Am 20. Januar 2022 jährte sich der Jahrestag der Wannsee-Konferenz zum 80. Mal. An diesem Tag trafen sich im Jahr 1942 insgesamt 15 hochrangige NS-Männer zu einer “Besprechung mit anschließendem Frühstück” in Berlin, um über das Schicksal von Millionen Menschen zu entscheiden. Die Männer diskutierten und planten den millionenfachen Mord an den europäischen Juden. Was heute kaum noch erwähnt wird: An der Wannsee-Konferenz nahmen auch Juristen teil. Neun der 15 Männer hatten einen juristischen Abschluss. Sechs von ihnen trugen den Titel “Doktor der Rechte”.
Die Einladung zur Konferenz in der herrschaftlichen Villa am Großen Wannsee kam vom Chef der Sicherheitspolizei Reinhard Heydrich. Er war von Reichsmarschall Hermann Göring beauftragt worden, “alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht” für die Ermordung der europäischen Juden und Jüdinnen in den Konzentrationslagern vorzunehmen. Zu einer “gemeinsamen Aussprache” sollten sich 15 hochrangige Funktionäre aus dem nationalsozialistischen Verwaltungsapparat treffen, um die sog. “Endlösung der Judenfrage” zu diskutieren.
Die 15 Teilnehmer der Wannsee-Konferenz
Die eigentliche Entscheidung war zu diesem Zeitpunkt bereits gefallen. Schon seit dem Angriff auf die Sowjetunion ab dem 22. Juni 1941 fanden faktisch bereits Massenmorde in den vom Deutschen Reich besetzten Gebieten statt. Die 15 Männer legten jedoch den weiteren zeitlichen Ablauf und die konkrete Organisation des Holocaust fest. Als einzige Frau war die Stenografin und Sekretärin Adolf Eichmanns (Leiter des “Judenreferats”) bei allen Besprechungen anwesend. Adolf Hitler, Joseph Goebbels, Heinrich Himmler und andere hochrangige Nationalsozialisten waren hingegen nicht bei der Konferenz dabei. Zu den Teilnehmern gehörten:
- Reinhard Heydrich (SS-Obergruppenführer)
- Adolf Eichmann (SS-Obersturmbannführer)
- Josef Bühler (Staatssekretär in Krakau)
- Roland Freisler (Staatssekretär im Reichsjustizministerium)
- Otto Hofmann (Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS)
- Gerhard Klopfer (Ministerialdirektor der NSDAP)
- Friedrich Wilhelm Kritzinger (Ministerialdirektor in der Reichskanzlei)
- Rudolf Lange (Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD für Lettland)
- Georg Leibbrandt (Reichsamtsleiter im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete)
- Martin Luther (Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt)
- Alfred Meyer (Staatssekretär im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete)
- Heinrich Müller (Chef des Amtes IV – Gestapo – des Reichssicherheitshauptamtes)
- Erich Neumann (Staatssekretär im Amt des Beauftragten für den Vierjahresplan)
- Karl Eberhard Schöngarth (Befehlshaber Sicherheitspolizei/SD im Generalgouvernement)
- Wilhelm Stuckart (Staatssekretär im Reichsministerium des Innern)
Dr. Josef Bühler – Der Schrecken Krakaus
Bühler wuchs zusammen mit elf Geschwistern in Waldsee als Sohn eines Bäckers in einer katholischen Familie auf. Er studierte Jura an den Universitäten München, Kiel, Erlangen und Berlin. Sein Studium schloss er 1932 mit der Promotion zum Dr. jur. ab. Danach arbeitete er als Anwalt. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten trat er 1933 der NSDAP bei. Auf Grund seiner nationalsozialistischen Gesinnung legte er eine steile Karriere hin. 1935 wurde er Oberstaatsanwalt am Oberlandesgericht München, später dann Ministerialdirektor. Ab November 1939 war er Chef des Amtes des Generalgouverneurs Hans Frank in Krakau, ab März 1940 dessen Staatssekretär. Als Franks Stellvertreter nahm er dann auch an der Wannsee-Konferenz teil und begrüßte dort ausdrücklich die schnelle Umsetzung der Massenmorde an den Juden und Jüdinnen in Polen. Im Protokoll heißt es: „Staatssekretär Dr. Bühler stelle fest, daß das Generalgouvernement es begrüßen würde, wenn mit der Endlösung dieser Frage im Generalgouvernement begonnen würde“
1945 floh Bühler aus Krakau. Er wurde von den Amerikanern festgenommen und in Nürnberg inhaftiert. Später wurde er nach Polen ausgeliefert, vom Obersten Nationalen Tribunal zum Tode verurteilt und 1948 in Krakau hingerichtet. Damit gehört Bühler zu den wenigen Verantwortlichen des Holocaust, die dafür tatsächlich vor Gericht standen und bestraft wurden.
