Herzlich Willkommen im Jurastudium! Ab jetzt gehörst du zu einer Elite, die mit Fachbegriffen nur so um sich wirft. Am liebsten auf Latein! Aber unabhängig davon, was es für juristische Fachtermini gibt, begegnen einem:r bereits bei der Studienorganisation eine Menge neuer Wörter. Was meinen Jurastudierende beispielsweise mit dem Ausspruch „Vier gewinnt“? Und was ist eine „Remonstration“? Welche Begriffe man im Jurastudium unbedingt kennen muss und was sie bedeuten: Das erklären wir dir hier!
Wir haben die besondere Sprache des Jurastudiums aufgeschlüsselt und in diesem Artikel als alphabetisches Nachschlagwerk sortiert. Von „cum tempore“ (c.t.) bis „Wissensprostitution“.
Cum tempore (c.t.)
Aus der Schulzeit weiß man, dass nicht alle Schulstunden zur vollen Stunde beginnen und dass eine Schulstunde nicht zwingend 60 Minuten (= „Zeitstunde“) umfasst. An der Universität wirst du noch eine weitere zeitliche Besonderheit kennenlernen. Denn manche Vorlesungen beginnen um 08.00 Uhr c.t. Wer hier Schlag acht auf der Matte steht, kommt zu früh. Denn die Abkürzung c.t. steht für „cum tempore“ (lat.), was so viel bedeutet wie „mit Zeit“. Das ist eine akademische Zeitangabe, die meint, dass die Vorlesung erst 15 Minuten nach der vollen Stunde beginnt. Eine Vorlesung, die um 08.00 c.t. anfängt, startet also um 08.15 Uhr.
Diplomjurist:in
Falls die liebe Verwandtschaft dich fragt, was dein Studienziel ist, kannst du das nächste Mal mit „Diplomjurist:in“ antworten. Denn das ist der Titel, der einem an den meisten Unis mit Bestehen des Ersten Staatsexamens verliehen wird. Diplomjurist:in (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, der bedeutet, dass du die Erste juristische Prüfung erfolgreich bestanden hast. Alternativ verleihen manche Fakultäten stattdessen den Grad Magister juris (Mag. jur.). Aber Achtung: Erst nach deinem Rechtsreferendariat (siehe unten) und dem Bestehen des Zweiten Staatsexamens darfst du dich Volljurist:in (siehe unten) nennen.
ELSA
Früher oder später werden dich nach Vorlesungen oder auf den Uni-Fluren nette Mitglieder von ELSA, der European Law Students’ Association ansprechen. ELSA ist die größte Vereinigung für Jurastudierende. Europaweit hat ELSA knapp 70.000 Mitglieder, die untereinander gut vernetzt sind und neben Veranstaltungen zu verschiedenen rechtlichen Themen auch Hilfe beim Berufseinstieg bieten. ELSA ist nicht zu verwechseln mit deiner lokalen, universitätseigenen Fachschaft (siehe unten).
Exmatrikulation
Der Horror aller Student:innen. Die sog. Exmatrikulation. Darunter versteht man den Rauswurf aus dem eigenen Studiengang. Wann einem:r die Exmatrikulation droht, ist von Universität zu Universität unterschiedlich geregelt. Meistens muss man eine bestimmte Anzahl an Klausuren und Hausarbeiten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehen. Außerdem gibt es für die meisten Klausuren und Hausarbeiten nur zwei oder drei Versuche. Besteht man endgültig nicht, wird man exmatrikuliert. Die Exmatrikulation in Jura ist dabei besonders bitter. Denn sie bedeutet, dass man bundesweit nicht mehr zum Jurastudium zugelassen werden kann. Das heißt, dass man die Staatsexamina nicht mehr ablegen kann und einem:r dann alle juristischen Berufe (Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft) in Deutschland verwehrt werden.
