Die Serie Moon Knight und ein an “Tätertypen” orientiertes “Willensstrafrecht”

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Die im Marvel-Universum spielende Scifi-Action-Serie “Moon Knight” ist gerade in aller Munde. Mit Moon Knight führt Marvel erstmals einen psychisch kranken Superhelden in sein Multiversum ein. Die Serie basiert auf dem gleichnamigen Comic-Held, der erstmals 1975 im Heft “Werewolf by Night #32” seinen Auftritt hatte. Wieso das strafrechtlich höchst interessant ist? In der Serie geht es um den Kampf gegen die ägyptische Göttin Ammit, die einen Großteil der Menschheit für Sünden vernichten will, die diese noch überhaupt nicht begangen haben. Ammit ist also eine Vertreterin des Willensstrafrechts und der Tätertypenlehre. Sie ist der Meinung, bereits eine rechtsbrüchige Gesinnung müsse bestraft werden. Und das, obwohl die Tat noch überhaupt nicht begangen wurde.

“Would you wait to weed a garden till after the roses were dead?”

Arthur Harrow in Moon Knight

Aber von Anfang an. Hauptcharakter von Moon Knight ist der an Schizophrenie leidende Marc Spector und sein Alter Ego Steven Grant. Marc bzw. Steven, der zu Anfang der Serie in einem Souvenir-Shop im ägyptischen Museum in London arbeitet, hat immer wieder Alpträume, Gedächtnisausfälle und Episoden in seinem Leben, an die er sich im Nachhinein nicht mehr erinnert. Schon zu Anfang der Serie kommt heraus, dass Marc/Steven vom ägyptischen Mondgott „Konshu“ besessen ist. Dieser braucht einen menschlichen Avatar, um zu verhindern, dass die altägyptische Jenseitsgöttin Ammit freigelassen wird. Ammit, die in Gestalt eines lasziven Krokodils auftritt, bekommt wiederum Unterstützung von dem charismatischen Sektenführer Arthur Harrow. Der wiederum hat symbolisch eine Waage auf seinen Unterarm tätowiert, die für Ammits Urteil steht.

“Ammit tears up evil from the root, casting her judgment before any evil is done. That’s why we must resurrect her.”

Arthur Harrow in Moon Knight

Als Konshus Avatar erhält Marc/Steven einen schusssicheren Superhelden-Anzug im Look einer Mumie mit Flügen, um gegen Harrow zu kämpfen. Je nachdem, wie der Mond steht, hat Marc/Steven so übermenschliche Agilität, Stärke und Reflexe. Seine Waffe: ein halbmondförmiger Wurfstern. In Ägypten bekommt Marc/Steven unerwartete Unterstützung von seiner Freundin Layla, deren Vater bei einer Expedition ermordet wurde. Wie die Serie ausgeht, verraten wir an dieser Stell natürlich nicht.

Moon Knight by MizuriAU (DeviantArt)

Das Gedankenstrafrecht von Ammit

Uns interessiert nur die Philosophie hinter dem Charakter der Göttin Ammit. Sie hat sich der Ausrottung des Bösen in der Welt verschrieben. Doch statt – wie andere Gottheiten – Menschen zu bestrafen, die bereits Böses getan haben, geht Ammit einen Schritt weiter. Sie verfügt über die Macht, zu sehen, ob eine Person das Potential hat, eventuell in Zukunft eine Straftat zu begehen. Und sie ist der Überzeugung: Menschen sollen ausgerottet werden, bevor sie die „Genugtuung“ haben, ihre Tat überhaupt zu begehen. Dabei übersieht Ammit aber, dass Menschen sich ändern können, dass sie über die Fähigkeit verfügen, Reue zu zeigen oder nach einer angemessenen Strafe resozialisiert werden. Und es ist auch nicht einmal klar, nach welchen Kriterien Ammit entscheidet, wer “würdig” ist, zu leben und wer sterben muss. Denn den mehrfachen Mörder Arthur Harrow macht sie sogar zu ihrem Avatar, obwohl er die Ausgeburt eines bösen Menschen ist.

“The justice of Ammit surveys the whole of our lives. Past, present, future. She knows what we’ve done, and what we will do.”

Arthur Harrow in Moon Knight

Und wie funktioniert die Umsetzung in der Praxis? Wenn Harrow die Hände einer Person hält, fließt Ammits Kraft durch ihn und beurteilt, ob der:die Gegenüber eine gute oder eine schlechte Person ist. Wenn Ammit den Menschen für würdig befindet, kippt die Waage in eine Richtung und leuchtet grün. Wenn Ammit eine Person verurteilt, kippt die Waage in die andere Richtung und leuchtet rot. Der Person wird dann alle Lebensenergie entzogen und sie fällt tot um. Ammit nährt sich von den Seelen der Verurteilten und wird mit jedem negativen Urteil größer und stärker.

„Gedanken sind frei“ – oder nicht?

Die Philosophie von Ammit verstößt damit gegen ein ganz grundlegendes Element des deutschen Strafrechts: „Gedanken sind frei!“ Wer nur denkt: „scheiß Nachbar, für dein Klavierspiel könnte ich dich töten!“ macht sich natürlich nicht strafbar. Das ist für uns in der heutigen Zeit völlig selbstverständlich – aber historisch nicht unangegriffen.

Bereits im germanischen Strafrecht wurde das Verbrechen als „Bruch des Friedens“ begriffen. Voraussetzung der Strafbarkeit war das „Vollenden eines Schadens“. Es gab also (im Gegensatz zu heute) keine Versuchsstrafbarkeit. Und auch der römische Jurist Ulpian formulierte: „Cogitationis poenam nemo patitur – Gedanken sind straffrei“. Diese Gedanken wurden zur Zeit der Aufklärung wieder aufgegriffen und auch das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 beruhte auf dem Grundsatz des Tatstrafrechts.