Dr. Roland Freisler – Der Blutrichter am Volksgerichtshof
Freisler begann 1912 ein Studium der Rechtswissenschaften in Jena, das er abbrach, um sich nach Beginn des Ersten Weltkrieges als Kriegsfreiwilliger zu melden. Nach einer mehrjährigen russischen Kriegsgefangenschaft kehrte Freisler 1920 nach Deutschland zurück und wurde 1922 an der Universität Jena zum Thema „Grundsätzliches über die Betriebsorganisation“ zum Dr. jur. promoviert. 1924 eröffnete Freisler mit seinem Bruder eine Anwaltskanzlei und vertrat straffällig gewordene Angehörige der NSDAP, der er selbst 1925 beitrat. Freisler soll bei seinen Prozessen oft Kollegen, Opfer oder Richter beleidigt und bedroht haben. Konsequenzen hatte dies aber nie. Ab 1931 stieg Freisler in der NSDAP auf. Er bekleidete verschiedene Ämter. Als das preußische Justizministerium 1935 im Reichsministerium der Justiz aufging, wurde Freisler als Staatssekretär übernommen. In seiner Funktion war er an der Entwicklung eines neuen nationalsozialistischen Strafrechtes an führenden Stellen beteiligt. In dieser Position nahm er auch an der Wannsee-Konferenz teil.
1942 wurde Freisler zum Präsidenten des Volksgerichtshofes ernannt und fällte in dieser Position höchstpersönlich 2.600 Todesurteile gegen politische Gegner. So auch im Prozess gegen die Widerstandsgruppe “Die Weiße Rose” der Geschwister Scholl. “Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen, wie er glaubt, dass Sie mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden.” 1945 verstarb Freisler bei einem Luftangriff in Berlin. Er wurde für seine Taten somit nie zur Rechenschaft gezogen.
Friedrich Wilhelm Kritzinger – Der fleißige Ministerialrat
Kritzinger studierte in Freiburg, Berlin und Greifswald Rechtswissenschaften. Nach dem Bestehen des Examen 1911 legte Kritzinger den juristischen Vorbereitungsdienst ab. Von 1914 bis 1918 nahm er mit einem Jäger-Bataillon am Ersten Weltkrieg teil. 1921 bestand Kritzinger das Assessorexamen und war unter anderem am Amtsgericht und Landgericht tätig. 1926 wechselte er ins Reichsjustizministerium, wo er zum Ministerialrat befördert wurde. In dieser Funktion trat er auf ausdrückliche Bitte von Hans Heinrich Lammer (Leiter) in die Staatskanzlei ein und wurde noch im gleichen Jahr Mitglied der NSDAP. 1942 wurde er von Adolf Hitler zum Staatssekretär in der Reichskanzlei befördert. Er erarbeitete in dieser Rolle unter anderem die “Verordnung gegen Volksschädlinge” und nahm an der Wannseekonferenz teil. Nach der Konferenz bot er seinen Rücktritt an.
Nach Kriegsende verbrachte Kritzinger einige Zeit in Haft und verstarb 1947. Zuvor hatte er erklärt, sich für die “deutschen Politik während des Krieges“ geschämt zu haben. Damit ist Kritzinger der einzige Teilnehmer der Wannseekonferenz, der den “verbrecherischen Charakter” der Konferenz anerkannte.