Gutachtenstil
Der Gutachtenstil ist die Form, in der Jurastudierende im Jurastudium schreiben müssen. Die Aufgabe in den Klausuren und Hausarbeiten besteht regelmäßig darin, die Lösung eines Falls in Form eines Gutachtens zu präsentieren. Am Anfang wird also beispielsweise die Frage aufgeworfen, ob sich eine Person strafbar gemacht hat. Diese Frage wird dann streng formal im Gutachtenstil beantwortet. Es ist deswegen für den weiteren Studienverlauf sehr wichtig, den Gutachtenstil richtig gut anwenden zu können. JURios hat 15 Juraprofessor:innen gefragt, wie man im Jurastudium am besten lernt und wie man den Gutachtenstil einübt. Die Antworten findet Ihr hier.
Fachschaft
Jede juristische Fakultät hat eine eigene Fachschaft. Die Jura-Fachschaften sind dazu da, die Jurastudierenden vor den Professor:innen und anderen Uni-Gremien möglichst gut zu vertreten. Bei den Fachschaften handelt es sich also um Studentenvertretungen. Diese Vertretung erfolgt meistens durch einen von den Studierenden gewählten Fachschaftsrat. Die Fachschaften helfen dir aber auch bei der Studienorganisation und beim Kennenlernen deiner Kommiliton:innen. Dazu bieten sie verschiedene (wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche) Veranstaltungen an, wie z.B. Podiumsdiskussionen und Ersti-Wochen. Der Fachschaftsrats der Europa-Universität Viadrina hat sich beispielsweise für diskriminerungsfreie Sachverhalte im Jurastudium stark gemacht (wir berichten).
Freischuss
Der sog. „Freischuss“ oder auch „Freiversuch“ stellt eine Ausnahme von der Regel dar, dass alle Jurastudierenden „nur“ zwei Versuche zum Bestehen des Ersten Staatsexamens haben. Es ist sozusagen ein „dritter“ Versuch. Der Nachteil? Die Möglichkeit des Freischusses besteht meistens nur innerhalb der Regelstudienzeit (meistens nach 9-10 Fachsemestern) und soll Jurastudierende belohnen, die bis dahin ihr Studium zügig durchgezogen haben. Insgesamt gilt am Ende die Note des besten Versuchs. Fällt der Freischuss also schlecht aus, kann man die Prüfung noch regulär zweimal schreiben. Fällt das Examen nach dem Freischuss schlechter aus, zählt die Note der Freischuss-Prüfung.
Idiotenwiese
Als Idiotenwiese bezeichnen Professor:innen (abwertend) das Stichwortverzeichnis (Sachverzeichnis) in Lehrbüchern und Gesetzestexten. Im Stichwortverzeichnis kann man nachschlagen, wenn man in der Klausur völlig blank ist, also, wenn man nicht einmal weiß, welcher Paragraph anwendbar ist. Lasst Euch von dieser negativen Bezeichnung nicht abschrecken! Mit dem Sachverzeichnis zu arbeiten, ist überhaupt keine Schande. Im Gegenteil: Manchmal stößt man hier auf Normen und Zusammenhänge, die man vorher gar nicht auf dem Schirm hatte.
Juristische Datenbank
Juristische Datenbanken sind Webseiten, die Gesetzestexte, Urteile und juristische Literatur online zur Verfügung stellen. Sie sind deswegen unerlässlich für die juristische Recherche, z.B. für Hausarbeiten. Oft ersparen einem die juristischen Datenbanken den Weg in die Bibliothek. Die meisten juristischen Datenbanken sind kostenpflichtig. Über deine Universitätsbibliothek kannst du aber auf die meisten kostenlos zugreifen. Zu den bekanntesten juristischen Datenbanken gehören unter anderem beck-online und juris.
Law Clinic
Law Clinics sind kostenlose Beratungsangebote von Jurastudierenden für (meistens) benachteiligte Personen, die sich keine reguläre Rechtsberatung leisten können. Das Konzept, das hinter den Law Clinics steckt, stammt ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum. Inzwischen gibt es aber auch an vielen deutschen Universitäten studentische Rechtsberatungen. Meistens werden die Law Clinics von Professor:innen oder Anwält:innen betreut. Sie bieten dir die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln, und beweisen ehrenamtliches Engagement im Lebenslauf.
