“Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern” – Irreführung!

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Darf ein Eierproduzent auf seinen Eier-Kartons mit dem Satz “Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern” werben oder stellt das eine Irreführung der Verbraucher:innen dar?

Die Nachfrage nach Hühnereiern steigt vor Ostern um bis zu 40 Prozent. Kein Wunder, denn bunt bemalte Eier sind immer noch die schönste Osterdekoration und schmecken auch noch gut. Zwar haben sich für Kinder heutzutage eher Eier aus Schokolade durchgesetzt, doch auf frische Eier von (hoffentlich) glücklichen Hühner möchten die meisten Familien trotzdem nicht verzichten. Bioeier machten dabei im Jahr 2020 immerhin einen Umfang von rund 17 Prozent aus. Mit Hühnereiern aus Bio-Haltung musste sich nun auch das Oberlandesgericht Celle beschäftigen. Es ging um den Satz “Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern” auf einem Eier-Karton. Darf das Unternehmen mit diesem Satz werben? Die kurze Antwort lautet: Nein!

Salmonellen-Tests in Dänemark verpflichtend

Wieso das so ist, erklärt das OLG Celle. Im konkreten Fall ging es um ein Unternehmen aus Dänemark, das seine Bioeier unter anderem auch in Deutschland verkauft. In Dänemark müssen seit 2013 die Legehennen – im Gegensatz zu Hühner in Deutschland – alle zwei Wochen auf Salmonellen getestet werden. Das dänische Unternehmen warb mit dieser Tatsache auch auf den Eierkartons. Nämlich mit dem oben erwähnten Satz. Ein Verbraucherschutzverein klagte gegen diese Angabe bereits 2019 vor dem Landgericht Hannover. Aus Sicht des Vereins könne eine stichprobenartige Überprüfung alle zwei Wochen nicht die Salmonellenfreiheit eines jeden Eies gewährleisten. Somit liege eine Irreführung der Verbraucher:innen vor. Das Landgericht gab der Klage statt. Dagegen legte der dänische Hersteller Berufung zum OLG Celle ein.

Die Richter:innen am OLG bestätigten jedoch die Entscheidung der Vorinstanz. Dem Verbraucherverein stehe der Anspruch auf Unterlassung zu, da eine Irreführung der Verbraucher:innen vorliege. Die Angabe erwecke bei den Kaufinteressenten die Vorstellung, dass die hiermit beworbenen Eier tatsächlich salmonellenfrei seien. Dieser Nachweis könne aber durch die im Zweiwochenturnus durchgeführten Testmethode nicht erbracht werden. Und weiter: “Für den Verbraucher bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich tatsächlich nur um regelmäßige – zum Zeitpunkt des streitgegenständlichen Verstoßes zweiwöchentliche – Salmonellentests handelt, bei der auch nicht die einzelnen Hühner, sondern Ausscheidungen aus der Herde getestet werden.”

Keine Garantie für Salmonellenfreiheit jedes einzelnen Huhnes

Selbst wenn jedes einzelne Huhn zum Nachweis seiner Salmonellenfreiheit getestet werden würden, könne bei einem zweiwöchentlichen Testturnus nicht ausgeschlossen werden, dass sich Hühner zwischen zwei Testungen infizieren und das zweite Testergebnis bei dem Inverkehrbringen der Eier noch nicht vorlag. Die Verbraucher:innen werden sich außerdem im Lebensmittelgeschäft keine Gedanken darüber machen, ob das Versprechen der Salmonellenfreiheit unrealistisch sein könnte. Aus Sicht der Verbraucher:innen besteht auch ein erheblicher Unterschied zwischen dieser plakativen und für sie sehr eingängigen Werbeaussage und der tatsächlich sehr geringen Wahrscheinlichkeit einer Salmonellen-Infektion.


Entscheidung: OLG Celle, Urt. v. 11.11.2021, Az. 13 U 84/20

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