Mann von Anwaltsexamen ausgeschlossen, weil seine Fingerabdrücke unleserlich sind

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Ein Mann aus Indiana wurde vom US-amerikanischen “Bar Exam”, der Prüfung, die man benötigt, um in den Vereinigten Staaten zur Anwaltschaft zugelassen zu werden, ausgeschlossen. Der kuriose Grund: Die Fingerabdrücke, die dem Mann abgenommen wurden, seien nicht leserlich.

Wie skurril! Auch in Deutschland müssen Rechtsreferendar:innen das Abschlusszeugnis der Ersten Juristischen Staatsprüfung und ein aktuelles Führungszeugnis einreichen, um zum Zweiten Staatsexamen zugelassen zu werden. Diese Dokumente müssen auch nochmals bei den Rechtsanwaltskammern der Länder eingereicht werden, um die Zulassung zur Anwaltschaft zu erhalten. Hierzulande käme aber niemand auf die Idee, von Examenskandidat:innen oder angehenden Anwält:innen einen Fingerabdruck zu verlangen.

“Unfortunately, I am not being permitted to sit for the bar exam next week, due to insufficient ridges on my fingerprints. I wish I was making this up. I’m speechless.”

“Background Check” und Fingerabdruck

Anders sieht das in den USA aus. Dort müssen angehende Anwält:innen das sogenannte “Bar Exam” ablegen, auf das sie sich durchschnittlich 4-6 Monate vorbereitet haben. Die Prüfung gilt als schwer, aber nicht so umfangreich wie die beiden deutschen Staatsexamen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich in den USA von Staat zu Staat etwas. Die meisten Staaten verlangen von allen, die das Bar Exam antreten wollen, nicht nur die Vorlage eines Führungszeugnisses, sondern auch die Abgabe eines Fingerabdrucks. Und das schon bevor man überhaupt zur Prüfung zugelassen wird.

So beispielsweise in Florida. Die dortige Anwaltskammer verlangt von Bewerber:innen die Abnahme von Fingerabdrücken, um einen polizeilichen Background-Check zu veranlassen. Damit soll festgestellt werden, ob die Kandidat:innen einen “guten moralischen Charakter” besitzen. Der Oberste Gerichtshof von Florida hat dieses Vorgehen bestätigt. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfordere gesteigerte Verhaltensstandards.

“To be more precise, my fingerprints were rejected because of insufficient ridges, and there is no time to redo the process and have them submitted again. The bar is not allowing an exception or appeal to get a new set done.”

Tintenkarte oder elektronisches Verfahren

Aber es wird noch komischer: Es gibt verschiedene Methoden, Fingerabdrücke abzunehmen. In Pennsylvania muss das z.B. mittels einer physischen Tintenkarte (“ink card”) geschehen. Die Anwaltskammer in Kalifornien verlangt hingegen einen digitalen Fingerabdruck im Live-Scan-Verfahren. So ist es u.a. auch in Texas und Colorado geregelt.

Dass es sich dabei um eine hohe formale Hürde handelt, musste Nathan Blake aus Indiana erfahren. Sechs Tage vor seinem Bar Exam wurde ihm mitgeteilt, dass seine Fingerabdrücke nicht leserlich seien. Die “Rillen” seiner Fingerkuppen (“insuficient ridges”) seien nicht ausreichend. Da ihm dieser Hinweis von der Registrierungsbehörde erst so knapp mitgeteilt wurde, hatte Blake auch keine Möglichkeit, erneut einen Fingerabdruck einscannen zu lassen. Denn die Termine zur diesem Prozedere (egal ob physisch oder digital) müssen mit mehreren Wochen Vorlauf gebucht werden.

“I was wondering this – how am I supposed to believe they wouldn’t just deny them again? It’s not clear to me if the original location I was printed at was incompetent, or if there’s something up with my fingers.”

Und es wird noch seltsamer: Blake weiß nicht einmal, ob der Behörde bei der Registrierung seiner Fingerabdrücke ein Fehler unterlaufen ist, oder ob tatsächlich seine Fingerkuppen das Problem sind. Unterläuft den Beamt:innen bei der Abnahme ein Fehler, beispielsweise, weil die Tinte verwischt, ist der Abdruck ungültig, kann aber theoretisch nachgeholt werden. Es gibt aber auch Menschen, die von Geburt an keinen eindeutigen Fingerabdruck haben. Oder ihn im Laufe ihres Lebens verloren haben. Beispielsweise durch eine starke Verbrennung der Handfläche oder, weil die Hände aus beruflichen Gründen zu oft mit ätzenden Flüssigkeiten gewaschen wurden. Wir fragen uns außerdem: Was machen Menschen ohne Finger?

Diskriminierung auf Grund einer körperlichen Behinderung?

Das fragt sich inzwischen auch Twitter, denn dort hat Blake seine Geschichte Publik gemacht. So wie es bisher aussieht, darf Blake sein Bar Exam frühestens in sechs Monaten ablegen. Dann ist der nächste Termin. Hierzu muss er sich dann wiederum erneut registrieren. Inklusive Fingerabdrücken. Was Blake machen soll, falls auch dieses Set an Abdrücken ungültig ist, konnte ihm bisher noch niemand beantworten. Immerhin: Die Zulassungsbehörde hat ihm versichert, dass er die Anmeldegebühr für das Anwaltsexamen nicht erneut bezahlen muss. Ein schwacher Trost, wenn man bedenkt, wie lange sich Blake auf diese Prüfung vorbereitet hat und dass er weitere sechs Monate warten muss, um zur Anwaltschaft zugelassen zu werden.

“They told me there’s no work around for this cycle. Their consolation was to let me sit in February for no fee. Which is nice I guess, but I really would rather not wait another seven months to start my career.”

Update: Rund 24 Stunden nach seinem aufgeregten Tweet, wurde Nathan Blake von der Zulassungsbehörde in Indiana doch noch erlaubt, am Bar Exam teilzunehmen. Er könne seine Fingerabdrücke ausnahmsweise nachreichen. Ein happy end also!

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Redaktion
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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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