Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine ehemalige Anwältin erhoben, die ihre Examensnoten mit dem Bildbearbeitungsprogramm Photoshop beschönigt haben soll.
Wie jeder weiß, braucht man ein gutes Staatsexamen, um in einer der prestigeträchtigen Großkanzleien angestellt zu werden. Neben einer 80-Stunden-Woche winkt dort auch ein Einstiegsgehalt oberhalb der 100.000 Euro. Diese Gehaltsvorstellung hat eine Juristin wohl so geblendet, dass sie beschloss ihr – nicht gut genuges Examen – mit Photoshop aufzuhübschen. Und tatsächlich konnte die Frau so in drei Großkanzleien in Berlin und München als Anwältin arbeiten. Doch der Betrug flog auf…
Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft teilte mit, dass die heute 43-Jährige Juristin wegen dreifachen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung angeklagt worden sei. Die Frau habe ihr Zeugnis mit Photoshop deutlich aufgebessert. Aus ihrer Abiturnote von 3,2 machte sie die Note 1,9. Im ersten juristischen Staatsexamen erschummelte sie sich 9,52 Punkte, statt der tatsächlich gegebenen 5,43 Punkte. Im zweiten Staatsexamen hob sie ihren Schnitt von 4,72 auf 9,00 an.
Kein Betrug, weil gute Arbeit
Infolgedessen sei sie von 2016-2020 bei insgesamt drei Großkanzleien angestellt gewesen. So erhielt die Frau auch deutlich mehr Gehalt als ihr eigentlich ihren Qualifikationen entsprechend zustand. Die Staatsanwaltschaft hat eine Differenz von mindestens 165.000 Euro errechnet.
Update: Im Mai 2023 wurde die Juristin wegen Urkundenfälschung zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Eine Bestrafung wegen Betrugs kam mangels Vermögensschadens nicht in Betracht. Die Frau habe die Probezeiten stets bestanden und ihre Arbeitgeber seien mit der Arbeit der Juristin zufrieden gewesen. Was das wohl über die Bedeutung der Examensnoten als Eignungskriterium für den Job als Jurist:in aussagt?
Es ist nicht das erste Mal, dass Menschen vorgeben, im Beruf für etwas qualifiziert zu sein, dass sie später nicht leisten können. In München ist bereits 2020 ein 35-Jähriger aufgeflogen, der jahrelang als Anwalt praktiziert hatte, ohne jemals ein Jurastudium abgeschlossen zu haben (JURios berichtet).
Fundstelle: https://www.berlin.de/g