Israelisches Familienrecht: Ausreiseverbot für Männer, die keinen Unterhalt zahlen!

Das Familienrecht gehört zu einem der emotionalsten Rechtsgebiete. Und das weltweit. Trotzdem unterscheiden sich die Regelungen zu Heirat, Scheidung und Unterhalt zwischen den Ländern ganz gewaltig. In Israel sind die Regelungen zum Sorgerecht und zum Kindsunterhalt beispielsweise sehr streng und eher zum Nachteil der betroffenen Männer ausgestaltet. Das musste jetzt auch ein Australier erfahren, der zu seiner Ex-Frau und den gemeinsamen Kindern nach Israel gezogen war.

Noam Huppert folgte 2012 seinen beiden kleinen Kindern und seiner ehemaligen Frau ins Heilige Land. Dass er seine Entscheidung auf Grund des dort geltenden Familienrechts bereuen würde, ahnte er in diesem Moment noch nicht.

Männer gefangen im Heiligen Land

„Seit 2013 bin ich in Israel eingesperrt“, sagt Noam, der als analytischer Chemiker bei einem Pharmaunternehmen arbeitet. Was war geschehen?

Nachdem Noam sich in Israel ansiedelte, erhob die Mutter seiner Kinder vor einem israelischen Gericht gegen ihn Klage. Der Hintergrund – die Mutter wollte eine Zahlungsforderung erlangen. Das Gericht entschied, dass Noam seinen beiden Kindern monatliche Unterhaltszahlungen in Höhe von 5.000 israelischen Schekel (~ 1427 Euro) – bis Vollendung des achtzehnten Lebensjahres – zu leisten hat.

Die Folge: Noam darf das Land nicht verlassen (sog. „No Exit Order“) oder muss die Summe an Unterhaltskosten, die sich bis zum achtzehnten Lebensjahr ansammeln, im Voraus zahlen. Für beide Kinder. Das Ausreiseverbot gilt laut Gericht bis ins Jahr 9999.

Weltweit einzigartige familienrechtliche Regelung

Die israelischen Gesetze zum Kindesunterhalt und Sorgerecht sind weltweit einzigartig. Kinder unter sechs Jahren werden automatisch der Mutter zugesprochen – unabhängig von ihrer Eignung als Mutter. Zusätzlich besagt eine allgemeine Richtlinie, dass der Vater pro Monat rund 1.800 israelische Schekel (~ 530 Euro) Unterhalt pro Kind zu zahlen hat. Ist er zahlungsunfähig, droht ihm für jeden Ausfall eine Gefängnisstrafe von bis zu 21 Tagen. Die Folge: Weniger Väter wollten sich scheiden lassen.

Es ist historisch vorgesehen, dass ein jüdischer Vater für die Bedürfnisse und Wünsche seiner Kinder sowie seiner Frau vollkommen aufkommt. Das Vermögen der Frau wird auch nach einer Trennung nicht berücksichtigt und bleib unberührt.

Ein gerichtlich ausgesprochenes Reiseverbot zu erlangen, um die Unterhaltszahlungen einzufordern, ist leicht erzielbar, meint Autor Sorin Luca von der Initiative No Exit Order. Durch die bisherigen Regelungen wolle man sicherstellen, dass weiterhin Unterhalt gezahlt werde. Dass sich Männer einer weiteren Tätigkeit widmen, zu ihren Eltern zurückziehen oder obdachlos werden, um den Zahlungsforderungen nachzukommen, ist üblich. Auch Suizid-Fälle auf Grund des ständigen Drucks häufen sich. Die Initiative No Exit Order setzt sich deswegen für eine Reform des Familienrechts ein. Dieses soll sich unter anderem mehr am Kindswohl orientieren. Die gleichnamige Dokumentation kann hier angesehen werden:

Deutschland sichert Unterhalt mit strafrechtlicher Regelung

Bei Noam Huppert handelt es sich um keinen Einzelfall. Nach Schätzungen von Menschenrechtsaktivist:innen werden zwischen 500.000 und einer Million Menschen, darunter viele ausländische Staatsangehörige durch einen derartigen Ausreisestopp in Israel festgehalten. Viele schweigen über dieses Thema, da sie sich schämen. Solange Noam seine Schuld weiterhin nicht begleicht, darf er unter keinem Vorwand – selbst Arbeitsreisen sind davon nicht ausgenommen – das Land verlassen.

In Deutschland existieren derartige Regelungen nicht. Die elterliche Sorge haben grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam inne (§ 1626 BGB). Das alleinige Sorgerecht kann sowohl der Mutter als auch dem Vater zugesprochen werden. Dabei ist das Wohl des Kindes der entscheidende Faktor.

Auch ein Ausreiseverbot im Falle nicht gezahlter Unterhaltsforderungen kennt das deutsche Familienrecht nicht. Wer seinen Unterhaltsverpflichtungen jedoch nicht nachkommt, macht sich unter Umständen strafbar. Denn in § 170 StGB ist geregelt: „Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Auch der deutsche Staat nimmt die Versorgung der Kinder durch ihre Erzeuger:innen damit ernst.


Fundstelle: https://www.news.com.au/

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