Arbeitsrecht: Kirche darf Pornodarstellerin entlassen

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Die Diakonie Neundettelsau hat eine Erzieherin aus dem Kreis Donau-Ries entlassen, weil diese in ihrer Freizeit unter dem Namen “Julia Pink” Pornofilme dreht. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht.

Die Frau, die im Internet nur unter dem Künsternamen “Julia Pink” bekannt ist, klagte sich durch alle Instanzen. Erfolglos. Die heute 45-Jährige arbeitete seit 1999, also über 17 Jahre lang, in der evangelischen Diakonie Neuendettelsau und betreute dort behinderte Erwachsene. Nie hatte ihr Arbeitgeber etwas an ihrer Arbeit auszusetzen. 2013 erfüllte sich die Frau, die bisher hobbymäßig an Swinger-Partys teilnahm, einen Traum. Sie drehte einen professionellen Porno. Doch damit fing der Ärger an. Bekannte von Diakonie-Mitarbeitern entdeckten den Porno und weitere Sex-Bilder von ihr auf der Website “Mydirtyhobby.com” und informierten 2014 die Leiterin der Diakonie. Diese reagierte mit einer fristlosen Kündigung. Das Verhalten der Mitarbeiterin stelle sich als schwere sittliche Verfehlung dar. Gegenüber der BILD erklärte der kirchliche Arbeitgeber: “Wir vermitteln in der Diakonie auch sexuelle Werte. Und für uns ist Sexualleben durch Bezahlung nicht in Einklang zu bringen mit Menschen mit schweren Behinderungen. In unserer Einrichtung nutzen viele Internet und Smartphone. Sie könnten so an die Bilder kommen. Und so wird vermittelt, dass dieses Verhalten eine Normalität ist.”

Kündigung wegen schwerer sittlicher Verfehlung

Gegen die fristlose Kündigung zog Julia Pink vor das Arbeitsgericht Augsburg. Zur Begründung erklärte sie vor Gericht, die Ausübung der pornografischen Tätigkeit sei rein privater Natur und habe nichts mit ihrer Tätigkeit als Erzieherin zu tun. Sie habe insbesondere durch die Verwendung des Pseudonyms stets Privates und Berufliches strikt getrennt. Die Bezeichnung der Produktion von pornografischen Bildern und Videos als schwerwiegende persönliche Verfehlung zeuge von einer stark antiquierten Denkweise. Ihre berufliche Tätigkeit würde jedenfalls nicht unter ihrem privaten Hobby leiden.

Das Arbeitsgericht schloss sich jedoch der Argumentation der Arbeitgeberin an. Die Kündigung sei in Ordnung, hätte aber nicht fristlos ausgespochen werden dürfen. Die Klägerin sei im Rahmen ihres Dienstverhältnisses die Verpflichtung eingegangen, ihr persönliches Leben so zu gestalten, dass es nicht im Widerspruch zu den ethischen Ansprüchen der Diakonie stehe. Die pornografischen Aktivitäten seien nicht vereinbar mit der Tätigkeit einer pädagogische Fachkraft für Menschen mit Behinderung. Das Bekanntwerden der pornografischen Aktivitäten sei geeignet, das Vertrauensverhältnis der Eltern zu der Einrichtung zu schädigen.

Kirche bestimmt Glaubens- und Sittenlehre

Gegen diese Entscheidung legte die Pornodarstellerin Berufung zum Landesarbeitsgericht ein. Doch auch hier hatte sie keinen Erfolg. Die Kirche könne die Einhaltung ihrer Glaubens- und Sittenlehre auch durch ihre Mitarbeiterin verlangen, so das Gericht. Insoweit sei kein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu erkennen. Es sei grundsätzlich der Kirche überlassen, verbindlich zu bestimmen, was deren „Glaubwürdigkeit” erfordert und was die zu beachtenden Grundsätze der Glaubens- und Sittenlehre sind und welche Loyalitätsverstöße aus „kirchenspezifischen Gründen” als „schwerwiegend” anzusehen sind. Deswegen sei die ordentliche Kündigung rechtmäßig. Das Bundesarbeitsgericht lehnte 2015 eine Nichtzulassungsbeschwerde ab. Damit ist der deutsche Rechtsweg für Julia Pink erschöpft.

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sprach Julia Pink die Doppelmoral des Urteils an: “Ich bin selbst katholisch und gläubig; hin und wieder gehe ich sogar in die Kirche. Trotzdem besuche ich Swinger-Clubs und drehe Pornos. Na und? Für mich besteht da kein Widerspruch. Millionen Menschen schauen Pornos in Deutschland und diejenigen, die Pornos drehen, auf die zeigt man dann mit dem Finger. Das sind dann die Bösen. Was sollen das für Werte sein? Bei uns in der Diakonie arbeiten sehr viele Menschen. Allein statistisch gesehen, müssten da einige dabei sein, die sich zu Hause Pornos anschauen. Aber ich soll dann entlassen werden, weil ich nebenher in Pornos mitspiele. Das ist doch lächerlich!” Nach ihrer Entlassung trat Julia Pink aus der Kirche aus. Sie ist der Meinung, dass sie auch so gläubig sein kann. Nach ihren Erfahrungen vor Gericht mit der Kirche wolle sie keine Kirchensteuer mehr entrichten.


ArbG Augsburg, Urt. v. 22.10.2014, Az. 10 Ca 1518/14
LAG München, Urt. v. 21.04.2015, Az. 6 Sa 944/14
BAG, Beschl. v. 31.08.2015, Az. 2 AZN 696/15

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