Mietrecht: Frau heiratet Katze, um Haustierverbot zu umgehen

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In vielen Mehrfamilienhäusern ist die Haltung von Haustieren verboten. Eine Frau aus Großbritannien versuchte jetzt, ein solches Haustierverbot zu umgehen, indem sie ihre eigene Katze heiratete.

Deborah Hodge (49 Jahre) lebt in einer schönen Wohnung in London. Das einzige Problem: In ihrem Mietvertrag ist geregelt, dass in der Wohnung keine Haustiere gehalten werden dürfen. Doch die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern will sich nicht von ihrer fünfjährigen Katze trennen. Am 19. April 2022 kam sie deswegen auf die verrückte Idee, das Kätzchen mit dem Namen “India” zu ehelichen. Gesagt, getan! Bei der Trauung in einem Londoner Park in Anwesenheit von Familie und Freund:innen trugen Hodge und ihre Hauskatze aufeinander abgestimmte Smokings. India miaute ihr Gelübde und ihr Frauchen gab gegenüber den Medien an: “Ich weigere mich, mich von ihr zu trennen. Ich würde lieber auf der Straße leben, als ohne sie zu sein.”

Kündigungsschutz durch feline Heirat?

Die tierische Hochzeit hat einen traurigen Hintergrund: In einer vorherigen Wohnung hatte Hodge ihre zwei geliebten Huskys abgeben müssen. Der Vermieter hatte ihr die Haltung der Hunde verboten. Als sie vor fünf Jahren in ihre jetzige Wohnung zog, hatte sie auch noch ihre Katze Jamal abgeben müssen. 2017 gelang es ihr schließlich, ihren jetzigen Vermieter zu überreden, der Haltung von India zuzustimmen. Doch Hodge traut dem Frieden nicht. Im März 2022 war sie auf Grund des Verlustes ihres Arbeitsplatzes in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Nun befürchtet sie, dass ihr Vermieter sie mit einem Tierhalteverbot aus der Wohnung ekeln könnte. Diesem Szenario möchte Hodge mit ihrer Hochzeit zuvorkommen.

Ob ihr Plan aufgehen wird, steht allerdings noch in den Sternen. Es ist jedenfalls sehr unwahrscheinlich, dass die Hochzeit eine Kündigung des Mietverhältnisses verhindern kann. Denn im Vereinigten Königreich ist es nicht erlaubt, ein Tier zu heiraten. Zeremonien, in denen dies geschieht, sind also eher als spirituell anzusehen und nicht rechtlich bindend.

Das Gleiche gilt – wenig überraschend – übrigens auch nach deutschem Recht. Nach § 1353 BGB kann die Ehe ausschließlich von “zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts” (also auch nicht von mehr als zwei Personen oder von einer Person und einem Tier) geschlossen werden.


Fundstelle: https://www.ndtv.com/

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