Legaldefinition
Eine Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs im Gesetz selbst durch den Gesetzgeber. Legaldefinitionen müssen deswegen nicht auswendiggelernt werden. Du musst einfach nur wissen, wo die Legaldefinition steht. Erkennen kannst Du eine Legaldefinition insbesondere daran, dass der definierte Begriff in Klammern hinter der Definition steht. So ist es z.B. bei der Abtretung in § 398 I BGB. Leider stehen nicht alle Legaldefinitionen in Klammern (siehe z.B. „guter Glaube“ in § 932 BGB).
Moot Court
Du willst während deines Jurastudiums Praxisluft schnuppern? Dann ist die Teilnahme an einem Moot Court genau das richtige für dich! Moot Courts sind simulierte Gerichtsverhandlungen. Es handelt sich dabei um eine Art Rollenspiel, in dem die Jurastudierenden in die Rolle der Anwält:innen eines Prozesses schlüpfen und ihre fiktive Mandantschaft bestmöglich vertreten. Moot Courts stammen ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Raum, haben sich aber in den letzten Jahren auch an deutschen Universitäten etabliert. Weitere Informationen über die in Deutschland gängigen Moot Courts findet du in diesem Artikel (klick).
Prädikat
Das Prädikatsexamen! Der heilige Gral aller Jurist:innen! Da die Noten der beiden Staatsexamina für die spätere Bewerbung bei potenziellen Arbeitgeber:innen besonders wichtig ist, streben die meisten Jurastudierenden mehr als 9 Punkte (also mindestens die Note “vollbefriedigend”) an. Die juristische Notenskala reicht von 0-18 Punkte, wobei man eine Prüfung ab 4 Punkten (siehe unten) bestanden hat. Ein Prädikatsexamen ist in den meisten Bundesländern Einstellungsvoraussetzung für das Richter:innenamt (und für die Staatsanwaltschaft). Auch viele Großkanzleien legen noch immer Wert auf die magischen 9 Punkte. Ein vollbefriedigendes Examen erreichen allerdings nur 10-20 Prozent aller Jurastudierenden. JURios hat 15 Juraprofessor:innen gefragt, wie man im Jurastudium am besten lernt und wie man ein überdurchschnittlich gutes Examen schreibt. Die Antworten findet Ihr hier.
Referendariat
Was vielen Erstis am Anfang überhaupt nicht bewusst ist: Nach durchschnittlich 5 Jahren (= 10 Semestern) ist die juristische Ausbildung noch lange nicht beendet. Denn an das Erste Staatsexamen schließt sich eine zweijährige Referendariatszeit an, die mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Im Rechtsreferendariat wird in verschiedenen Stationen das praktische Wissen der Juristerei vermittelt. Erst danach darf man sich Volljurist (siehe oben) nennen und erhält die Befähigung zum Richteramt (und damit auch zur Staatsanwaltschaft und zur Anwaltschaft). Wer nur das Erste Staatsexamen abschließt, kann zwar juristisch arbeiten (beispielsweise in einem Unternehmen), darf jedoch nicht rechtsberatend tätig werden. Literaturempfehlungen für das Referendariat findest du hier (klick).
Remonstration
Was passiert eigentlich, wenn man eine Klausur im Jurastudium nicht besteht? Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Man akzeptiert die Note und schreibt die Klausur erneut oder man geht gegen die Benotung vor. Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten Remonstration, also mit Hilfe einer Gegenvorstellung. In der Remonstration trägt man dem:der Prüfer:in vor, wieso man mit der Notengebung nicht einverstanden ist. Also beispielsweise, dass der:die Korrekturassistent:in einen Fehler gemacht oder etwas übersehen hat. Nur etwa ein Prozent der Remonstrationen haben Erfolg. Wichtig: Bei der Remonstration kann man sich auch verschlechtern. Hat man mindestens 4 Punkte geschrieben, sollte man sich also ganz genau überlegen, ob man das Risiko eingehen will, eventuell auf 3 Punkte herabgestuft zu werden!
