„Spontan, lustvoll, trans*” – Bundeswehrkommandantin muss beim Dating “Zurückhaltung” üben

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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die Frauen bei der Bundeswehr zurück in die 50er-Jahre katapultiert. Eine Bundeswehrkommandantin hatte auf ihrem Dating-Profil mit dem Spruch „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome” geworben. Dafür erhielt sie einen disziplinarrechtlichen Verweis. Diesen bestätigten die Richter:innen in Leipzig jetzt. Unter großem Protest.

Die heute 47-Jährige Anastasia Biefang wurde 1994 zum Grundwehrdienst in die Bundeswehr eingezogen. Biefang unterlag der damaligen allgemeinen Wehrpflicht für Männer. Nach ihrer Grundausbildung entschloss sich Biefang für eine Karriere bei der Bundeswehr und absolvierte die Offizierausbildung. 2000 schloss sie ihr Studium der Pädagogik als Diplom-Pädagogin ab. Es folgte eine Ausbildung zum IT-Offizier der Luftwaffe und eine Tätigkeit im Deutschen Luftwaffenkommando USA/Kanada in El Paso (Texas). Ab 2010 war Biefang Major i. G. im Zentrum für Transformation der Bundeswehr und absolvierte ihren ersten Auslandseinsatz in Afghanistan. Nach ihrer Rückkehr outete sich Biefang 2013 als transsexuell. 2017 übernahm Biefang das Kommando über das Informationstechnikbataillon 381 in der Kurmark-Kaserne in Storkow (Brandenburg) und war damit die erste offen transgeschlechtliche Bataillonskommandeurin der deutschen Streitkräfte. Von 2018 bis 2019 nahm Biefang an ihrem zweiten Auslandseinsatz in Afghanistan teil.

Engagiert, trans, Bundeswehrkommandantin

Warum wir Euch das so ausführlich erzählen? Um der Person hinter der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein Gesicht zu geben. Denn was niemand abstreiten kann: Biefang hat eine Musterkarriere in der Bundeswehr hingelegt. Sie ist eine Führungspersönlichkeit, auf die unser Land stolz sein kann. Zu diesem Gesicht gehört auch Biefangs Engagement für QueerBW, der Interessenvertretung queerer Angehöriger der Bundeswehr. Auf Twitter macht sich Biefang für die LGBT+ Community stark und setzt sich für feministische Themen und Gleichberechtigung ein.

Doch damit war und ist sie ihrem Arbeitgeber ein Dorn im Auge. Weil Biefang als Kommandeurin überdurchschnittlich bekannt ist, bekam sie auf Grund ihrer Dating-Aktivitäten bei Tinder einen disziplinarrechtlichen Verweis. Biefangs Disziplinarvorgesetzten war das Tinder-Bild der 47-Jährigen zugespielt worden. Ihre Profilbeschreibung lautete: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome”. Das war der Bundeswehr zu viel. Biefang wurde eine Verletzung ihrer außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht aus § 17 II SG vorgeworfen. Das Truppendienstgericht hatte den Verweis in Erster Instanz gebilligt.

Zweifel an “moralischer Integrität

“Es sei gesetzlich geregelt, dass eine Soldatin durch ihr außerdienstliches Verhalten das Ansehen der Bundeswehr nicht ernsthaft beeinträchtigen dürfe. Die Kommandeurin dürfe zwar grundrechtlich geschützt privat ein promiskuitives Sexualleben führen. Durch die Formulierung in ihrem Profil habe sie aber Zweifel an ihrer moralischen Integrität begründet. Außenstehenden würde der Eindruck vermittelt, dass sie sich selbst und ihre Geschlechtspartner zu reinen Sexobjekten reduziere. Dies wirke sich in der Öffentlichkeit negativ auf die Bewertung ihrer moralischen Integrität und den guten Ruf der Bundeswehr aus”, so fasst LTO die Bewertung zusammen.

Dagegen legte die 47-jährige Soldatin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Sie argumentierte, der Verweis stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in ihr Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung dar. Dem erteilten die Richter:innen jetzt jedoch eine Absage. Der Wehrdienstsenat des BVerwG wies die Beschwerde zurück. Zur Begründung führt das Gericht in seiner Pressemitteilung an: “Denn die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verlangt, dass eine Soldatin in der besonders hervorgehebenen dienstlichen Stellung einer Bataillonskommandeurin mit Personalverantwortung für ca. 1.000 Personen bei der Wahl der verwendeten Worte und Bilder im Internet Rücksicht auf ihre berufliche Stellung nimmt. Sie muss daher Formulierungen vermeiden, die den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität erwecken. Die Worte “offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome” erwecken auch aus der Sicht eines verständigen Betrachters Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität, weswegen diese Formulierung durch einen Verweis als mildeste Disziplinarmaßahme beanstandet werden durfte.”

Biefang fühlt sich “gebrandmarkt”

Biefang selbst äußert sich enttäuscht über die Entscheidung des BVerwG. Sie fühle sich von ihrem Arbeitgeber “gebrandmarkt”. Sie schreibt auf Twitter auch: “Die Bundeswehr bewegt sich halt im Tempo alter, weißer Männer. Wenig Mut, keine Vision. Traurig!”

Unterstützung erhält Biefang auch von anderen Nutzer:innen der Sozialen Netzwerke, welche die Entscheidung als “mittelalterlich” bezeichnen. Beispielsweise auf dem Twitter-Account des BVerwG. Besonders deutlich wird die Nutzerin Anna, die schreibt: “Äh, ich finde es ja spannend, dass das diese Soldatin trifft, aber die gefühlt 20.000 BW Jungs die bei Tinder offen alles mit Puls knallen wollen unbehelligt ihrer sexuellen Sünde nachgehen.” Die Nutzerin Claudia ergänzt: “Frage mich, ob auch all diejenigen disziplinarisch bedacht worden sind, welche bei dem Portal nach diesen Vorlieben gesucht & die Dame gefunden/erkannt haben… Konsequenterweise hakt’s dann auch an anderen Stellen mit der Moral. Oder geht’s am Ende doch nur um den „kurzen Rock“?”

Aber auch von Jurist:innen erhält Biefang Unterstützung. Beispielsweise: “Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe unterliegt allgemein und besonders im Kernbereich von Grundrechten einem Wandel nach ethischen gesellschaftl. Vorstellungen. Ein solches Festhalten an moralisch-sittlich überkommenen Vorstellungen lässt diese Auseinandersetzung vermissen.”


Entscheidung: BVerwG, Beschl. v. 25. Mai 2022, Az. 2 WRB 2.21

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