Wonder Woman – Ein echtes Vorbild oder doch eine Straftäterin?

Wonder Woman, auch unter dem Namen Diana Prince bekannt, ist die wohl populärste weibliche Superheldin, die der DC Comicverlag je kreiert hat. Als Amazone, die seit der Antike auf der Fraueninsel Themyscira residiert, um gegen das Böse und die Ungerechtigkeiten der Welt zu kämpfen, verkörpert sie den Feminismus und dient zugleich als Vorbild für viele junge Mädchen und Frauen. Doch stellt sich die Frage, ob Wonder Woman auch aus strafrechtlicher Sicht als Heldin gefeiert werden kann. Daher soll im Folgenden die Strafbarkeit von Wonder Woman unter der Annahme, dass auch Götter wie Menschen zu bestrafen sind und eine Inlandstat nach § 3 StGB oder zumindest eine Auslandstat mit Inlandsbezug iSv § 5 StGB vorliegt, untersucht werden.

1. „Wie kann eine Frau denn in sowas kämpfen ?“

In ihrem ersten Film wird Wonder Woman mit dem Ersten Weltkrieg und dem Bild des „schlechten“ und kriegslustigen Menschen konfrontiert. Sie ist der festen Überzeugung, dass es ihre Bestimmung sei, diesen Krieg zu beenden, indem sie ihren Bruder Ares – den Gott des Krieges – tötet. Nach dieser Erkenntnis entscheidet sich Diana dazu, die Geschenke der Amazonengötter aus dem sagenumwobenen Turm auf Themyscira als Verstärkung für ihren Kampf zu akquirieren: Den „God Killer“, das Goldene Lasso und eine freizügige Ausrüstung, die der Superheldin Bewegungsfreiheit gewährleistet. Unumstritten ist, dass Wonder Woman in ihrem Outfit und mit den Waffen umwerfend und beneidenswert aussieht, doch Juristen mögen an dieser Stelle die Frage aufwerfen, ob es sich bei der Entwendung der Artefakte aus dem Turm um einen Diebstahl gem. § 242 I StGB zum Nachteil von Hippolyta[1] handeln könnte.

Diana weiß, dass nicht sie Eigentümerin dieser Sachen ist, sondern vielmehr Hippolyta, sodass eine ihr fremde, bewegliche Sache vorliegt. Durch das Tragen der Rüstung und des God Killers an ihrem Körper, hat sie fremden Gewahrsam gebrochen und neuen Gewahrsam begründet. Daher liegt auch eine Wegnahme vor. Zudem hat sie mit Eventualvorsatz und Zueignungsabsicht gehandelt.

Fraglich ist jedoch, ob Diana für diese Tathandlung gerechtfertigt ist, da sie mit diesen Hilfsmitteln Ares, den Gott des Krieges, töten möchte, der ihrer Auffassung nach für den „Krieg der Kriege“ verantwortlich ist. Hier kommt lediglich eine Rechtfertigung durch den Aggressivnotstand gem. § 904 BGB in Betracht, da Diana zu diesem Zeitpunkt nicht unmittelbar von Ares angegriffen wird. Hierzu müsste zunächst eine Notstandslage vorliegen. Das ist der Fall, wenn eine gegenwärtige Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut gegeben ist. Die Gefahr geht allerdings nicht von Ares selbst aus, sondern von den Menschen, die selbst für das Leid auf der Welt verantwortlich sind. Ares inspiriert die Menschen mit neuen Ideen, wie sie einander schaden könnten, jedoch handeln die Menschen autonom. Demnach sind die Taten der Menschen die konkrete Gefahr, wobei allerdings die Gegenwärtigkeit nicht gegeben ist (a.A. vertretbar). Es liegt demnach keine Notstandslage vor. Folglich ist unsere Superheldin für den Diebstahl der Sachen nicht gerechtfertigt und macht sich demnach gem. § 242 I StGB wegen Diebstahl strafbar, indem sie die Waffen und das Outfit – wenn auch unter einem augenscheinlich heldenhaften Motiv – entwendet (a.A. übergesetzlicher Notstand vertretbar).

