“Riecht nach alten Akten” – deutsche Gerichte bei Google bewertet

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Die Bewertungssektion von Google bietet allerlei Kuriositäten. Hier finden sich Lob und Beschwerden jeder Art: Vom fehlenden Sektempfang im Reichstagsgebäude bis zum Platzverweis wegen eines Breakdance-Battles im Kölner Dom. Nicht weniger wild geht es bei der Bewertung deutscher Gerichte zu. Natürlich darf bei dem ganzen Spaß nicht vergessen werden, dass Kritik an der deutschen Gerichtsbarkeit in vielen Fällen durchaus gerechtfertigt ist. Doch mit ihren ungefilterten Meinungen schießen die Protagonist:innen dieses Beitrags nicht selten übers Ziel hinaus.

Zur besseren Übersicht haben wir Bewerter:innen ganz grob in vier Typen unterteilt. Nicht aufgeführt sind dabei diejenigen, die ihr komplettes Verfahren in einer Google-Bewertung erörtert haben.

1. Die Direkten

„Un homme“ bedient sich bei seiner Bewertung des BGH eines aufregenden Mixes aus Französisch und Jugendslang:

Andere Nutzer:innen kommen inhaltlich noch schneller zur Sache:

  • „In einem Puff wird mehr Wahrheit gesprochen als hier!!!“ (BGH)
  • „ein sehr schnarchiger Verein.“ (AG Bernkastel-Kues)
  • „Ne weißte ich hab ein Revolver dabei, was für Fragen wenn man die Hütte betritt.“ (AG Fürth)

Ein wiederkehrendes Problem ist die schlechte Erreichbarkeit der Gerichte, über die sich so einige bei Google beschweren – und das oft ebenfalls mit einer ziemlich direkten Wortwahl.

  • „Sehr schlecht keiner weiß bescheit in der Coronazeit keine Onleintermine wenn es dringend ist kann man nichts machen aschkarte“ (AG Düsseldorf)
  • „Hallo Steinzeit, 
    FAXGERÄT ODER POSTWEG ????         
    Habt ihr 21 Jahre geschlafen ???“
    (AG Hagen)

Aber auch Lob lässt sich kurz und präzise formulieren, etwa bei dieser Vier-Sterne-Bewertung:

  • „So good I cried“ (AG Gesundbrunnen)

2. Die Optimist:innen

Um direkt positiv weiterzumachen: Diese zwei Bewerter stellen unter Beweis, dass sie in allem etwas Gutes sehen können:

  • „Der Richter war etwas beleidigend aber die Sicherheits Kontrolle war schnell und gründlich.“ (OLG Bamberg)

3. Die Sparfüchse

Aber genug des Lobes. Was lässt sich weiter über Gerichtsverfahren sagen? Richtig, das Ganze kann teuer werden. Diese Gruppe von Bewerter:innen findet das – verständlicherweise – gar nicht gut.

Zugegeben, das Amtsgericht Ravensburg schneidet bei Google Rezensionen mit 1,7 Sternen ohnehin nicht besonders gut ab. Bewerter „Der Seebär“ wünscht sich allerdings eine besondere Art der Kundenfreundlichkeit und moniert:

Eine weitere Person scheint vor Gericht auf unerklärliche Weise Geld zu verlieren:

  • „Ein Stern ist noch zu viel. Jedes mal wenn ich reingehe und wieder rauskomme bin ich ein paar tausend Euro los. Das kann ich nicht gut finden. Schweinesystem.“ (AG Jena)

4. Die Gourmets

Und was gibt’s aus den Kantinen der deutschen Gerichte zu berichten – sofern unsere lieben Bewerter:innen hier richtig abgebogen sind? Sagen wir mal, Gemischtes. Auch in Deutschlands höchstem Zivilgericht besteht – zumindest einer Google-Bewertung nach – kulinarisch noch Luft nach oben:

  • „Der Typ and der Theke hat nicht verstanden dass ich die Cocktail Soße nehme aber trotzdem hat er Zaziki raufgeklatscht. Wasser ein bisschen zu feucht und das Fleisch schmeckte bisschen sorbée. Das Brot war bisschen al Dente aber daran kann man noch arbeiten. Essen an sich 1/5 Punkten aber der Geschmack peppt das ganze nochmal auf die 5/5. Daher nicht vergessen: Zu Fuß ist es schneller als Bergauf.         

    Cheers!“
    (BGH)

Für das LG Bayreuth gibt es trotz der geringen Auswahl an „ländlichen Gerichten“ immerhin noch drei Sterne:

  • „Trotz des angenehmen Ambiente, bietet dieses Restaurant kaum Auswahl an ländlichen Gerichten. Die Pommes waren zwar goldgelb frittiert, dafür aber viel zu kalt. Auch für Ketchup muss man extra zahlen. Völlig vernachlässigt wurde eine Auswahl an Kindergerichten auf der Speisekarte, wodurch es hier für Familien ungeeignet ist.“

Und sowohl in Saarbrücken als auch in Eschwege muss man sich die Frage stellen, um welches Gericht es denn nun ging:

  • „Hot and spicy“ (AG Eschwege)

Aber auf die Spitze treibt es diese Bewertung:

  • „Habe schon schmackhaftere Gerichte gegessen. Meine Lieblingsspeise ist das Landgericht, das gibt es bei der Konkurrenz auf der anderen Straßenseite. Die Mitarbeitenden dort sind auch kompetenter. Beim Amtsgericht werde ich hingegen selten satt und brauche daher einen Nachschlag beim Landgericht oder Oberlandesgericht. Das ist leider weit weg (in Frankfurt). Wieso gibt es keine guten Gerichte in Gießen? Kulinarisch ist in Giessen echt tote Hose“ (AG Gießen)

Ein Erfolgserlebnis zum Schluss

Google-Bewertungen sind aber nicht nur für Beschwerden gut. Auch Erfolge lassen sich hier teilen, im Falle eines Heidelberger Prozessteilnehmers mit ganz besonders schöner Wortwahl:

Fazit: Essenstechnisch herrschen viel Verwirrung und gemischte Gefühle, gute Parkplätze sind für die Kundenzufriedenheit viel wert und bessere Erreichbarkeit sowie Stammkundenrabatt würde dem Ruf der deutschen Gerichtsbarkeit guttun.  

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Helen Arling
Helen Arling
Doktorandin mit Schwerpunkt Völkerrecht, Kletterin, Katzenmensch.

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