Dr. Gerhard Klopfer – Der Bürokrat des NS-Regimes
Klopfer studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Jena, Breslau und Berlin. Er promovierte 1927 im Arbeitsrecht zum Dr. jur. und wurde 1931 Rechtsassessor. 1933 trat er in die NSDAP und Hitlers Sturmabteilung (SA) ein, 1935 in die Schutzstaffel (SS). Dies beförderte seine Karriere, sodass er innerhalb weniger Jahre im Stab des Stellvertreters des Führers von Rudolf Heß zunächst zum Oberregierungsrat und dann zum Staatssekretär ernannt wurde. Klopfer war maßgeblich an den Durchführungsverordnungen zu den “Nürnberger Gesetzen” sowie an der Enteignung jüdischer Unternehmen beteiligt. 1942 wurde Klopfer SS-Oberführer und Staatssekretär in der Reichskanzlei. In dieser Funktion nahm er auch an der Wannsee-Konferenz teil. Klopfer gehörte zu den einflussreichsten und bestinformierten Bürokraten des NS-Regimes. Denn er war unter anderem zuständig für „Rasse- und Volkstumsfragen”, Wirtschaftspolitik, Zusammenarbeit mit dem RSHA und Grundsatzfragen der Besatzungspolitik. Bis 1944 stieg er zum SS-Gruppenführer auf.
Nach Kriegsende tauchte er mit seiner Familie unter dem falschen Namen “Otto Kunz” unter. 1946 wurde er verhaftet und verhört. Nach der Entlassung aus dem Internierungslager wurde Klopfer 1949 durch eine Nürnberger Hauptspruchkammer als „minderbelastet“ entnazifiziert. Er erhielt eine Geldstrafe und ein dreijähriges Berufsverbot. Ab 1956 war Klopfer wieder als Rechtsanwalt tätig. Ein erneutes Verfahren gegen ihn auf Grund seiner Teilnahme an der Wannsee-Konferenz wurde 1962 eingestellt. Seine Traueranzeige lautete 1987: Verstorben „nach einem erfüllten Leben zum Wohle aller, die in seinem Einflußbereich waren“. Ein Hohn für die Millionen Opfer des Holocaust!
Dr. Rudolf Lange – Der Praktiker der Massenexekutionen
Lange, geboren 1910, studierte Jura in Jena, München und Halle. Er promovierte zum Thema „Direktionsrecht des Arbeitgebers“. 1933 trat er der Sturmabteilung (SA) bei und wurde 1936 Mitglied der Schutzstaffel (SS) und 1937 Mitglied der NSDAP. Lange gehörte ab 1938 zu den Gestapo-Beamten der „mittleren Ebene”, die das Funktionieren des Terrorapparates garantierten. Er wurde unter anderem in der Abteilung “Gegnerbekämpfung” eingesetzt. Im Baltikum führte Lange zeitweise ein Einsatzkommando, das bis 1941 etwa 60.000 lettische und nach Lettland deportierte Juden ermordete. Er kommandierte persönlich Massenerschießungen im Wald von Rumbula und am Stadtrand Rigas. Bei KZ-Inspektionen erschoss Lange mehrfach Häftlinge aus nichtigen Gründen. 1942 nahm er als “erfahrene Praktiker der Massenexekutionen” an der Wannsee-Konferenz teil. Ab 1944 leitete er die “Sonderaktion 1005”, die Spuren der Mordaktionen verwischen sollte.
Beim Kampf um Posen wurde Lange verwundet und beging Suizid, um einer Gefangennahme durch die Rote Armee zu entgehen.
