Lehrerin wird Ruhegehalt wegen Reichsbürger-Äußerung aberkannt

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Eine pensionierte Lehrerin aus Rheinland-Pfalz äußerte öffentlich mehrmals Inhalte der Reichsbürgerbewegung. Deswegen wurde ihr das Ruhegehalt aberkannt. Zu Recht! Entschied nun das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Im konkreten Fall ging es um eine ehemalige verbeamtete Lehrerin, die 2006 in den Ruhestand ging. Etwa zehn Jahre später fiel sie durch die öffentliche Verbreitung von Äußerungen auf, die der Reichsbürger-Szene zuzuordnen sind. Bei den Reichsbürgern handelt es sich um eine nicht homogene Gruppierung, die sich unter anderem dadurch auszeichnet, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ablehnt. Zur kruden Ideologie der Reichsbürger gehören oft auch die Ablehnung der Demokratie, Ideologieelemente des Monarchismus, Rechtsextremismus, Geschichtsrevisionismus und teilweise Antisemitismus. Auf Grund mehrerer Schreiben der ehemaligen Lehrerin erhob das Land Rheinland-Pfalz Disziplinarklage gegen die Frau. Diese habe Deutschland als “Scheinstaat” bzw. “Nichtstaat” bezeichnet und von einem “Unternehmen mit Firmenstrukturen” gesprochen. Außerdem habe sie einen ehemaligen Bundespräsidenten als “Geschäftsführer” und das demokratische Wahlsystem als “Partei-Wahldiktatur” bezeichnet. Die Lehrerin vertrat die Auffassung, unser Grundgesetz sei “ungültig”.

Reden ist silber, Schweigen ist gold!

Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat der Frau deswegen das Ruhegehalt aberkannt. Ihre Äußerungen hätten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Damit hätte die Frau gegen ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verstoßen.

Gegen diese Entscheidung zog die Frau vor das Oberverwaltungsgericht. Jedoch ebenfalls erfolglos. In den getätigten Äußerungen komme geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck. Die schwerwiegende Verletzung ihrer Treuepflicht durch die Herabsetzung und Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit einem Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 GG rechtfertigen. Die pensionierte Lehrerin ist ihr Ruhegehalt deswegen los.

Es ist nicht das erste mal, dass wir über Reichsbürger berichten. So wurde in Baden-Württemberg ein Reichsbürger wegen Urkundenfälschung verurteilt, weil er einen Pass vom “Deutschen Reich” hatte. Vor dem BGH scheiterte derweil ein Reichsbürger, der seine Zulassung als Rechtsanwalt zurückhaben wollte.


Entscheidung: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.03.2022, Az. 3 A 10615/21.OVG

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