Ebay-Versteigerung: Ein Rhein­schiff ist kein Grund­stück

Die MS. STADT Düsseldorf war das größte Ausflugsschiff der Weisse Flotte Düsseldorf GmbH, die Personenschifffahrt auf dem Rhein zwischen Duisburg und Köln anbietet. Auf dem Rheinschiff haben rund 250 Gäste Platz. Auf dem Unterdeck ist eine große Tanzfläche und eine Bar untergebracht. Das Freideck ist mit LED-Lichttechnik ausgestattet und macht das Schiff deswegen in den Abendstunden zu einem besonderen Hingucker. Das 41m lange Schiff wurde 1970 gebaut und ist damit gleichzeitig das älteste Ausflugsschiff der Flotte. Vermutlich einer der Gründe, wieso die Weisse Flotte sich zum Verkauf der MS. STADT Düsseldorf entschied.

Doch das “Wie” des Verkaufes ist höchst kurios: Bei eBay wurde das Schiff zum Kauf gegen Höchstgebot bis zum 29. August 2020 angeboten. Was niemand ahnte: An der Ebay-Versteigerung nahmen auch vier Kölner Gastronomen teil. Sie ersteigerten das Schiff zu einem Preis von 75.050 Euro. Mit dieser Summe war die Reederei Weisse Flotte jedoch überhaupt nicht einverstanden. Die Schifffahrtsgesellschaft weigerte sich, das Schiff an die Gastronomen herauszugeben. Das wiederum verärgerte die Käufer und man sah sich vor dem Landgericht Düsseldorf wieder. Dort forderten die Gastronomen die Herausgabe des 51 Jahre alten Schiffes von der Weißen Flotte. Sie beriefen sich darauf, mit dem Zuschlag einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen zu haben.

Ebay-Versteigerung eines Schiffs zulässig

Die Weiße Flotte aus Düsseldorf verweigerte jedoch die Herausgabe des Schiffs. Sie meint, die eBay-Auktion sei nicht ordnungsgemäß abgelaufen. Dreh- und Angelpunkt des Streits war dabei die Sicherheitsfunktion von Ebay. Bei Geboten von über 50.000 Euro ist eine Verifizierung notwendig. Nur wer verifiziert ist, kann bei so hohen Summen mitbieten. Die Reederei behauptete außerdem, dass ein Schiff, das im Binnenschiffsregister eingetragen sei, ebenso wie ein Grundstück gar nicht über eBay versteigert werden könne. Ein höchst skurriles Argument, wenn man bedenkt, dass die Reederei es war, welche die Ebay-Auktion startete. Die Weisse Flotte versuchte zudem, den Vertrag wirksam anzufechten, weil (wiederum sie selbst) die Schiffshypothek über 1,4 Millionen Euro bei der Artikelbeschreibung nicht angegeben habe.

Mit derartigen Späßen kam die Reederei vor dem Landgericht Düsseldorf jedoch nicht durch. Die Richter:innen urteilten, dass der Kaufvertrag über Ebay wirksam zu Stande gekommen wäre und die Reederei damit die Übereignung und Herausgabe des Schiffes an die Käufer schulde. Denn der Kaufvertrag eines eingetragenen Binnenschiffes – anders als ein Grundstückskaufvertrag – könne ohne Einhaltung von Formvorschriften geschlossen werden. Die beklagte Weisse Flotte könne sich nicht nachträglich durch eine Anfechtung wegen Irrtums auf Grund der vergessenen Schiffshypothek, vom Vertrag lösen. Schließlich sei auch eine Störung der Auktion durch die Verifizierungsfunktion von Ebay nicht ersichtlich. Dies sei ein zulässiger Sicherheitsmechanismus der Plattform.

Die Reederei hat sich damit durch die Ebay-Versteigerung ins eigene Fleisch geschnitten. Wer etwas zum Höchstgebot versteigert, muss damit rechnen, dass der endgültige Kaufpreis unterhalb der eigenen Wunschvorstellungen liegt.


Entscheidung: LG Düsseldorf, Urt. v. 12.04.2022, Az. 8 O 321/20

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