Dr. Karl Eberhard Schöngarth – Der Mann des Schießbefehls
Schöngarth stammte aus einem stark nationalistisch gefärbten Familie und nahm bereits mit 17 Jahren 1920 als Freikorpskämpfer am Kapp-Putsch gegen die Weimarer Republik teil. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Bankangestellter nahm er 1924 ein rechts- und staatswissenschaftliches Studium an der Universität Leipzig auf. 1928 legte er sein erstes Staatsexamen ab und promovierte 1929 zum Thema „Die Zurückweisung von Kündigungen des Arbeitsvertrages“. 1932 wurde er zum Gerichtsassessor ernannt und trat 1935 in die Dienste der Gestapo. Es folgte eine steile Karriere innerhalb des nationalsozialistischen Regimes. 1936 wurde Schöngarth zum SS-Untersturmführer ernannt, als Teilnehmer der Wannseekonferenz war er SS-Obersturmbannführer und 1943 wurde er SS-Brigadeführer. 1941 wurde Schöngarth Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) in Krakau. Sein “Schießbefehl” lautete, alle Juden, die außerhalb eines Ghettos angetroffen wurden, sofort zu töten. Damit war Schöngarth an allen Vernichtungsaktionen in Polen beteiligt und befehligte selbst zehntausende Erschießungen.
1943 wurde Schöngarth zur Waffen-SS versetz und führte nach seiner Versetzung in die Niederlande dort nach eigenen Worten “polnische Verhältnisse” ein. „Wann immer bekannt wird, dass irgendeine illegale Versammlung abgehalten wird oder Widerstandszentren ausgemacht werden können, so sind diese Versammlungen rücksichtslos zu sprengen und die Teilnehmer niederzumachen. („Niedermachungsbefehl“). Für jeden Anschlag oder Sabotageakt von Widerstandsgruppen wurden Hinrichtungen vorgenommen („Vergeltungsaktionen“)”. Bei den Verhandlungen vor dem Internationalen Nürnberger Gerichtshof konnte eine eindeutige Verantwortlichkeit von Schöngarth nicht festgestellt werden. Ein britisches Militärgericht verurteilte ihn wegen eines einzelnen Mordes jedoch zum Tode. Schöngarth wurde 1946 gehängt.
Dr. Wilhelm Stuckart – Hitlers Einser-Jurist
Stuckart studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten München und Frankfurt a.M. Angeblich trat er bereits 1922 in die (danach zeitweise verbotene) NSDAP ein. 1928 promovierte er zum Dr. jur. mit der Dissertation “Erklärung an die Öffentlichkeit, insbesondere die Anmeldung zum Handelsregister“. Beide juristischen Staatsprüfungen bestand er mit der Note gut. Nach Tätigkeiten als Richter und Anwalt wurde er mit 30 Jahren als Ministerialdirektor ins Preußische Kultusministerium berufen, ein Jahr später zum Staatssekretär ernannt und 1934 Reichsstaatssekretär. Ihm oblag unter anderem die Umsetzung des “Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”. 1935 wurde Stuckart ins Reichsministerium des Innern (RM) berufen und erarbeitete Teile der “Nürnberger Gesetze”. 1942 nahm er an der Wannsee-Konferenz teil. Dabei forderte er für “Mischlinge Ersten Grades” die Zwangssterilisierung. Als Heinrich Himmler zum Reichsinnenminister ernannt wurde, delegierte er die meisten Verwaltungsarbeiten an Stuckart.
1945 wurde Stuckart interniert und später nach Nürnberg überführt. 1949 verurteilte man ihn im “Wilhelmstraßenprozess” zu drei Jahren und 10 Monaten Gefängnis, die auf Grund seiner Inhaftierung als verbüßt galten. Er verunglückte 1953 tödlich.
Erich Neumann – Der Mann für die “Arisierung” der (Kriegs-)Wirtschaft
Neumann studierte Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft unter anderem in Freiburg. Von 1914 bis 1917 nahm er am Ersten Weltkrieg teil, 1920 wurde er Regierungsassessor im Preußischen Innenministerium. Es folgten verschiedene Positionen in der Verwaltung. Von 1926-1928 war er Landrat in Niederschlesien. 1933 trat Neumann der NSDAP bei, 1934 der Schutzstaffel (SS). Ende 1935 arbeitete er im Preußischen Staatsministerium und ab Oktober 1936 in der Vierjahresplanbehörde. Im Juli 1938 wurde Neumann Staatssekretär und arbeitete an der “Arisierung” der Wirtschaft und der Kennzeichnung der Juden. 1939 erhielt er den Ehrenrang SS-Oberführer.
