Bierernster Markenstreit beigelegt: Einigung zwischen “Hofbräuhaus” und “Hofbrauhaus”

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„In München steht ein Hofbräuhaus…“. So beginnt ein populärer Ohrwurm der Spider Murphy Gang. Genau dieser Name „Hofbräuhaus“ war zuletzt Gegenstand eines Markenstreits zwischen den folgenden zwei Akteuren: Ein Dresdner Lebensmittelhändler, der sein Bier „Hofbrauhaus“ taufte und das Staatliche Münchner Hofbräuhaus, welches gegen diese Markenanmeldung Widerspruch einlegte. Eine baldige Einigung wurde nicht erzielt, mit der Folge, dass die Münchner Klage erhoben.

Aber nun von vorne: John Scheller ist ein Dresdner Lebensmittelhändler. Er hatte sich im Jahr 2011 beim Deutschen Patent- und Markenamt in Bayern die Wort-Bild-Marke für den Namen „Dresdner Hofbrauhaus“ sichern lassen. Aus Sicht der Münchner führt der Name „Hofbrauhaus“ jedoch im internationalen Verkehr hundertprozentig zu einer Verwechslung, da die Buchstabenfolge „äu“ außerhalb des deutschen Sprachraumes kaum existiere. Statt Hofbräuhaus bezeichne man das Münchner Wirtshaus dort also oftmals als „Hofbrauhaus“. Dem entspreche auch die Tatsache, dass sämtliche Internetadressen lizenzierter Ableger des Münchner Originals in den USA, etwa in Las Vegas, so heißen.

Hofbrauhaus will kein Trittbrettfahrer sein

Lebensmittelhändler Scheller hingegen hat eine andere Sicht auf die Dinge. Man sei kein „Trittbrettfahrer“, versicherte der Dresdner im Prozess. Sein gesicherter Name „Hofbrauhaus“ solle ausschließlich an die Tradition der Stadt Dresden anknüpfen. Dort nämlich hatte Scheller vor einem seiner vier Läden einen Brunnen freilegen lassen, welcher sich vor dem im Jahr 1872 entstandenen Dresdner „Hofbrauhaus Aktienbrauerei und Malzfabrik zu Dresden“ befand, die vor ca. 100 Jahren ihre Bierproduktion eingestellt hat.

Am 22. Februar 2022 schlug das Landgericht München I den Streitparteien nun vor, dass Scheller den Namensteil „Hof“ weglassen, sein Bier also nur noch „Brauhaus“ nennen solle. Im Gegenzug sei auf der anderen Seite unter anderem auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu verzichten. Daneben habe es seitens der Dresdner noch die Forderung gegeben, dass die Betreiber des Münchner Hofbräuhauses für den Markeneintrag 500.000 € zu zahlen haben. Dies wurde von den Münchnern jedoch im Prozess ausgeschlagen.

Im Ergebnis habe man dem Gericht folgend das Gespräch mit den Dresdnern gesucht, gab Hofbräu-Sprecher Stefan Hempl bekannt. Mehr Informationen über den Vergleichsinhalt wurden jedoch aufgrund einer Vertraulichkeitsvereinbarung nicht bekannt. Die Münchner teilten aber mit, dass man „[…] nach der langwierigen Streitigkeit zur Verteidigung seiner bekannten Marken- und Kennzeichenrechte […] sehr erfreut über den positiven Abschluss dieses Falls einer Markenverletzung [sei]”.

In diesem Sinne: “S Glas in’d Hand, zum Wohl mitnand”.


Fundstelle: https://www.lto.de/
Fundstelle: https://www.zeit.de/

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Roman Kollenberg
Roman Kollenberg
Roman Kollenberg ist wissenschaftlicher Assistent bei Herrn Prof. Dr. Urs Saxer, LL.M. (Columbia) – Titularprofessor für Völker-, Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht an der Universität Zürich sowie studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht, und Verfassungsgeschichte (Prof. Dr. Michael Kotulla, M.A.) an der Universität Bielefeld.

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