„Am Ende sind Sie ein anderer Mensch“ – wie das Jurastudium unsere Sprache beeinflusst

-Werbung-spot_imgspot_img

Angenommen, Sie hätten sich entschlossen, Jura zu studieren. Dafür gibt es gute Gründe: Binnen weniger Jahre werden Sie mit einem Haufen rechtlichen Fachwissens (das meiste davon auswendig in Kopf und Herz gespeichert) den Kampf für mehr Gerechtigkeit in einer überwiegend ungerechten Welt aufnehmen können. Bestenfalls: Anständig vergütet. Meistens werden Sie auf der richtigen Seite stehen. Und fast immer werden Sie mündlich oder schriftlich geschliffene Plädoyers für Ihre oder Ihres Mandanten Sache halten. Manchmal wird spontaner Applaus aufbranden.

Tipps fürs Jurastudium

Nebenwirkungen der Juristenausbildung

Kein so schlechter Plan, auf den ersten Blick. Aber keine Suppe ohne Haar. Sprechen wir also kurz über die Nebenwirkungen Ihrer Ausbildung. Die Art, wie Sie denken, wird sich unterwegs verändern. Merken wird man das an der Art, wie Sie sprechen und schreiben. Am Ende sind Sie ein anderer Mensch.

Das geht schneller als man glaubt. Im ersten Semester finden Sie das Juristendeutsch Ihrer zukünftigen Kollegen noch etwas schräg und einigermaßen gewöhnungsbedürftig.

Etwa auf der Hälfte Ihres Studiums angekommen werden Sie aber imstande sein, Sätze wie den folgenden rauszuhauen: “Zudem wird diese [lies: Lücke] auch planwidrig sein, da der Gesetzgeber bei der Nomothesie des Stellvertretungsrechts den Einsatz autonomer Aktanten im Vertragsrecht nicht antizipieren konnte.”

Was könnte damit wohl gemeint sein? Raten Sie mal!

Am PC: Bitte die folgenden Leer-Zeilen mit dem Mauszeiger markieren, um die Übersetzung anzuzeigen:

“Die Lücke ist planwidrig. Als der Gesetzgeber 1896 das Stellvertretungsrecht regelte, konnte er von künstlicher Intelligenz noch nichts wissen.”

Nomothesie finden Sie im Duden online – und wenn Sie eine juristische Datenbank fragen, werden Sie leicht feststellen, dass es in den letzten 20 Jahren in geschriebenen Texten ziemlich genau zweimal verwendet worden ist. Was autonome Aktanten sind, finden Sie im Internet leicht heraus, von antizipieren ganz zu schweigen.

Banale Aussagen mit Bildungsflittern aufpeppen

Für gewiefte Rhetoriker ist das natürlich eine einfache Übung: Banale Aussagen mit Bildungsflittern so aufpeppen, dass der überwältigte Leser den Verfasser für megaschlau hält. Aber es gibt weitaus mehr zu lernen als nur Beeindrucken-mit-coolen-Fremdwörtern.

So ist es zum Beispiel immer eine gute Idee, die Aussage eines Texts derart zu verdichten, dass der Adressat ihn etliche Male hochkonzentriert lesen muss, um eine erste Vorstellung vom Inhalt zu entwickeln. Solche Verdichtung funktioniert schon auf Satzebene. Am besten bewährt hat sich dabei eine möglichst hohe Substantivquote. Alles über ein Drittel ist gutes Juristendeutsch. Als Anfänger kann man es mal mit Genitivketten versuchen.

“Schließlich müsste unter Abwägung der Interessen von O und der A-GmbH unter Be­rück­sich­ti­gung der Umstände des konkreten Einzelfalls eine Fortsetzung des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses bis zum Ab­lauf der Kündigungsfrist oder dem vereinbarten Vertragsende dem Kün­di­gen­den nicht zumutbar sein.”

Was könnte damit wohl gemeint sein? Raten Sie mal!

Am PC: Bitte die folgenden Leer-Zeilen mit dem Mauszeiger markieren, um die Übersetzung anzuzeigen:

“Schließlich darf nach Abwägung der Interessen beider Beteiligter bei Be­rück­sich­ti­gung der Ein­zel­fall­um­stände der A-GmbH nicht zumutbar sein, das Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ bis zum Ab­lauf der Kün­di­gungs­frist oder dem vereinbarten Vertragsende fortzusetzen.”

Das harmlose Beispiel zeigt zugleich, dass man als Jurastudent ab etwa dem zweiten Semester nur noch einen Indikativ auf je zwölf Konjunktive verwenden darf. Wer davon abweicht, fällt im Examen durch. Garantiert.

Substantive, Schachtelsätze, Abkürzungen, Fachbegriffe

Neben Verdichtung empfiehlt sich immer auch Verlängerung. Denn wer in kurzen Sätzen spricht, gerät im Jurastudium leicht in Verdacht, nichts wirklich Kluges zu sagen zu haben.

