VG Trier: CBD-Tofu ist zulassungspflichtig

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CBD-Tofu ist ein “neuwertiges Lebensmittel” und in der Europäischen Union deswegen zulassungspflichtig. Wie bitte? CBD-Tofu?

Tofu ist ein Nahrungsmittel, das ursprünglich aus der asiatischen Küche stammt, inzwischen aber auch in Deutschland immer öfter verkauft und verzehrt wird. Vor allem als Fleischersatzprodukt. Tofu wird aus zu Sojamilch verarbeiteten weißen Sojabohnen hergestellt und ist damit absolut harmlos. Gibt man dem Tofu jedoch CBD bei, schlagen die Behörden und Gerichte Alarm. Cannabidiol (CBD) wird aus dem weiblichen Hanf (Cannabis) hergestellt. Und wir alle wissen: Cannabis ist brandgefährlich – könnte man jedenfalls meinen, wenn man sieht, wie Polizei und Gerichte damit umgehen.

CBD als Arzneimittel oder Lebensmittel?

Im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (THC) unterliegt der Reinstoff Cannabidiol keinen betäubungsmittelrechtlichen Regelungen. Das Problem: Eine Zulassung als Arzneimittel besteht für CBD in Deutschland seit Stand April 2022 ausschließlich als Zusatztherapie für Krampfanfälle bei bestimmten seltenen Epilepsieerkrankungen (VG Köln, Urt. v. 22.03.2022, Az. 7 K 954/20).

CBD-Tofu wird doch aber nicht medizinisch verwendet, sondern als Nahrungsmittel – werden jetzt einige denken. Genau! Doch auch Lebensmittel unterliegen in der EU und in Deutschland bestimmten Vorschriften. Und genau darum ging es vor dem VG Trier. Die Inhaberin einer Firma stellt pflanzliche Bio-Lebensmittel wie Tofu und Pflanzendrinks her. Zum Sortiment gehört auch ein cannabidiolhaltiges Tofu-Produkt. Der Vulkaneifelkreis untersagte der Firma, ihr CBD-Tofu zu verkaufen. Das Tofu-Produkt sei als neuartiges Lebensmittel ohne vorherige Zulassung nicht verkehrsfähig. Dagegen klagte das Unternehmen. Jedoch erfolglos.

Der Verkauf des Produktes verstoße gegen die europäischen Novel-Food-Verordnung. Das konkrete Produkt und dessen Herstellungsverfahren sei als “neuwertig” im Sinne der EU-Verordnung anzusehen. Deswegen brauche das CBD-Tofu eine Zulassung als Lebensmittel. Schade, Schokolade! Wir hätten das CBD-Tofu gerne probiert!


Entscheidung: VG Trier, Urt. v. 11.03.2022, Az.6 K 3630/21.TR

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