Pflanzenöl im Tank statt auf dem Teller: Darf ich mein Auto mit Speiseöl betanken?

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Die Spritpreise an deutschen Tankstellen explodieren seit dem Krieg in der Ukraine. Kuriose Tipps aus dem Netz sollen beim Tanken bares Geld sparen, rufen jedoch zu Straftaten auf. An dieser Stelle eines vorweg: Wer sein Auto mit Speiseöl betankt, macht sich strafbar!

An den meisten Tankstellen in Deutschland müssen Autofahrer:innen mehr als 2,30 Euro pro Liter Benzin oder Diesel blechen. Tendenz steigend und ein Ende ist nicht in Sicht. Einige Autofahrer:innen sind deswegen auf die Idee gekommen, ihren PKW mit Pflanzenöl aus dem Supermarkt oder Fett aus der Friteuse zu befüllen. Aber ist das legal? Die kurze Antwort: Nein!

Warum das so ist? Seit 2008 wird der Kraftstoff Pflanzenöl (Pöl) besteuert. Wie bei fossilen Treibstoffen auch, wird bei Pflanzenöl eine Energiesteuer erhoben. Wer Sonnenblumenöl aus dem Supermarkt tankt, zahlt diese Steuer jedoch nicht und begeht somit Steuerhinterziehung. Das gleiche gilt, wenn man seinen PKW mit steuerbegünstigtem Heizöl füllt. Denn auch dann wird ein Teil der Steuer nicht entrichtet. Und welche Strafe droht, falls man das doch tut? Das Gesetz sieht für Steuerhinterziehung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren vor, § 370 AO.

Zoll und ADAC warnen vor der unsachgemäßen Verwendung

Der Zoll weist ergänzend auf folgendes hin: Um schnell erkennen zu können, ob es sich um begünstigtes Heizöl oder um Dieselkraftstoff handelt, wird das Heizöl u.a. mit einem speziellen roten Farbstoff gekennzeichnet. Dies soll insbesondere den Missbrauch verhindern. Die deutsche Zollverwaltung kontrolliert dies regelmäßig bei mobilen Kontrollen im ganzen Bundesgebiet.

Ganz unabhängig von der Strafbarkeit warnt der ADAC aber auch von der Verwendung von Pflanzenöl im Auto. Zwar können alte Dieselmotoren mit Verteilereinspritzpumpen theoretisch mit Pflanzenöl laufen, jedoch seien modernere Dieselautos nicht für zähflüssiges Pflanzenöl ausgelegt. Mittelfristig führt das Speiseöl im Tank deswegen zu einem Motorschaden.

Auch der Tipp, an der Tankstelle vollzutanken und dann einfach ohne zu Bezahlen wegzufahren, ist keine gute Idee. Jurastudierende kennen den Fall “Tanken ohne zu bezahlen” noch aus ihrer ersten Strafrechtsvorlesung. Wer an einer Tankstelle Benzin tankt und von Anfang an nicht die Bereitschaft hat, zu bezahlen, macht sich wegen Betrugs gemäß § 263 StGB strafbar. Wird der Tankvorgang vom Personal nicht bemerkt, so liegt ein versuchter Betrug vor, der ebenfalls strafbar ist (unter anderem: BGH, Beschl. v. 10.01.2012, Az. 4 StR 632/11).


Fundstelle: https://www.zoll.de/

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