Münster: Fachschaft fordert zweite Klausurenphase statt Quarantäne für das Jurastudium

Hygieneregeln beachten, Kontakte meiden und bloß kein positives Testergebnis. Dies ist für die allermeisten Studierenden schon zur Normalität geworden. Doch für die Jurastudierenden der Universität Münster bekommen diese Verhaltensweisen eine völlig neue Bedeutung. Denn sie laufen Gefahr, dass sich ihr Studium um ein ganzes Jahr verzögert. Wie den Münsteraner Jurastudierenden dürfte es auch noch vielen weiteren angehenden Jurist:innen an anderen Universitäten gehen.

Das Problem mit den “Aufsichtsarbeiten”

Im Januar forderte das Rektorat der Universität Münster angesichts der ernsten Pandemielage die Fachbereiche dazu auf, sämtliche Abschlussklausuren digital aus dem studentischen Homeoffice heraus schreiben zu lassen. Dem sind alle Fachbereiche nachgegangen? Nein, nicht alle.

Aufgrund der Einbettung des Jurastudiums in das Staatsexamen verfügen Universität und Fakultät über eine geminderte Autonomie. Maßgeblich ist nämlich das Juristenausbildungsgesetz NRW, welches für die juristische Schwerpunktbereichsprüfung “Aufsichtsarbeiten” vorsieht. Eine auf die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung gestützte Ausnahme von der Regel bedarf der Zustimmung des Justizministeriums. Diese hat es – anders als noch im Wintersemester 2020/2021 – nicht gegeben. Damit bleibt es bei den Präsenzklausuren.

Die Studierenden, die sich kurz vor ihren Klausuren mit Corona infizieren, haben Pech gehabt. Behördliche Isolationen verhindert die Teilnahme an den Klausuren und Nachprüfungen sind nicht vorgesehen. Eine Wiederholung ist je nach Vorlesung erst sechs bis zwölf Monate später möglich.

Das ist in einer großen Zahl von Studiengängen anders; dort können Klausuren auch im regulären Krankheitsfall wenige Wochen später nachgeholt werden. Ein solches Modell für das rechtswissenschaftliche Studium in Münster fordern studentische Interessenvertretungen schon seit geraumer Zeit – jedoch ohne jeden Erfolg. Fakultätskollegium und -verwaltung versperren sich der so dringenden Reform.

Doch die aktuelle Lage ist ernster denn je und die Universität musste in vielen Bereichen flexibler werden. Hybride Formate, verkürzte Klausurabmeldefristen, Freiversuche und -semester sind keine Besonderheiten mehr. Diese Maßnahmen sollen zum einen dem Nachteilsausgleich dienen und zum anderen das Infektionsgeschehen geringhalten. Nachprüfungen würden beiden Zwecken gerecht und wären damit der folgerichtige nächste Schritt.

Petition knackt die 1.000 Unterschriften

Die Fachschaft Jura Münster startete deswegen eine Petition mit eben dieser Forderung. Über 1.000 Personen sind bereits als Unterstützer:innen gelistet, Tendenz steigend. Regionale Medien berichteten und über Social Media wurde das Anliegen hundertfach geteilt. Doch ein Sinneswandel im Dekanat der Fakultät ist nicht erkennbar. Dort verteidigt man die wohlüberlegte Haltung und verweist auf die geringe Zahl von Betroffenen. Doch bei fast 700 Neuinfektionen am Tag ist von zahlreichen weiteren Fällen auszugehen. Dennoch darf nicht alleine die Fallzahl den Handlungsbedarf und die Dringlichkeit bestimmen. Vielmehr sind die Folgen zu betrachten, die den:die Einzelne:n treffen können – zeitlich, finanziell und psychisch.

Einzelne Schicksale haben sich mit ihrem Problem an die Fachschaft gewandt: Ein Student, der zum nächsten Semester in die Examensvorbereitung starten wollte, infolge der Corona-Infektion aber eine Pflichtfachklausur verpasste, welche erst im nächsten Wintersemester wieder angeboten wird. Oder eine auf Bafög angewiesene Studentin, die nun ihre finanzielle Unterstützung zu verlieren droht.

Ein Absehen von Nachprüfungen begünstigt aber auch ein ganz anderes Szenario: Studierende testen sich weniger oder gar nicht. Der Grund ist die Angst, infiziert zu sein und in Isolation zu müssen. Nicht alle können die Folgen einer zwölfmonatigen Studienverzögerung einfach so wegstecken und stehen somit unter erhöhtem Druck. Die Dunkelziffer infizierter Prüflinge wird begünstigt und es steigt auch die Infektionsgefahr im Hörsaal.

Rückständigkeit unter dem Deckmantel der Tradition

Die aktuelle Lage zeigt eindringlich, dass unter dem Deckmantel der Tradition des Staatsexamens die Rückständigkeit des Jurastudiums auf allen Ebenen verteidigt wird. Dabei steuern wir auf einen gewaltigen Mangel an Jurist:innen zu. So manche Studienanfänger:innen überlegen sich wohl ohnehin zweimal, ob sie wirklich noch Jura studieren sollten. Ohne Reformen des rechtswissenschaftlichen Studiums ist es ihnen kaum zu verübeln, wenn sie sich doch für ein anderes Studienfach entscheiden.

Als Folge der medialen Berichterstattung schaltete sich die Universitätsleitung ein. Dort unterstützt man die Stoßrichtung der Fachschaft Jura und versucht zu vermitteln. Das Thema soll im Dekanat erneut auf den Tisch kommen. Aber der weitere Verlauf ist noch unklar.

Daher heißt es für die Schwerpunktstudierenden nach wie vor: Hygieneregeln beachten, Kontakte meiden und bloß kein positives Testergebnis. Denn etwas anderes bleibt den Jurastudierenden in Münster gar nicht übrig.


An der Petition der Fachschaft Jura Münster kann hier teilgenommen werden: Klick

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