Namen in „Lachs“ ändern, um Gratis-Sushi abzufangen?

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In Taiwan hat eine zweitägige Werbeaktion im März 2021 des Sushi-Restaurants Sushiro einiges an Aufsehen erregt. Das Konzept: Kostenloses All-you-can-eat-Sushi für jede:n mit den chinesischen Schriftzeichen „gui yu“ (chinesisch für „Lachs“) im Namen! Alle Lachsnamensträger:innen durfte zudem bis zu fünf Freund:innen mitbringen. Alle anderen mussten regulär zahlen. Doch 331 findige Sushifans kamen auf die kuriose Idee, ihren offiziellen Namen einfach ändern zu lassen. In Taiwan ist es nämlich möglich, seinen Namen ohne besonderen Grund und viel bürokratischen Aufwand zu ändern. Ein glücklicher Kunde soll das Restaurant mehr als 15 Mal besucht haben. Also eine clevere Sparaktion ohne Konsequenzen? Nicht ganz.

Einmal Lachs, immer Lachs

Einige, die ihren Namen in „Lachs“ änderten, mussten feststellen, dass sie die Namensänderung nicht mehr rückgängig machen können. Denn: Einige Fischfreund:innen hatten die in Taiwan zulässige Anzahl von drei Namensänderungen bereits ausgeschöpft. Also müssen sie die humorvoll gewählten Namen wie „Lachs-Traum“ oder „Tanzender Lachs“ (vorläufig) behalten.

Politisches Lachsfischbecken

Die Regierung kritisierte die Aktion dafür, unnötigen Papierkram zu verursachen und appellierte vorab an die Bürger:innen rational zu bleiben. Dennoch gingen der Werbeaktion mehrere hundert frisch umbenannte Lachse ins Netz. Das Thema schaffte es im Nachhinein sogar ins Parlament. Diskutiert wurde, die Anzahl der Namensänderungen einfach hochzusetzen, um das Namenschaos aufzulösen. Einige sprachen sich hingegen dafür aus, eher strengere Voraussetzungen an die Namensänderung zu knüpfen. Politiker:innen, die den jetzigen Lachsnamensträger:innen einen weiteren Namenswechsel ermöglichen, aber gleichzeitig die Schwelle für leichtsinnige Änderungen erhöhen möchten, schlugen unter anderem vor, Fristen für die erneute Namensänderung einzuführen oder Gebühren für Änderungen zu erheben. Aktuell sind in Taiwan keine Neuerungen im Namensrecht in Sicht.

Namensänderungen in Deutschland nur mit wichtigem Grund

In Deutschland kann der Nachname nach dem Namensänderungsgesetz nur in Ausnahmefällen geändert werden. Typische Fälle, in denen der Nachname aus familiären Gründen geändert wird, wären:

  • Annahme des Ehenamens bei der Hochzeit,
  • neuer Familienname nach Adoption oder
  • die Wiederannahme des Geburtsnamens oder vorigen Ehenamens nach der Scheidung.

Ansonsten muss für die Nachnamensänderung ein wichtiger Grund vorliegen. Etwa, wenn der Familienname anstößig bzw. lächerlich klingt oder wesentliche Schwierigkeiten bereitet. Auch die Änderung des Vornamens erfordert solch einen wichtigen Grund. Er kann z.B. geändert werden, wenn die Eltern einen exotischen Vornamen ausgesucht haben, mit dem das Kind sich nicht identifizieren kann und es ohnehin mit anderem Namen gerufen wird.

Wie ausgefallen dürfen Vornamen überhaupt sein? Sie müssen als solche erkennbar sein und dürfen dem Kindeswohl nicht schaden. Das Kind darf also nicht verunglimpft oder lächerlich gemacht werden. Besondere Vorsicht ist auch bei Marken- oder Städtenamen geboten. Einige kuriose Namen, die von deutschen Standesämtern nicht zugelassen wurden:

  • Gucci
  • Lord
  • Tom Tom

Zugelassen wurden jedoch:

  • Champagna
  • Pepsi-Carola
  • Klee

Lassen Deutsche ihren Namen durch ausländische Stellen ändern, ist dies übrigens unwirksam. Ein Lachschaos wird es hier also so nicht geben.

Über weitere kuriose Namenswünsche berichten wir auch im Artikel “Ein Kind namens “Waldmeister” und weitere namensrechtliche Absonderlichkeiten”.


Fundstelle: https://nextshark.com/

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Cathleen Meiling Krohn
Cathleen Meiling Krohnhttp://www.scheidung.de
Frau Ass. jur. Cathleen Meiling Krohn B.A. verfasst auf dem Blog von scheidung.de Artikel zu Online-Scheidung, Unterhaltsfragen und anderen Themen des Familienrechts.

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