Buddhistische Tempel müssen vor Wiedergeburt Reinkarnationsantrag stellen

Nach einer staatlichen Verordnung müssen buddhistische Tempel in China vor einer Wiedergeburt einen “Reinkarnationsantrag” stellen. Kurios? Extrem!

Auch in Deutschland warten das Kirchenrecht und Entscheidungen, die sich um Art. 4 GG (Religionsfreiheit) drehen, mit herrlich skurrilen Entscheidungen auf. Doch so verrückt wie diese chinesische Verordnung geht es hierzulande nicht zu.

Buddhisten glauben an die Wiedergeburt: Der Geist eines Menschen lässt nach dem Tod seinen alten Körper zurück und sucht sich einen neuen. Wer stirbt, wird also irgendwo ein neues Leben beginnen. Je mehr positives Karma man unterwegs gesammelt hat, desto besser ist das neue Leben. Dieser Kreislauf wird Samsara genannt. Ziel ist es aber, aus dem Kreislauf auszubrechen und nach vielen Leben irgendwann das Nirwana, also den Zustand des höchsten Glücks, zu erreichen.

Reinkarnation des Dalai Lama

Das gilt auch für den Dalai Lama. Der seit 1578 höchste Titel nach der Gelug-Schule des tibetischen Buddhismus. Der gegenwärtige 14. Dalai Lama ist seit 1940 der buddhistische Mönch Tenzin Gyatso. Obwohl er den Kreislauf der Wiedergeburt verlassen könnte, glauben Anhänger:innen der Religion, dass der Dalai Lama aus Mitgefühl reinkarnierte, also bewusst wieder in seine menschliche Existenz eintrat. Hochrangige Mönche haben nach dem Tod des Dalai Lama deswegen den Auftrag, sich auf eine “Findungskommission” zu begeben, um die neue Reinkarnation des Dalai Lama aufzuspüren. Tenzin Gyatso wurde mit zwei Jahren auf Grund einer Vision als neues Oberhaupt identifiziert und ausgebildet.

Als der Dalai Lama 2014 erklärte, dass er möglicherweise der letzte “gefundene” Dalai Lama sei und der Nachfolger auch durch Wahl bestimmt werden könnte, sorgte das für großes Aufsehen. Die chinesische Regierung bezeichnete den Vorgang als Blasphemie gegen den tibetischen Buddhismus. Da der jetzige Dalai Lama bereits auf die 90 zugeht, strebe die Regierung nach Medienberichten eine Reinkarnation unter chinesischer Kontrolle an. Denn das Oberhaupt der Religion hat auch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Bevölkerung und deren politische Einstellung.

Voraussetzungen der Reinkarnation geregelt

Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass das Staatsbüros für religiöse Angelegenheiten bereits 2007 eine Verordnung mit dem Titel “Maßnahmen zur Bewältigung der Reinkarnation lebender Buddhas im tibetischen Buddhismus” geschaffen hat. In der Verordnung Nr. 5 ist geregelt, dass alle buddhistischen Tempel in China einen Reinkarnationsantrag stellen müssen, bevor sie Personen als Tulkus (wiedergeborene Lehrer) anerkennen dürfen. Damit will die chinesische Regierung ihre Macht über die Religion weiter ausdehnen. So bestimmt die Verordnung unter anderem, dass die Reinkarnation nicht von ausländischen Organisationen oder Personen gestört werden darf.

Die Reinkarnation setzt demnach folgende Bedingungen voraus:

(1) Eine Mehrheit der örtlichen religiösen Gläubigen und der Klosterverwaltungsorganisation muss die Reinkarnation beantragen.
(2) Die Erbschaftslinie muss bis heute fortbestehen;
(3) Das Kloster, das die Reinkarnation beantragt, muss das Kloster sein, in dem der Mönch registriert ist. Es muss außerdem als tibetisch-buddhistischer Ort religiöser Aktivität registriert sein und die Fähigkeit haben, Tulkus auszubilden und zu erziehen.

Sobald der Tulkus wiedergeboren wurde, muss das Kloster einen Ausbildungsplan für ihn formulieren und einen geistlichen Lehrer für ihn empfehlen.

Gendün Chökyi Nyima bis heute verschwunden

Wer gegen die Verordnung verstößt, wird von den Abteilungen für religiöse Angelegenheiten der Volksregierung verwaltungsrechtlich sanktioniert. Wenn eine Straftat vorliegt, wird diese Straftat verfolgt.

Dass die chinesische Regierung es damit ernst meint, zeigt unter anderem der Fall des 11. Penchen Lama (Titel des zweithöchster Tulku). Dieser wurde im Auftrag des heutigen Dalai Lama 1995 durch eine “Findungskommission” bestimmt. Der sechsjährige Gendün Chökyi Nyima wurde von den chinesischen Behörden an einen unbekannten Ort gebracht. Angeblich, weil sich seine Eltern ein “normales” Leben für den Jungen wünschten. Der heute 33-Jährige gilt weiterhin als verschwunden.


Fundstelle: https://wiki.edu.vn/

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