Repetitorium
In der Examensvorbereitung besuchen die meisten Jurastudierenden ein (kostenloses) universitäres oder ein kommerzielles Repetitorium. Dieses ist meist auf ein Jahr angelegt. In diesem Zeitraum wiederholt man den kompletten examensrelevanten Stoff und schreibt viele (benotete) Übungsklausuren, um sich auf das Staatsexamen vorzubereiten. Alleine auf Grund der Stofffülle ist es unbedingt zu empfehlen, irgendeine Form des Repetitoriums zu besuchen, um den Stoff strukturiert und gezielt zu wiederholen und zu vertiefen.
Scheine (groß/klein)
Das Fortschreiten im Jurastudium wird mit sog. “Scheinen” dokumentiert. Wie viele Scheine in welchen Fächern in welchem Zeitraum abgelegt werden müssen, ist von Universität zu Universität verschieden. So gibt es beispielsweise Unis, an denen ein “kleiner” Schein in den drei Hauptfächern (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und in weiteren Nebenfächern (z.B. Rechtsgeschichte) abgelegt werden muss, um die Zwischenprüfung (siehe unten) zu bestehen. Um sich zum Examen anmelden zu dürfen, müssen außerdem noch drei “große” Scheine bestanden sein. Oftmals setzt sich ein Schein aus einer Hausarbeit und einer Klausur zusammen. Manchmal reicht aber auch das Bestehen einer Klausur dafür aus. Ein Blick in die Prüfungsordnung deiner Universität hilft dir hier weiter.
Skripte(n)
Neben Gesetzestexten, Lehrbüchern, Kommentaren und Fallbüchern gibt es auch sog. Skripte(n). Skripte fassen den examensrelevanten Stoff möglichst kurz und prägnant zusammen. Viele Jurastudierende benutzen Skripte deswegen, um den Stoff vor einer Klausur schnell zu wiederholen. Für die erstmalige sowie die vertiefte Aneignung eines Themenkomplexes reichen Skripte aber oftmals nicht aus, weil hier weniger erklärt wird als in Lehrbüchern. Anbieter von kostenpflichtigen Skripten sind beispielsweise Hemmer und Alpmann Schmidt. Viele Professor:innen bieten aber auch kostenlose Skripte zu ihren Vorlesungen in pdf-Form an. Am besten erstellst du dir aber deine eigenen Skripte, indem du dir den Stoff der Vorlesungen mit Hilfe eines Lehrbuchs zusammenfasst. So prägt sich das Gelernte besser ein. Literaturempfehlungen für das erste Semester findest du hier (klick).
Schönfelder (“Ziegelstein”)
Der Schönfelder: Eine (zu recht) ausgestorbene Art. Das wichtigste Hilfsmittel im Jurastudium sind deine Gesetzessammlungen. Beispielsweise im ersten Semester die dtv-Texte aus dem Hause Beck. Später werden die Gesetzessammlungen aber immer umfangreicher und nur bestimmte Sammlungen sind für das Examen zugelassen. In den letzten Jahrzehnten war das für das Zivilrecht der “Schönfelder”. Benannt nach Heinrich Schönfelder, einem Juristen mit nationalsozialistischer Gesinnung. Nach jahrelanger Kritik hat sich der C.H. Beck Verlag im Jahr 2021 endlich dazu entschieden, den Schönfelder umzubenennen (klick). Die Gesetzessammlung für das Zivilrecht heißt jetzt Habersack. Benannt nach dem Juristen Mathias Habersack.
Schwerpunktbereich
Das Schwerpunktbereichsstudium ist ein Teil des Hauptstudiums und ist i.d.R. ab dem fünften Fachsemester vorgesehen. Hier haben die Studierenden die Möglichkeit, sich mit einem bestimmten Rechtsgebiet vertieft auseinanderzusetzen. Welche Schwerpunktbereiche angeboten werden, hängt von der jeweiligen Universität ab. Der Klassiker unter den Schwerpunktbereichen ist beispielsweise das Fach “Kriminologie”. Aber Achtung: Die Prüfung im Schwerpunktbereich macht einen Teil (meistens 30 Prozent) deiner Endnote im Staatsexamen aus. Du solltest die Wahl des Schwerpunktbereichs also nicht leichtfertig treffen. JURios hat 15 Juraprofessor:innen gefragt, wie man im Jurastudium am besten lernt. Die Antworten findet Ihr hier.