“I only punish those who’ve already done real harm. I am real justice.”

Konshu in Moon Knight

Und auch unser heutiges Strafrecht lehnt ein Gedankenstrafrecht oder Täterstrafrecht ab und verfolgt stattdessen den Ansatz eines „Tatstrafrechts“. Die herrschende Meinung verfolgt ein Tatstrafrecht, das auf zwei verschiedene Modelle zurückzuführen ist. Die sogenannten objektiven Lehren sehen den Schwerpunkt des Verbrechens in der äußeren Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen. Entscheidend ist also nur, dass eine Person einen anderen Menschen tötet und nicht wieso. Die subjektiven Verbrechenslehren verstehen ein Verbrechen nicht als Eingriff in bestimmte Rechtsgüter, sondern als Verstoß gegen die Pflichten, die dem Einzelnen der Gesamtheit gegenüber obliegen. Überwiegend ist man sich heute einig, dass die schroffe Trennung zwischen einer objektiven und subjektiven Verbrechenslehre ebenso wenig sinnvoll ist wie bei den Straftheorien. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass bestimmte Motive bei der Strafzumessung berücksichtigt werden können. § 46 II StGB führt hier (nicht abschließend) einen Katalog von Strafzumessungskriterien auf. Seit neustem – und nicht unkritisiert – auch „die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende“.

Die Nationalsozialisten versuchten hingegen, sich den sogenannten „Tätertypen“ anzunähern. Obwohl eine zentrale Reform des Strafrechts 1936 scheiterte, vollzog sich die Umgestaltung des Strafrechts im Krieg anhand von Einzelverordnungen in einem dramatischen Tempo. „Verordnungen “gegen Volksschädlinge”, “gegen Gewaltverbrecher”, zum Schutze “gegen jugendliche Schwerverbrecher” oder die Todesstrafe für “gefährliche Gewohnheitsverbrecher und Sittlichkeitsverbrecher” dokumentieren die Stoßrichtung auf Tätergruppen (“Tätertypen”) und das Ziel der “Ausmerzung”. Neben das früh geschaffene Strafrecht gegen Juden treten rassistische “Fremdvolkstrafrechte” der Justiz (Polenstrafrechtsverordnung, 1941) und der Polizei, wie überhaupt die Polizei zunehmend Strafgewalt ausübt.“ (Werle, in: NJW 1988, 2865, 2866).

“Isn’t that a bit dodgy? Trusting the judgement of a weird crocodile lady?”

Steven Grant in Moon Knight

Tatsächlich sorgte die sog. Tätertypenlehre dafür, dass nun nicht mehr die konkrete Tat, sondern „das Wesen des Täters“ in den Mittelpunkt rückte. Die Gesinnung, nicht die objektive Tat, begründete das Unrecht. „Dahm selbst veranschaulichte den Wandel des Strafrechts an einem Beispiel, das die Parteilichkeit und Willkür des NS-Strafrechts deutlich offenbart: Die alte Strafrechtslehre müsste ‘Diebstahl annehmen, wenn die Hitler-Jugend einer katholischen Jugendorganisation die Fahne entreißt und als Trophäe verbrennt. Wir nehmen keinen Diebstahl an, weil Dieb nicht jeder ist, der eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen, sondern nur, wer nach seinem Wesen Dieb ist.’ Mit dieser Dogmatik konnte über den Wortlaut der Norm hinaus die Strafbarkeit je nach politischer Opportunität eingeschränkt oder ausgedehnt werden.“ (Holste, in: JA 2009, 359, 364).

Der Grundsatz: nulla poena sine lege

Niedergelegt ist unser heutiges Verständnis des Strafrechts indirekt auch im Grundsatz „nulla poena sine lege“ (dt. “keine Strafe ohne Gesetz”). Nur wer gegen ein zum Tatzeitpunkt bereits existierendes Strafgesetz verstößt, macht sich strafbar. Es ist verboten, rückwirkend ein Verhalten als strafwürdig einzuordnen und eine Handlung zu bestrafen, die zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nicht mit einer Strafnorm belegt war. Begründer des deutschen Rechtsverständnisses war Paul Johann Anselm von Feuerbach und sein „Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts (Gießen 1801). Im von Feuerbach entworfenen Bayerischen Strafgesetzbuch von 1813 wurde das Gesetzlichkeitsprinzip für den deutschsprachigen Raum erstmals schriftlich fixiert. In der Weimarer Republik wurde der Grundsatz nulla poena sine lege in Artikel 116 der Weimarer Verfassung verfassungsrechtlich verankert. Heute ist das Prinzip in Art. 103 II GG und einfachgesetzlich in § 1 StGB niedergelegt.

“You’re all into that? Killing children? Maybe it’s just me but I draw a line at child murder.”

Steven Grant in Moon Knight

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde das Gesetzlichkeitsprinzip zunächst im Einzelfall mit der Lex van der Lubbe und 1935 dann generell aufgehoben. Stattdessen wurde in § 2 StGB geregelt: „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanke auf sie am besten zutrifft“.

Und was zeigt uns der Vergleich zwischen Moon Knight und dem deutschen Strafrecht? Historisch betrachtet, ist die Ansicht Ammits nicht mehr vertretbar. Sie begründet strafjustizielle Grausamkeiten, wie sie in der nationalsozialistischen Diktatur üblich waren. Wir sind also ganz klar Team Konshu!

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