Hamburger Rechtsreferendar:innen erhalten Corona-Bonus

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Juhu, endlich ein Grund zur Freude: Rechtsreferendar:innen aus Hamburg erhalten voraussichtlich einen einmaligen Corona-Bonus in Höhe von 650 Euro.

Im November 2021 haben sich die Bundesländer mit den Arbeitgeber:innen und den Gewerkschaften auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung für Beschäftige im Öffentlichen Dienst geeinigt. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst der Bundesländer (außer Hessen) erhalten eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 €. Hessen zahlt nach separaten Verhandlungen einen Corona-Bonus von 1.000 € an seine Landesbeschäftigten.

Rechtsreferedar:innen aus Hamburg dürfen sich jetzt freuen. Zwar begründet der juristische Vorbereitungsdienst in Hamburg kein Beamtenverhältnis, das Justizministerium hatte sich bei den Verhandlungen jedoch dafür eingesetzt, dass Rechtsreferendar:innen mit in die Einigung einbezogen werden. Das entsprechende Gesetz muss allerdings noch verabschiedet werden. Dafür benötigt es eine Mehrheit in der rot-grün besetzten Bürgerschaft der Hansestadt.

Auszahlung bis Ende März

Gegenüber LTO betont die grüne Justizsenatorin Anna Gallina die wichtige Rolle der angehenden Jurist:innen für den Staat: „Von den Belastungen durch Corona waren auch die Rechtsreferendarinnen und Referendare in der täglichen Arbeit unmittelbar betroffen. Die Sonderzahlung stellt einen Ausgleich dar. Sie ist auch eine Anerkennung dafür, dass Referendarinnen und Referendare dabei geholfen haben, die Funktionsfähigkeit des Staates auch in dieser herausfordernden Zeit zu gewährleisten.“

Die Prämie soll in Hamburg bis Ende März ausbezhalt werden. Sie richtet sich an alle Rechtsreferendar:innen, die bis mindestens zum 29. November 2021 in ihrem Ausbildungsverhältnis standen. Vom Corona-Bonus für Referendar:innen profitiere damit alleine in der Hansestadt rund 600 Personen.

Und wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Grundsätzlich sind uns keine weiteren Sonderregelungen zu Corona-Bonuszahlungen bekannt. Es gibt jedoch Bundesländer, in denen Rechtsreferendar:innen verbeamtet werden. Diese gehören dann dem öffentlichen Dienst an und profitieren damit voraussichtlich automatisch von den im November 2021 beschlossenen Sonderzahlungen. Im Sommer 2018 änderte das Land Mecklenburg-Vorpommern seine Einstellungspraxis und stellt Rechtsreferendar:innen als Beamt:innen auf Widerruf ein. Auch in Hessen winkt seit 2020 wieder eine Verbeamtung. In Sachsen existiert für Rechtsreferendar:innen ein Wahlrecht.


Fundstelle: https://www.lto-karriere.de/

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