1.000 Notebooks für die Berliner Justiz: Homeoffice endlich auch im Justizdienst?

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Es ist ein altbekanntes Problem: Die Justiz hinkt in Sachen Digitalisierung noch immer hinterher. Während bei manchen Unternehmen schon in den 90ern Telearbeit möglich war, verweigert die Justiz ihren Mitarbeiter*innen auch heute noch häufig die Nutzung eines Arbeitslaptops. Dabei wäre das gerade in einer Pandemie eine so sinnvolle Anschaffung! Die Berliner Justiz will hier jetzt Abhilfe schaffen und verspricht die Anschaffung von 1.000 Notebooks. Ein Tropfen auf dem heißen Stein?

Bisher gibt es in den Straf- und Zivilgerichten rund 1.250 Notebooks mit sicheren Zugängen, weitere rund 500 Geräte sind bereits bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten in Benutzung. Zum Vergleich: Derzeit sind alleine rund 2.000 Richter:innen sowie Staatsanwält:innen im Land Berlin tätig. Insgesamt hat die Justiz sogar über 6.500 Mitarbeiter*innen. Hinzu kommen rund 2.500 Referendar:innen. Selbst mit weiteren 1.000 Notebooks kann also gerade einmal jeder dritte Beschäftige mit einem eigenen Gerät ausgestattet werden.

Mehr Gelder für die Digitalisierung!

Und das, obwohl in den vergangenen fünf Jahren insgesamt knapp 15 Millionen Euro in die Digitalisierung gesteckt wurden. Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) will die Lage aber weiter verbessern. Bis zum Sommer soll ein Bericht von externen Fachleuten zur Situation vorliegen. Außerdem wurden zwei Referate neu geschaffen, die gemeinsam mit dem bestehenden Referat die Modernisierung und den Ausbau der Digitalisierung in der Justiz zentral koordinieren sollen.

Doch es geht nicht nur um die Arbeitsrechner der Richterschaft, der Staatsanwält:innen und der Mitarbeiter:innen. Auch die Gerichtsgebäude entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik. Zwar sieht § 128a ZPO schon seit 2013 die Möglichkeit der virtuellen Verhandlung vor. Von dieser wird aber trotz der Corona-Pandemie kaum Gebrauch gemacht. Warum das so ist? Unter anderem deswegen, weil nicht alle Gerichtssäle mit entsprechender Videotechnologie ausgestattet sind. In vielen Räumlichkeiten gibt es noch nicht einmal Steckdosen, damit die Anwält:innen ihre Laptops aufladen können. All das muss nachgerüstet werden, um die Justiz zukunftsfähig zu machen.

§ 128a ZPO scheitert an technischen Gegebenheiten

Doch es gibt Fortschritte: In Niedersachsen sind seit Ausbruch der Corona-Pandemie immerhin 120 Gerichtssäle mit Videotechnik ausgestattet worden. In Schleswig-Holstein soll es zwischen Juni 2020 und Februar 2021 immerhin rund 1.000 virtuelle Verhandlungen gegeben haben. Und das Justizministerium in Erfurt gab 2021 stolz bekannt, dass nun alle Gerichte im Land grundsätzlich über die technische Ausstattung für Videoverhandlungen verfügen würden. Die Betonung liegt hier aber auf “alle Gerichte” und nicht auf “alle Gerichtssäle aller Gerichte”. Aus Hamburg ist bekannt, dass bei 20% der Termine an den Zivilkammern der Landgerichte Videotechnologie zum Einsatz käme – bereits diese Zahl wird in den Medien als Erfolg verkauft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, das beim Einsatz von Videotechnologie in Gerichtssälen weniger die juristischen Voraussetzungen das Problem sind, sondern vor allem die technische Ausstattung der Gerichte. Ob dafür 1.000 Notebooks wohl reichen? Und wo soll man die laden?


Fundstelle: https://www.lto.de/

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