Die Einführung der e-Akte verzögert sich in Hessen um 6 Jahre

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Wie das hessische Justizministerium bekannt gab, verzögert sich die Einführung der e-Akte in der Justiz um insgesamt sechs Jahre. Ein schwerer Rückschlag bei der Digitalisierung der Justiz.

Seit Anfang 2022 müssen alle Rechtsanwält:innen ihre Akten elektronisch übermitteln. Die Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist damit endgültig zur Pflicht geworden. Doch wie sieht es eigentlich auf Gerichtsseite aus? Eher mau! Zumindest in Hessen. Dort verzögert sich die e-Akte in der Justiz um mindestens sechs Jahre. Auf den Schreibtischen der Justiz werden sich also weiterhin Papierakten türmen. Das führt zu der kuriosen Situation, dass die Gerichte die Schriftsätze der Anwält:innen zwar elektronisch entgegennehmen können und auch müssen. Innerhalb der Justiz werden die Schriftstücke dann jedoch ausgedruckt und in einer Akte abgeheftet. Und auch die ausgehende Post erfolgt weiterhin auf Papier oder per Fax statt digital. Ein kafkaesker Zustand.

Versagen und Verantwortungslosigkeit bei der Digitalisierung

Ursprünglich wollte das Land Hessen die e-Akte bereits 2019 einführen. Jetzt will es die Einführung bis Ende 2025 schaffen. Denn dann läuft die vom Bund vorgegebene Frist ab. Aber nicht nur die zeitliche Verzögerung ist erheblich. Auch die Kosten werden sich voraussichtlich verdreifachen. Rund 168 Millionen Euro wird die Einführung der e-Akte aller Wahrscheinlichkeit nach verschlungen haben. Der Rechnungshof macht eine “mangelhafte Projektsteuerung” dafür verantwortlich. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) soll die Fortschritte jetzt regelmäßig kontrollieren. Man werde hier “grundlegend umsteuern”, erklärt die hessische Ministerin laut FAZ. Die Opposition im Landtag wirft ihr derweil Versagen und Verantwortungslosigkeit vor.

Im März 2022 verkündete das Justizministerium voller Stolz den Beginn der ersten Phase eines Pilotprojekts in einer einzigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Außerdem werde das Verfahren an zwei Kammern des Sozialgerichts Kassel erprobt. Und dabei muss Hessen hier nicht einmal das Rad neu erfinden, sondern nur das umsetzen, was in anderen Bundesländern schon funktioniert. In Nordrhein-Westfalen gibt es in der Justiz bereits eine halbe Millione elektronischer Akten. In der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sei die e-Akte bereits flächendeckend im Einsatz. Auch in Rheinland Pfalz ist die e-Akte bereits bei 16 Gerichten Standard. In Bayern wurden immerhin bereits 70.000 Verfahren papierlos abgewickelt.

Es wird also Zeit, dass Hessen sein Motto an das seines Nachbarlandes Baden-Württembergs anpasst und verkündet: “Wir können alles, außer Digitalisierung.”


Pressemitteilung: https://justizministerium.hessen.de/
Pressemitteilung: https://justizministerium.hessen.de/

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Redaktion
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