Spinne & Nachbarschaft: Ein offener Brief an den Bürgermeister Norman Osborn

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Sehr geehrter Herr Osborn,

selbstverständlich ist es toll, einen Superhelden zu haben, der schützend Hand und Spinnennetz hält über eine Stadt, die in nie gekanntem Ausmaß von Kriminalität heimgesucht wird. Held:innen, die die Straßen sicherer machen und sich für den Kampf gegen das Böse Nächte um die Ohren schlagen. Und gelegentlich auch schwere Geschütze. Ein Held wie Spiderman.

Aber im Angesichte der Preise für Wohnraum in New York, mit Mieten, die zum größten Teil über 2000 $ liegen und Eigentum, das im Schnitt ein paar hunderttausend Dollar bis zu einigen Millionen kostet – Tendenz steigend – muss die Frage erlaubt sein, ob man wirklich hinnehmen muss, dass die Fenster des teuren Appartements regelmäßig mit Fingerabdrücken, Spinnweben oder Blut verschmiert (im besten Falle) oder gleich ganz zertrümmert werden. Versicherungen haben lange aufgehört, die regelmäßig durch Spiderman verursachten Schäden zu versichern. Die Stadt fühlt sich nicht zuständig und hat – wie üblich – kein Geld. Wer hier in Wohneigentum investieren will, der trägt das Spidey-Risiko allein.

Das Spidey-Risiko: zertrümmerte und verschmutzte Fenster

Es mag undankbar aussehen, wenn die gemeinen New Yorker Mieteigentümer:innen überlegen, welche Handhabe man gegen diese Form der Eigentumsbeeinträchtigung hat. Doch den Mieter:innen hilft keine Maske, um den Forderungen der Vermieter:innen zu entgehen. Man entgeht keinem Seufzen des Reinigungspersonals, das sich in die 20te Etage quält, um Spinnweben zu entfernen oder der Rechnung des Glasers, indem er sich schwungvoll von Hauswand zu Hauswand hangelt.

By: Diabolumberto (DeviantArt)

Doch wie in Marvels Namen klagt man gegen Maskierte? Wer ist Klagegegner? Was die Ladungsadresse? Darf man da nicht fragen, ob Spiderman überhaupt den Gesetzen dieser Stadt unterliegt, wenn jeder Versuch der Klage ins Leere laufen muss mangels feststellbarer Identität? Und dennoch scheint es aufs äußerste notwendig, den Eigentumsrechten der Bürge:innenr New Yorks Rechnung zu tragen. Wenn wir auch nicht den wirklichen Namen unseres „maskierten Helden“ kennen, so könnten wir uns an das halten, was Spiderman selbst hergibt: „Die freundlichen Spinne aus der Nachbarschaft“. Wenn das nicht einlädt, diesem freundlich nachbarschaftlichen Verhältnis die Pflichten entgegenzuhalten, auf die sich die Bürger:innen dieser Stadt geeinigt haben.

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch?

Kaum etwa wäre hier sinnvoller als der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch aus § 906 II 2 BGB.

Für wie „wesentlich“ dürfen die geneigten und dennoch ob der Eigentumsbeeinträchtigung entnervten Bürger:innen dieser Stadt die Einwirkung durch nächtliche Fußtritte an Fenster und Außenfassade halten. Das gut hörbare Zischen der Spinnweben, die diesmal zum Glück das offene Fenster verfehlt, dafür aber die Glasscheibe getroffen und die Nacht um Stunden verkürzt haben? Was ist mit den regelmäßigen Brandgerüchen aus Straßen und Gassen? Muss man all das mittlerweile unter „Ortsüblichkeit“ subsumieren? Hier wäre doch zumindest ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Dies bedarf nicht einmal des Verschuldens. Und niemand will hier Spidey schuldhaftes Tun unterstellen. Sicher strebt er das Beste für die Stadt an. Wir sind uns sicher, Zielrichtung seines Handelns ist Hilfeleistung. Dennoch darf man gleichermaßen behaupten, dass er angesichts der massiven Beeinträchtigungen des Lebensgefühls Vieler in dieser Stadt durch Gebäudeschäden und Verschmutzung durch Spinnenseide wie schon aufgezeigt sowohl als Zustands- wie auch als Handlungsstörer anzusehen ist.

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch?

Und wäre es dann nicht Zeit, dem Begehren der Wohnungseigentümer:innen New Yorks mit dem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB Rechnung zu tragen?

Eine Einschränkung der absoluten Rechte des Eigentums aus § 903 BGB für Superheld:innen ist nicht vorgesehen. Der Spiderman-Theme pfeifende Fan könnte nun einräumen, die Notstandsregel des § 904 BGB erlaube ausdrücklich die Einwirkung auf Eigentum, wenn dies bei bestehender Gefahr notwendig scheint. Und übersieht die zunehmende Häufigkeit, mit der New Yorks liebster Superheld Frustration, Liebeskummer und allgemeine Befindlichkeitsstörungen wegen nächtlicher Schlaflosigkeit vorschiebt, um Fassaden dieser Stadt auf Tritt- und Schwungfestigkeit zu testen. Und den eigentlich daraus resultierenden Schadensersatz hat wohl auch noch kein:e Bürger:in dieser Stadt je zu Gesicht bekommen.

Gem. § 908 BGB könnten die Bürger:innen dieser Stadt Abwendung drohender Gebäudeeinstürze verlangen, die hier in schöner Regelmäßigkeit Folge geworfener Sprengsätze, zahlloser Kämpfe zwischen Superheld:innen und geworfener Autos und Lastkräne sind. Auch Vertiefungen des Bodens, die Gebäude zum Einsturz bringen können, sind gem. § 909 BGB zu unterlassen. Aber wer zählt hier eigentlich noch die explodierenden PKW, Tanklastwagen, die brennenden Gebäude?

Zugangsvereitelung wegen Maskierung?

Und sollte die Justiz dieser Stadt doch einmal in Erwägung ziehen, Spiderman der Gerichtsbarkeit zuzuführen, versuchen sie es mit einem Brief an den „maskierten Superhelden Spiderman“. Die Chance des Zugangs ist prozentual ungefähr so wahrscheinlich wie die Chance, dass die Kinderbriefe beim „Weihnachtsmann am Nordpol“ ankommen. Greifen würde vielleicht eine Zugangsfiktion aufgrund von Zugangsvereitelung durch dauerhafte, illegitime Vermummung zur Verhinderung der Identitätsfeststellung. Und doch liefen alle Versuche der Ladung oder Vollstreckung von Urteilen in Abwesenheit unbekannter Person ins Leere. Wen lädt man? Gegen wen vollstreckt man? Und wer?

Die Polizei dieser Stadt hat sich offensichtlich entschlossen, dem Treiben tatenlos zuzusehen. Aus diesem Grund halten wir, die Wohnungs- und Gebäudeeigentümer:innen von New York, diesen Brief für notwendig. Die entstehenden Kosten und Belastungen sind nicht derart einseitig zu verteilen. Der Schutz der Stadt liegt uns ebenso am Herzen wie Ihnen allen. Doch auch der Schutz unserer Eigentumsrechte sollte Angelegenheit der kollektiven New Yorker Nachbarschaft sein, um die Stadt attraktiv und lebenswert zu halten.  

Hochachtungsvoll,

die Wohnungseigentümer:innen von New York


Dieser Beitrag wurde von der JURios-Redaktion gegendert.

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Susannah Winter
Susannah Winter
Jurastudentin an der FernUniversität in Hagen, Autorin, Sängerin

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