Law Clinics: Wenn Jurastudierende rechtsberatend tätig sind

Auch an den deutschen Universitäten hat sich der Trend zur studentischen Rechtsberatung in den letzten Jahren durchgesetzt. An vielen juristischen Fakultäten wurden sog. “Law Clinics” gegründet. Hier beraten bereits Jurastudierende Rechtssuchende. Pro bono, versteht sich. Wieso der Trend zur studentischen Rechtsberatung eine tolle Sache ist, erfährst du hier.

Vorreiter im Bereich der studentischen Rechtsberatung waren die USA, wo law students sich bereits ab den 1960er Jahren in sogenannten legal clinics ehrenamtlich engagierten. Diese bieten finanziell benachteiligten Menschen kostenlosen Rechtsrat. In Deutschland waren solche Angebote hingegen sogar lange Zeit verboten. Von 1935 bis 2008 verhinderte das damals geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) eine rechtliche Beratung durch Jurastudierende. Kritiker:innen fürchten eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der sich reiche Menschen teure Anwält:innen leisten können, während ärmere Menschen auf den Rechtsrat unerfahrener Jurastudierenden zurückgreifen müssen. Befürworter:innen weisen jedoch daraufmhin, dass es in Deutschland die Instrumentarien der Beratungshilfe (Zivilrecht) und der Prozesskostenhilfe (Strafrecht) gibt, die sicherstellen sollen, dass sich auch finanziell schlechtergestellte Menschen professionellen Rechtsrat leisten können.

Tipps fürs Jurastudium

Studentische Rechtsberatungen seit 2008 erlaubt

Seit 2008 erlaubt das RDG auch Jurastudierenden eine außergerichtliche Beratung in Rechtsangelegenheiten. Die Vertretung vor Gericht ist jedoch weiterhin unzulässig, § 79 II ZPO. An vielen juristischen Fakultäten wurden daraufhin Law Clinics gegründet. Seit 2017 gibt es außerdem den Dachverband Studentischer Rechtsberatungen (DSR e.V.).

Die Mitarbeiter:innen der Law Clinics verfolgen dabei das Ziel, die Hilfesuchenden umfassend zu beraten und etwaige rechtliche oder soziale Konflikte beizulegen. Am häufigsten geht es dabei um Fragen des Ausländer- und Asylrechts. Die darauf spezialisierten Refugee Law Clinics sind deutschlandweit auch bereits an über 30 Standorten vertreten. Auf der Seite des RLC e.V. heißt es dazu: “Der im September 2016 gegründete, gemeinnützige Refugee Law Clinics Deutschland e.V. ist der Zusammenschluss studentischer Rechtsberatungen auf dem Gebiet des Migrationsrechts. Als Bundesverband der RLCs fördert er die Arbeitsbedingungen seiner Mitglieder nachhaltig. Dies verwirklicht der Verein in erster Linie durch die strukturelle und fachliche Unterstützung der einzelnen RLCs in ihrer Gesamtheit, u.a. organisiert er das jährliche Netzwerktreffen der studentischen Migrationsrechtsberatungen in Weingarten. Darüber hinaus nutzt der Verein seine bundesweite Ausrichtung zur Vernetzung mit relevanten staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und vertritt diesen gegenüber die Interessen der deutschen RLCs.”

Jedoch beschränkt sich das Angebot der studentischen Rechtsberatungen keinesfalls auf diese Rechtsgebiete. Auch im Hochschulrecht sowie Miet- und Sozialrecht gibt es inzwischen viele Angebote. Nur im Strafrecht sind die Angebote eher mau. Was aber auch in der Sache selbst begründet ist.

In Tübingen gründete sich 2011 die studentische Rechtsberatung “Law&Legal”, die inzwischen an acht weiteren Standorten tätig ist. Ihre Arbeit beschreiben die Studierenden auf der Website folgendermaßen: “Wir sind ein gemeinnütziger Verein und beraten in Fällen, bei welchen der “Streitwert” zu gering ist, um einen konventionellen Anwalt zu konsultieren, oder das Geld für diesen schlicht nicht da ist. Unsere Zielgruppe umfasst Studierende, Asylsuchende, andere Vereine, Stiftungen und von Studenten gegründete gemeinnützige Start-ups. Wir beraten in sämtlichen Rechtsgebieten und bieten vielfältige Services an. Dabei helfen wir ausschließlich unentgeltlich – d.h. pro bono – und sind weder kommerziell noch gewinnorientiert tätig. Unsere Beraterinnen und Berater sind fortgeschrittene Studierende der Rechtswissenschaft mit Freude am Fach und ehrenamtlichem Engagement. Bei der Fallbearbeitung werden wir von erfahrenen Anwältinnen und Anwälten angeleitet.”

Learning bei doing!

Der besondere Reiz an der Tätigkeit für eine Law Clinic besteht in der engen Zusammenarbeit von Professor:innen, Praktiker:innen und Student:innen. Denn die meisten Law Clinics sind einem juristischen Lehrstuhl zugeordnet oder werden zumindest von einem:r Juraprofessor:in oder einem:r Anwält:in betreut. Law Clinics geben den Jurastudierenden außerdem die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln. Die Handlungsmaxime lautet hierbei stets „learning by doing“. Die Beratenden erhalten vielseitige Einblicke in die Tätigkeit von Anwält:innen und können sich selbst an spannenden Fällen ausprobieren. Das schult nicht nur das eigene Judiz, sondern auch die Sozialkompetenz. Das ehrenamtliche Engagement in einer studentischen Rechtsberatung wird deswegen auch von Personaler:innen sehr gerne im Lebenslauf gesehen.

Neben einem Zertifikat über die Mitarbeit wird das Engagement der Studierenden an manchen Universitäten außerdem als Schwerpunktbereichs- oder Schlüsselqualifikationsleistung anerkannt. Und auch die Rechtssuchenden profitieren. Denn das Beratungsangebot der Law Clinics wurde in den letzten Jahren an vielen Standorten enorm ausgeweitet. Und die Jurastudierenden nehmen sich häufig mehr Zeit als beratende Praktiker:innen. Neben der Rechtsberatung helfen die Studierenden außerdem oft auch bei (vermeintlich) einfachen Behördengängen oder überwinden zwischenmenschliche Konflikte und Sprachbarrieren.

Vielfältiges Angebot für Jurastudierende und Rechtssuchende

-Werbung-
Redaktion
Redaktion
JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-

Letzte Artikel