshaft, wie sehr reiche Menschen, vertreten von exzellenten Anwälten, monatelang die Justiz beschäftigen können, indem sie die Beweisaufnahme ins unendliche strecken.

Den Caro-Petschek-Fall als Podcast anhören

In Kooperation mit dem Podcast Northern True Crime haben wir den Caro-Petschek-Fall als Podcast eingesprochen. Vielen Dank an dieser Stelle an Chris und Nicole, dass wir in Eurer 60. Folge dabei sein durften! Ihr könnt Euch die ganze Folge kostenlos hier anhören:


Fundstelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Caro-Petschek-Prozess

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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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