Bananenrepublik: Bis zu drei Jahre Haft wegen Banane auf Deutschlandflagge?

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Für die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole drohen in Deutschland bis zu drei Jahre Haft. Aber ist § 90a StGB schon einschlägig, wenn eine Banane auf eine Deutschlandflagge gedruckt wird?

Bei einer Demonstration gegen die Impfpflicht und die Corona-Politik im Januar in Saarbrücken hatten Teilnehmer:innen eine Deutschlandflagge geschwenkt, auf der eine geschälte Banane zu sehen war. Daraufhin hatte die Polizei Ermittlungen gegen insgesamt sechs Demonstrant:innen aufgenommen. Die Beamt:innen hatten in der Bananenflagge einen Verstoß gegen § 90a StGB gesehen. Der sieht für die “Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole” Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Doch inzwischen gibt die Generalstaatsanwaltschaft Entwarnung. Die durch die Fahne erfolgte Gleichsetzung der Bundesrepublik Deutschland mit einer Bananenrepublik sei zwar eine scharfe und überzogene Kritik an der Impfpflicht und der Coronapolitik der Bundeseregierung, sie sei aber durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG gedeckt.

Mit ähnlichen Vorwürfen sah sich auch ein Mann aus Merklingen konfrontiert. Der 41-Jährige hatte eine Deutschlandflagge mit Banane auf seinem Garagendach gehisst. Auch ihm wurde die Verunglimpfung der Flagge der BRD iSd. § 90a StGB vorgeworfen. Die Polizei hatte die Bananenflagge sogar beschlagnahmt.

Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

“Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts … 1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder 2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Das Ergebnis des Falles steht noch aus. Doch auch hier wird die Anzeige vermutlich ins Leere laufen. Denn neben dem Fall aus dem Saarland wurde auch ein ähnlich gelagerter Fall aus Dresden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat bereits 2018 Verfahren gegen Demonstrant:innen aus dem Pegida-Umfeld eingestellt, die mit Deutschlandfahnen mit Bananen darauf protestiert hatten. Auch die StA Dresden sah in der Flagge keine Verunglimpfung des Staates.

Ungemütlich kann es trotzdem werden. So ermittelte die Staatsanwaltschaft Hildesheim 2010 immerhin sieben Monate wegen einer Bananenflagge. Michael Pramann, Tischlermeister aus Eschershausen, hatte die Flagge aufgehängt. Wenig später standen zwei Kripo-Beamte vor seiner Tür. Das Amtsgericht Hildesheim hatte damals wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole die Durchsuchung der Wohnung mit allen Nebenräumen angeordnet. Ein tiefgreifender Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen. Erst nach sieben Monaten wurde das Ermittlungsverfahren schließlich eingestellt.

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