Unerwünschte Geburtstagsfeier: Angestellter erhält Schadensersatz

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Überraschungspartys – schön oder stressig? Für unseren Kläger in folgendem Fall ist diese Frage leicht zu beantworten. Dass eine solche Feier in einer Kündigung und einem Gerichtsprozess enden könnte, hat aber vermutlich keiner der Beteiligten erwartet – weder Kevin Berling, Arbeitnehmer bei einem Medizinlabor in Kentucky, USA, noch seine Vorgesetzten. Ersterer initiierte nämlich wegen der Folgen einer solchen Party einen Schadensersatzprozess.

Party trotz Angststörung führt zu Panikattacke

Aber der Reihe nach. An der Arbeitsstelle des Klägers ist es üblich, zu den Geburtstagen der Angestellten eine kleine Feierlichkeit auszurichten. Dem wollte Berling vorbeugen – er hat eine Angststörung, welche auch als Behinderung anerkannt ist. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stehen verursacht bei ihm großen Stress und Geburtstagsfeiern rufen negative Kindheitserinnerungen hervor. Fünf Tage vor seinem Geburtstag informierte Berling seine Vorgesetzte also über seine Angststörung und bat sie, von Feierlichkeiten abzusehen.

Ohne Erfolg: An seinem Geburtstag, dem 07. August 2019, fand er in seiner Mittagspause dennoch eine Geburtstagsparty vor. Die überraschende Aufmerksamkeit löste beim Kläger eine Panikattacke aus, er verließ die Räumlichkeiten und verbrachte seine Mittagspause in seinem Auto. Aus dieser Situation heraus schrieb er seiner Vorgesetzten, warum sie seinen Wunsch ignoriert habe. Von Seiten des Arbeitsgebers hieß es später, die Vorgesetzte habe Berlings Bitte schlichtweg vergessen.

450.000 Dollar Schadensersatz für Berling

Auch am nächsten Tag zeigten sich Berlings Vorgesetzte von seiner Problematik allerdings nicht beeindruckt. In einem Gespräch zu dritt warfen sie ihm vor, sich wie ein „kleines Mädchen“ verhalten und seinen Kolleg*innen die „Freude gestohlen“ zu haben. In diesem Zusammenhang erlitt er erneut eine Panikattacke und wurde daraufhin nach Hause geschickt. Kurz danach entschuldigte Berlin sich schriftlich bei seiner Vorgesetzten für die Panikattacke.

Drei Tage nach diesem Ereignis erhielt Berling eine Kündigung wegen der Ereignisse im Rahmen seines Geburtstags. Sein Arbeitgeber brachte vor, es bestünden Bedenken, weil der Angestellte wütend geworden sei und sich gewalttätig verhalten habe. Darauf wandte Berling sich an den Kenton County Circuit Court und forderte Schadensersatz aufgrund der Diskriminierung. Das Gericht gab ihm Recht – und sprach im 300.000 Dollar Schadensersatz für den erlittenen Schmerz und 150.000 Dollar für das verlorengegangene Gehalt zu. Der Arbeitgeber plant, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.

Typisch USA? Von wegen! In Deutschland wurde folgende Kuriosität entschieden: Das Geburtstagskind haftet nicht, wenn ein in seinem Geschenk befindlicher Knallkörper beim Auspacken explodiert und hierdurch einer der Partygäste erblindet.


Fundstelle: https://www.spiegel.de/

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Helen Arling
Helen Arling
Doktorandin mit Schwerpunkt Völkerrecht, Kletterin, Katzenmensch.

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