Forty-Fathoms (DeviantArt)

In einer weiteren Filmszene liegt der Fokus erneut auf der Garderobe der Heldin, denn sie soll unter einer Menschenmenge möglichst wenig auffallen. Daher entscheiden sich Steve Trevor[2] und Etta Candy[3] dazu, Diana einen neuen Look zu „verpassen“. Bei der Anprobe von verschiedenen Kleidungsstücken fällt der Amazone auf, dass sich ihr Körper den Kleidern anpassen muss, da sie in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt wird. In diesem Kontext fragt sie, wie eine Frau in solch untauglicher Montur kämpfen könne und zerreißt das neue Kleid, damit Sie ihre Beinfreiheit im Kampfe bewahren kann.

Zwar mögen viele Frauen dies nachvollziehen können, doch was den meisten nicht in den Sinn gekommen sein dürfte, ist, dass sich die beliebte Superheldin durch diese Handlung einer Sachbeschädigung gem. § 303 I S.1 Alt. 2 StGB schuldig machte. Denn zum Zeitpunkt der Sachbeschädigung, beim Reißen des Kleids, war Diana noch nicht Eigentümerin des Kleidungsstücks, sodass sie letztendlich eine fremde Sache beschädigt hat. Diese Straftat mit Notwehr gem. § 32 StGB begründen zu wollen, wird ebenfalls aussichtslos sein, da Diana das Kleid zum einen freiwillig angezogen hat; zum anderen bestand immer noch die Möglichkeit das Kleidungsstück einfach auszuziehen, sodass sie ein milderes Mittel hätte wählen können.

2. „Was man mit der Wahrheit macht, ist schwieriger als man denkt“

Im Verlauf der Handlung kommt es schlussendlich dazu, dass Wonder Woman auf Ares trifft und erfährt, dass Zeus sie nur belebt hat, um den Amazonen eine Waffe gegen Ares zu sichern. Diana ist also ausschließlich ein Mittel, um die Tötung von Ares zu bezwecken. Nach diesen erschütternden Worten nimmt die Superheldin ihr Goldenes Lasso, um ihren Bruder damit zu fesseln und die Wahrheit über sich zu erfahren, weil sie Ares vorerst nicht glaubt. Die Wahrheit kann oft unangenehm sein und eine Person verletzen, sodass es für sie schwierig sein kann, richtige Entscheidungen zu treffen. In diesem Kontext passt ihr oben angeführtes Zitat aus den Comics insofern, dass sich die Superheldin aufgrund der überraschenden Wahrheit möglicherweise wegen Nötigung gem. § 240 I S.1 Alt.1 StGB strafbar gemacht haben könnte, indem sie die Offenbarung der Wahrheit mit dem Goldenen Lasso von Ares erzwungen hat, was einen verwerflichen Zweck darstellt. Möglich ist, dass Wonder Woman gerechtfertigt ist, da das Recht auf Kenntnis der Abstammung ebenfalls von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 1 I, 2 I GG gedeckt ist. Doch hat sie schon zuvor die Wahrheit von Ares erfahren, sodass sie keinen Grund hatte, ihn zu einer erneuten Aussage zu zwingen. Damit ist die Zweck-Mittel-Relation insgesamt verwerflich und ihre irrationale Handlung kann nicht gerechtfertigt werden. Wonder Woman hat sich also gem. § 240 I S.1 Alt. 1 wegen Nötigung strafbar gemacht.

Gleichzeitig kommt jedoch ein weiterer Straftatbestand in Betracht, nämlich die Freiheitsberaubung gem. §239 I StGB. Eine Freiheitsberaubung setzt voraus, dass ein Mensch eingesperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt wird. Vorliegend wird Ares mit dem Goldenen Lasso festgehalten, was den Straftatbestand der Freiheitsberaubung „auf andere Weise“ gem. § 239 I Alt. 2 StGB erfüllt. Auch hier ist Wonder Woman keineswegs gerechtfertigt, da von Ares in diesem Moment kein Angriff bzw. Gefahr ausgeht. Es kommt weder die Notwehr noch der Notstand als Rechtfertigungsgrund in Betracht. Dementsprechend kann eine Strafbarkeit angenommen werden.

