Justizielle Modenschau: Von roten Roben und lockigen Perücken

Nicht nur Jurist:innen kennen sie: Die klassische schwarze Robe. Elegant, schlicht und furchteinflößend zugleich. Neben Richter:innen und Beamt:innen der Staatsanwaltschaft sowie Anwält:innen wird die schwarze Robe auch von Justizangestellt:innen wie den Urkundsbeamt:innen der Geschäftsstelle getragen. Neben der schwarzen Robe gibt es sowohl in Deutschland – aber auch weltweit – noch viele andere Robenfarben sowie Kleidertrends für Richter:innen. Eine Modenschau.

Im Mittelalter war die Amtstracht der Richter:innen regional sehr unterschiedlich gestaltet. Eine einheitliche Jurist:innen-Tracht in Form einer schwarzen Robe verfügte erstmals der preußische „Soldatenkönig“ Friedrich Wilhelm I im Jahr 1713. Und auch wenn heute die schwarze Robe der absolute Standard ist, gibt es doch einige bunte Ausnahmen. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof tritt komplett in Grün auf. An den Sozialgerichten trägt man häufig violette oder blaue Besätze. Die Richter:innen am BGH, BAG, BSG und BFH untermauern ihre Autorität einheitlich durch karmesinrote Roben. Und auch das höchste Gericht in Deutschland tritt ganz in rot auf. Doch wie kamen die Richter:innen am Bundesgerichtshof zu ihren Roben?

Robe, Barret und Beffchen

In § 67 Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts heißt es lapidar: “Die Richter tragen in der mündlichen Verhandlung eine Robe mit Barett”. Farbe, Schnitt und Form der berühmtesten Roben Deutschlands legten deren Träger:innen aber tatsächlich selbst fest! Für den Staatsakt zur feierlichen Eröffnung des BVerfG am 28. September 1951 bestimmte der erste BVerfG-Präsident Hermann Höpker-Aschoff, dass die Richter:innen eine Amtstracht tragen sollten, “wie sie auch von den Richtern am Bundesgerichtshof getragen wird”. In einer Sitzung am 9. Juli 1957 entschieden die Bundesverfassungsrichter:innen jedoch, dass das Gericht in Zukunft den Schnitt der Robe selbst festlegt und diese keinerlei Rangabzeichen haben sollten. Am 18. Juli 1961 einigte man sich auf eine schwerrote Seidenrobe mit weißem Barret (Hut) und weißem Beffchen (Schal). Das BVerfG hat damit auch in modischer Hinsicht gegenüber den anderen deutschen Gerichten eine Sonderstellung inne.

Auch interessant: Die roten Roben gehören nicht dem:r jeweiligen Verfassungsrichter:in, sondern dem “Verein der Richter des BVerfG”. Bei der Amtstracht handelt es sich um Erbstücke, die an neue Richter:innen weitergereicht und bis zu 30 Jahre alt werden. Die Richter:innen können ihre schweren Roben nicht selbst anziehen. Sie benötigen dazu die Hilfe einer weiteren Person.

Löckchen aus Pferdehaar

Doch nicht nur die Robe ist ein Zeichen der Richter:innen. Aus alten britischen Gerichtsserien kennt man auch die weißen, lockigen Perücken der dortigen Justiz. Traditionell hergestellt aus kostspieligem Pferdehaar. Während der Herrschaft von Karl II. (1660-1685) wurden Perücken zur unverzichtbaren Kleidung der höflichen Gesellschaft. Auch die Richter:innen konnten sich diesem Trend nicht entziehen. Von da an gehörten weiße Locken-Perücken zum traditionellen Outfit der Justiz. Während der Regierungszeit von Georg III. (1760-1820) kamen Perücken allmählich aus der Mode. Doch die britischen Jurist:innen hielten an ihnen fest. Teilweise zumindest.

Seit 2008 tragen Richter:innen in Zivil- und Familienverfahren in England und Wales keine Perücken mehr, 2011 wurden sie auch am Supreme Court abgeschafft. Von diesem Perücken-Trend blieben die Gerichte in der Bundesrepublik zum Glück verschont.



Fundstelle: https://www.haufe.de/
Fundstelle: https://www.lto.de/

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