Auf der Wannsee-Konferenz vertrat er die Ministerien für Wirtschaft, für Arbeit, für Finanzen, für Ernährung, für Verkehr sowie für Bewaffnung und Munition. 1945 wurde Neumann interniert, jedoch 1948 auf Grund von Krankheit entlassen. Er verstarb 1951.
Dr. rer. pol. Alfred Meyer – Der NSDAP-Politiker
Meyer schlug 1911 die Offizierslaufbahn ein und nahm am 2. Weltkrieg teil, in dem er verwundet wurde. Ab 1921 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften sowie Nationalökonomie. 1922 promovierte er bei Christian Meurer zum Thema „Der belgische Volkskrieg“ zum Doktor der Staatswissenschaften (Dr. rer. pol.). 1928 trat er der NSDAP bei. 1930 zog er als Abgeordneter in den Reichstag ein, in dem er mit kurzer Unterbrechung bis 1945 Mitglied war.
1938 wurde Meyer zum Oberpräsidenten der Provinz Westfalen ernannt und zum SA-Obergruppenführer befördert. Ab 1941 war er „ständiger Vertreter“ Alfred Rosenbergs im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete und nahm für diesen an der Wannsee-Konferenz teil. In dieser Eigenschaft beteiligte er sich an der Plünderung der besetzten sowjetischen Gebiete und der Ermordung der jüdischen Bevölkerung. Die “bürokratisch-eilfertigen” Bemühungen Meyers sollen dazu geführt haben, dass “man den Judenbegriff bei den Ausrottungen im Osten außerordentlich weit fasste”. Meyer beging 1945 Selbstmord.
Wer mehr über die Rolle der Justiz in der NS-Zeit erfahren will, dem legen wir das Buch “Furchtbare Juristen” von Ingo Müller ans Herz. Im 1987 veröffentlichten Buch geht es um die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. Denn Juristen (nicht: Juristinnen!) waren an der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten und an der Organisation und Rechtfertigung des Holocaust maßgeblich beteiligt! Viele von ihnen setzten ihre juristischen Karriere nach 1945 völlig unbehelligt fort.
Die problematische Übernahme ehemaliger NS-Juristen in den Staatsdienst der Bundesrepublik Deutschland, erörtert das Buch “Die Akte Rosenburg” von Manfred Görtemaker und Christoph Safferling. Als das Bundesministerium der Justiz 1949 seine Arbeit aufnahm, kam es zu ganz erheblichen personellen und politischen Verflechtungen mit dem “Dritten Reich“. Dass Juristen, die eine stark belastete NS-Vergangenheit hatten, in der Behörde Dienst taten, wurde nicht als problematisch empfunden. Dieses Buch zeigt, wer im Ministerium unterkam und welchen Einfluss das auch auf die Strafverfolgung von NS-Tätern hatte.
Worum es im Buch “Der Nürnberger Prozess” von Joe Heydecker und Johannes Leeb geht: Am 20. November 1945 begannen die Nürnberger Prozesse. In 218 Tagen wurden 240 Zeugen gehört und 16.000 Protokoll-Seiten gefüllt. Am Ende stand die Verkündung von 12 Todesurteilen gegen Mitglieder des NS-Regimes. Damit gilt Nürnberg als Meilenstein auf dem Weg zu einem internationalen Strafrecht, das Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden erlaubt. Ein Standard-Werk für Jurist*innen.
Der historischen Spielfilm “Die Wannseekonferenz” von Regisseur Matti Geschonneck und Drehbuchautor Magnus Vattrodt kann hier in der ZDF-Mediathek angesehen werden: Klick.
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