Käpt’n Iglo erleidet im Fischstäbchen-Streit vor dem OLG München Schiffsbruch

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Fans der Fischstäbchen von Käpt’n Iglo haben mit großer Sehnsucht auf dieses Urteil gewartet. Das Oberlandesgericht München hat im Streitfall gegen die Cuxhavener Firma Appel Feinkost ein Machtwort gesprochen. Laut Gericht bestehe zwischen den bärtigen Werbefiguren von Käpt’n Iglo und Appel Feinkost keine Verwechslungsgefahr. Käpt’n Iglo ist also doch nicht so einzigartig wie gedacht!

Doch wer ist dieser Käpt’n Iglo überhaupt? Der berühmte Kapitän macht in seinem Heimatland den USA bereits seit 1966 unter dem Namen Captain Birdseye Werbung für die Tiefkühlkost des gleichnamigen Herstellers Birds Eye. In Deutschland ist das Maskottchen seit 1985 unter dem Namen Käpt’n Iglo unterwegs. Der bärtige Kapitän soll die Fischstäbchen vor allen Familien mit Kindern schmackhaft machen. Große Bekanntheit erlangte der britische Schauspieler John Hewer, der den Kapitän von 1967-1988 spielte.

Eine der erfolgreichsten Werbefiguren der Geschichte

Kurzzeitig verabschiedete sich der Lebensmittelkonzern von seinem bekanntesten Werbeträger, indem man den fiktiven Kapitän 1971 vorübergehend tötete. In einer Anzeige in der Times hieß es:

Birdseye, Captain. On June 7th, 1971, after long exposure, life just slipped through his fingers. Celebrity and gourmet. Mourned by Sea-Cook Jim and the Commodore, in recognition of his selfless devotion to the nutritional needs of the nation’s children.

Doch zu diesem Zeitpunkt war der bärtige Kapitän bei Jung und Alt als Werbeträger bereits so beliebt, dass die Firma ihn als Maskottchen zurückholen musste. Seit 1998 wird Kapitän Birdseye von einem viel jüngeren dunkelhaarigen Mann verkörpert, der sich in Begleitung eines Pelikans namens Jess in actionreiche Abenteuer stürzt.

Kapt’n Iglo hat über 500 Gesichter

Vor Gericht hat der Kapitän jetzt aber schon zum zweiten Mal Schiffbruch erlitten. Das Oberlandesgericht München wies die Berufungsklage des Hamburger Fischstäbchenherstellers gegen eine ähnliche Werbefigur des Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost ab. Das Problem? Appel wirbt ebenfalls mit einem bärtigen Herren vor maritimer Kulisse für seine Fischprodukte. Iglo sah darin eine Verwechslungsgefahr für die Verbraucher:innen. Laut Iglo sei “ihr” Käpt’n ein weißgrau-bärtiger Mann mittleren Alters und europäischen Aussehens, der einen blauen Anzug mit weißem Rollkragen und eine blaue Seemannsmütze trägt. Apple machte hingegen geltend, dass die Werbefigur ihres Konzerns überhaupt kein Kapitän sei. Zwar trage das Maskottchen ebenfalls einen Bart und eine Mütze, sie halte sich jedoch am Strand auf und trage einen eleganten Dreiteiler.

Das OLG urteilte letztendlich, dass eine Verwechslungsgefahr nicht gegeben sei. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus § 4 Nr. 3 a) UWG sei zu verneinen, weil die verwendete Werbung keine Nachahmung des Werbekonzeptes der Klagepartei darstelle. Diesbezüglich sei bereits laut Vorinstanz anerkannt, dass allgemeine Ideen, Gestaltungsprinzipien, Methoden oder gemeinfreie naheliegende Motive freihaltebedürftig sind und keinen Nachahmungsschutz genießen können. Die bloße Verwendung von “Meer, von Zusammenhängen mit dem Meer, im Zusammenspiel mit Motiven wie Küste, Himmel und Wetter” stelle somit keine Nachahmung eines Werbekonzeptes dar.

“Meer”, “Küste” und “best Ager” nicht freihaltebedürftig

Aber auch bezüglich der Werbefigur an sich sei ein Anspruch zu verneinen. Werbung mit “gut aussehenden Männern im etwas reiferen Alter, auch wenn sie einen grau melierten Bart tragen”, könne per se nicht untersagt werden, weil es allgemein bekannt sei, dass die Werbung mit solchen “best Agern” derzeit äußerst beliebt ist, so bereits das Landgericht München I.

Ein Problem für die Richter:innen am OLG war unter anderem aber auch, dass selbst der “echte” Käpt’n Iglo bereits mehrfach sein Äußeres geändert habe. Denn wettbewerbsrechtlich geschützt ist höchstens die konkrete Ausgestaltung einer Werbefigur, nicht aber eine allgemeine Vorstellung des Maskottchens. “Wir haben ungefähr 500 Abbildungen von Käpt’n Iglo in der Akte”, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller dazu. Damit darf auch die Werbefigur von Appel munter weiter die Küsten unsicher machen und für Tiefkühlkost werben.


Erste Instanz: LG München I, Urt. v. 03.12.2020, Az. 17 HK O 5744/20

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