3. „Früher wollte ich die Welt retten“

Beim finalen Kampf gegen ihren Bruder muss Wonder Woman mit ansehen, wie sich ihr geliebter Steve Trevor für die Menschheit opfert. Kurz davor hatte Steve Diana jedoch weise Worte zugesprochen, die Dianas Sicht auf die Dinge vollkommen verändern sollten. Sie erkennt, dass in jedem Menschen sowohl Licht als auch Dunkelheit herrscht und dass es für Held:innen unmöglich ist, die Dunkelheit vollkommen zu besiegen. Durch diese Erkenntnis gelingt es Diana, der Manipulation von Ares zu entkommen und sie verneint den Vorschlag, die Menschheit auszulöschen. Anschließend greift Ares Diana an, weil er erkennt, dass seine Schwester ein Hindernis für ihn sein wird. Der Kampf hat Höhen und Tiefen, doch am Ende gelingt es Wonder Woman den Gott Ares zu töten.

DennisBudd (DeviantArt)

Nun stellt sich die Frage: War Diana in ihrem Handeln gerechtfertigt, weil Ares sie angegriffen hat? Notwehrlage und Notwehrhandlung gem. § 32 StGB sind wohl zu bejahen. Fraglich ist jedoch, ob ein Notwehrwille bei Diana vorhanden ist. Natürlich möchte sich Diana auch vor Ares im Kampf schützen, da er sie zu töten versucht. Doch Diana ist seit Beginn ihrer Reise, beim Treffen mit Ares sowie auch im Kampf darauf fokussiert, Ares umzubringen, sodass durchaus vertreten werden kann, dass in dieser Situation der Notwehrwille vollkommen in den Hintergrund rückt oder dass sie gar nicht erst mit Notwehrwille handelt. Vielmehr handelt die Superheldin aus sthenischen Affekten gegen Ares, um endlich ihre Bestimmung zu erfüllen und sich für jedes Opfer zu rächen. Wonder Woman besitzt also kein ausgeprägtes subjektives Rechtfertigungsmerkmal, sodass nach der h.M. eine vollendete, rechtswidrige Straftat anzunehmen ist. Auch könnte darüber nachgedacht werden, dass Wonder Woman gem. § 34 StGB gerechtfertigt ist. Die Abwägung von Leben gegen Leben ist im Rahmen dieses Rechtfertigungsgrundes allerdings nicht erlaubt. Die Superheldin macht sich also gem. § 212 I StGB wegen Totschlags strafbar.

4. „Ich bin bereit, die Konsequenzen zu akzeptieren“

Wie deutlich geworden sein dürfte, macht sich Wonder Woman im Lichte des deutschen Strafrechts strafbar. Sie begeht mehrere Delikte im bezeichneten Film, für die sie weder gerechtfertigt noch entschuldigt ist. Den Lesenden soll mit diesem Essay gezeigt werden, dass auch Superheld:innen, welche sich für die Gerechtigkeit und das Gute einsetzen, sich durchaus strafbar machen können, sofern das Strafrecht die Gött:innen als taugliche Täter:innen ansehen würde. Im Endeffekt zeigt sich, dass auch die Göttlichkeit im Rahmen übergeordneter verfassungsrechtlicher Werte und Prinzipien – sofern man unter einem umfassenden Geltungsgrundsatzes annimmt, dass diese sich gleichermaßen auch auf Wesen, seien sie göttlich oder nicht, erstrecken möge – ihre Grenzen erfährt. Schlussendlich zeigt sich, dass auch die Göttlichkeit einer Heldin nicht davon ablenken darf, dass es keine Antwort sein kann, Unrecht mit Unrecht zu bekämpfen, so bestechend und reizvoll diese Idee auch sein mag. So mag das göttliche Ziel der Erlösung vom Bösen eine Rechtfertigung nahelegen, unsere Werte und Tugenden für die wir bis hin zu einer Verfassung gekämpft haben, tun es nicht.


Dieser Artikel entstand im Rahmen unseres Essay-Wettbewerbs “SUPER JURA”, der im Mai 2022 hier auf JURios veranstaltet wurde. Platz 1: “Baby Groot: Ich bin anspruchsberechtigt!”, Platz 3: “Suicide Squad: Antiheld:innen als Helfer:innen des Staates?”

[1] Königin der Amazonen

[2] Dianas Liebespartner sowie Spion im Ersten Weltkrieg

[3] Sekretärin von Steve Trevor

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