“Aufgrund der Tatsache, dass diese Änderungen erst seit kurzem wirksam sind und das Dienst­leistungs­an­ge­bot einer Online-AUB erst kurz auf dem Markt ist, gibt es – soweit ersichtlich – noch keine ein­schlägige Rechtsprechung.”

Was könnte damit wohl gemeint sein? Raten Sie mal!

Am PC: Bitte die folgenden Leer-Zeilen mit dem Mauszeiger markieren, um die Übersetzung anzuzeigen:

“Da diese Änderungen erst seit kurzem wirksam sind und Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erst unlängst angeboten wer­den, gibt es dazu noch keine Rechtsprechung.”

Juristen nutzen begeistert Abkürzungen (hier AUB für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), nicht nur um Fachzugehörigkeit zu zeigen, sondern um zu belegen, dass der Satz leicht noch länger hätte ausfallen können.

Sie sind also gewarnt!

Niemand wird Ihnen beibringen Lang statt kurz sei der Satz, verschachtelt und kaskadiert. Aber Sie werden es trotzdem lernen. Ganz beiläufig, geradezu unbemerkt. Und weil sich durchsetzt, was Erfolg hat, werden Sie über kurz oder lang so formulieren, ohne zu erröten, spätestens wenn Sie die Befähigung zum Richteramt erlangt haben werden:

“Nach alledem ist auf die zweite Frage zu antworten, dass Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen ist, dass sich ein Luftfahrtunternehmen für die Befreiung von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung berufen kann, die mit dem Defekt eines sogenannten „On condition“-Teils zusammenhängen, d. h. eines Teils, das nur wegen Defekts des früheren Teils ausgetauscht wird, auch wenn er [sic] ständig ein Ersatzteil vorrätig hält, sofern nicht der Fall vorliegt, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist, dass ein solcher Mangel ein Vorkommnis darstellt, das seiner Natur oder Ursache nach nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, wobei jedoch gilt, dass dieser Mangel, sofern er grundsätzlich untrennbar mit dem System zum Betrieb des Flugzeugs verbunden bleibt, nicht als ein solches Vorkommnis anzusehen ist.”

Was könnte damit wohl gemeint sein? Raten Sie mal!

Am PC: Bitte die folgenden Leer-Zeilen mit dem Mauszeiger markieren, um die Übersetzung anzuzeigen:

“Das Gericht beantwortet daher die zweite Frage wie folgt: Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 ist so auszulegen, dass sich ein Luftfahrtunternehmen nicht von der Pflicht zu Ausgleichszahlungen befreien kann, indem es sich auf „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne der Norm beruft, die mit dem Defekt eines „On condition“-Teils zusammenhängen. Dies ist eines, das erst bei Defekt ausgetauscht wird. Das gilt auch, wenn das Unternehmen ständig ein Ersatzteil vorrätig hält, außer wenn ein solcher Mangel seiner Natur oder Ursache nach weder zu seiner normalen Tätigkeit gehört noch von ihm tatsächlich zu beherrschen ist. Dies ist nicht der Fall, wenn der Mangel grundsätzlich untrennbar mit dem System zum Betrieb des Flugzeugs verbunden bleibt. Das muss das vorlegende Gericht prüfen.”

Das alles ist nicht schlimm. Was Ihnen passiert, ist den anderen vor Ihnen auch passiert. Aber ich wollte es doch wenigstens vorher sagen. Damit Sie gewarnt sind.


Die Beispiele sind übrigens alle echt. Sie finden Sie zum Nachlesen hier:

1. Maatz ZJS 2022, 301 (304) = t1p.de/6i0dn.
2. Savelsberg/Preuß JA 2021, 18 (24).
3. Heider NZA 2019, 288 (290).
4. EuGH ECLI:EU:C:2020:204, NJW 2020, 1227, Rn. 43 =  t1p.de/6jpx.

Achtung: Affiliate Link

Immer noch nicht genug? Weitere kuriose Beispiele hat Prof. Schimmel in seinem Buch “Juristendeutsch?” gesammelt. Darin zeigt der Autor wirksame Methoden im Umgang mit Fach- und Fremdwörtern sowie zur unkomplizierten Darstellung komplizierter Sachverhalte. Der kompetente Umgang mit Sprache, das Vermeiden von Schachtelsätzen, Bezugsfehlern und Fremdworthäufungen helfen in Studium, Referendariat und Berufspraxis.

Einige Übungsbeispiele stellt der utb-Verlag auch kostenlos online zur Verfügung (klick).

-Werbung-
Prof. Dr. Roland Schimmel
Prof. Dr. Roland Schimmelhttp://www.t1p.de/3jhys
Jurist, Autor, Professor für Wirtschaftsprivatrecht und Bürgerliches Recht an der Frankfurt University of Applied Sciences.

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel