Eigentlich gibt es kaum etwas Spannenderes als einen Mordfall. Das zeigt auch das große Interesse der Bevölkerung an sogenannten True-Crime-Formaten. Ein Schöffe beim Landgericht Dortmund sieht das aber offensichtlich etwas anders. Er schlief bei einem Mordprozess einfach ein. Mit fatalen Folgen.
Am Landgericht Dortmund läuft seit März 2022 ein Mordprozess gegen einen 28-Jährigen, dem vorgeworfen wird, eine Frau erstochen zu haben. Der Mann aus Hamm soll im September 2021 die 25-Jährige Hanna S. umgebracht haben. Die teilweise entkleidete Leiche wurde am nächsten Morgen von einem Spaziergänger im Park neben dem Oberlandesgericht gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem sexuellen Motiv für die Tat aus und klagte den Mann wegen Mordes gem. § 211 StGB an. Der 28-Jährige soll der Frau gefolgt sein, als diese sich in den frühen Morgenstunden von einer Diskothek zu Fuß auf den Heimweg machte.
Bei dem Mordprozess geht es unter anderem auch um die Schuldfähigkeit des Mannes. Dazu zog das Gericht einen psychiatrische Sachverständigen zu rate. Dieser stellte am Dienstag sein Gutachten vor. An einem Mordprozess nehmen neben den Berufsrichter:innen nach § 76 GVG auch immer zwei Schöff:innen teil. Einer der beiden Schöffen soll am Dienstag während der Verhandlung mehrmals eingenickt sein. Daraufhin stellten die Verteidiger:innen des Angeklagten einen Befangenheitsantrag nach § 24 StPO gegen den Laienrichter. Zur Begründung führten die Verteidiger:innen aus, es bestehe die Sorge, dass der Schöffe sich nicht ausreichend mit der Sache befasse. Ein weiteres rechtliches Problem: Schläft einer der Richter:innen oder Schöff:innen ist das Gericht außerdem nicht ordnungsgemäß besetzt. Denn das ist nur dann der Fall, wenn die Verfahrensbeteiligten auch “geistig anwesend” sind.
Im ganzen Mordprozess ist der Wurm drin
Wann über den Befangenheitsantrag entschieden wird, steht bisher noch nicht fest. Die Folge: Sollte der Schöffe aus dem Prozess entfernt werden, müsste die Verhandlung noch einmal komplett von vorne beginnen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch Steuergelder und ist deswegen besonders ärgerlich.
Aber es wird noch kurioser. Denn in diesem Mordprozess ist wirklich der Wurm drin. Wir haben schon einmal über den Prozess berichtet (klick). Denn der Angeklagte hatte die Tötung der Frau in einem Brief an seinen Vater aus der JVA gestanden. Ihm war wohl nicht klar gewesen, dass seine Briefe geöffnet, kontrolliert und gegebenenfalls auch gelesen werden.
Und damit noch nicht genug. Es ist nicht einmal das erste Mal, dass wir über einen eingeschlafenen Schöffen berichten. Bereits 2020 urteilte der BGH bezüglich eines Verfahrens vor dem Landgericht Kassel. Auch damals war ein Schöffe eingeschlafen und der Prozess musste komplett neu aufgewickelt werden. Ein Jahr später ging es dann darum, ob ein Schöffe befangen ist, wenn er mit dem Angeklagten pumpen geht. Ja, kein Witz! Und 2018 hatte sich in einem Neonazi-Prozess der ungemütliche Verdacht aufgedrängt, dass die Schöffin eine Affäre mit dem Angeklagten haben könnte. Verrückte Welt!
Fundstelle: https://www.lto.de/