Sachverhaltsquetsche
In Hausarbeiten und Klausuren geht es immer darum, einen fest vorgegebenen Sachverhalt auszuwerten und juristisch zu begutachten (siehe oben). Also beispielsweise dahingehend, ob sich eine Person strafbar gemacht hat. Wichtig ist, dass der Sachverhalt als feststehend hingenommen werden muss. Man darf also nichts hineininterpretieren, was nicht im Text steht. Außerdem darf man auch nichts hinzudichten. Wer das trotzdem tut, begeht “Sachverhaltsquetsche”. Das ist sehr gefährlich. Denn wenn man vom “falschen” Sachverhalt ausgeht, kommt man meistens auch zu einem “falschen” Ergebnis. Im schlimmsten Fall besteht man die Klausur/Hausarbeit dann nicht mehr.
„Vier gewinnt!“
„Vier gewinnt“ ist das Motto vieler Studierender in den Anfangssemstern. Zwar reicht die juristische Notenskala von 0-18 Punkten, man hat jedoch bereits ab 4 Punkten bestanden (siehe oben). Da die Noten der Klausuren und Hausarbeiten, die man während des Jurastudiums schreibt, nicht in die Endnote des Staatexamens einfließen, sind diese eigentlich egal. Natürlich sollte man sich aber darüber im Klaren sein, dass die Benotung im Studium ein starkes Indiz dafür ist, wie man später im Staatsexamen abschneidet. “Vier gewinnt!” sollte also kein dauerhaftes Ziel sein. JURios hat 15 Juraprofessor:innen gefragt, wie man im Jurastudium am besten lernt und wie man ein gutes Examen schreibt. Die Antworten findet Ihr hier.
Volljurist:in
Als Volljuristen bezeichnet man Personen, welche die Befähigung zum Richteramt erworben haben und damit auch bei der Staatsanwaltschaft oder in der Anwaltschaft arbeiten dürfen. Dies setzt in Deutschland voraus, dass man neben dem Ersten Staatsexamen (“Diplomjurist:in”) am Ende des Jurastudiums auch das Zweite Staatsexamen am Ende des zweijährigen Rechtsreferendariats (siehe oben) bestanden hat.
Wissensprostitution
Viele Juraprofessor:innen beschweren sich, dass ihre Studierenden “Wissensprostitution” begehen. Damit ist gemeint, dass in einer Klausur oder Hausarbeit das eigene Wissen “breitgetreten” wird. Der:die Student:in beantwortet also nicht nur die aufgeworfene Fallfrage, sondern erklärt langatmig auch noch alle drumherum liegenden Rechtsprobleme. Wissensprostitution stellt oft einen Verstoß gegen den Gutachtenstil (siehe oben) dar und zeigt dem:der Korrektor:in, dass man nicht in der Lage ist, richtige Schwerpunkte zu setzen. Dies führt zu Punkteabzug.
Zwischenprüfung
Das Jurastudium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium. In beiden Bereichen muss eine bestimmte Anzahl an Klausuren und Hausarbeiten bestanden werden, damit man sich später zum Examen anmelden darf. Die Prüfung am Ende des Grundstudiums wird “Zwischenprüfung” genannt. In der Regel muss die Zwischenprüfung bis zum vierten Fachsemester erfolgreich belegt werden, da sonst eine Exmatrikulation droht. Die Einzelheiten hängen von der jeweiligen Universität ab und stehen in deren Prüfungsordnung. JURios hat 15 Juraprofessor:innen gefragt, wie man im Jurastudium am besten lernt und eine gute Zwischenprüfung und ein gutes Examen schreibt. Die Antworten findet Ihr hier.