Piz­zeria darf nicht nach Mafia­jäger Falcone benannt werden

Eine Pizzeria darf den Namen “Falcone” nicht ohne Zustimmung der Schwester des ermordeten Mafiajägers und Richters Giovanni Falcone benutzen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Wusstest du, dass Giovanni Falcone nicht nur Mafiajäger, sondern auch Jurist war? Der 1939 in Palermo geborene Falcone studierte Rechtswissenschaften und arbeitete ab 1961 als Rechtsanwalt. 1964 wurde er zum Richter ernannt und machte sich schnell auf Grund seines harten Vorgehens gegen die sizilianische Mafia einen Namen. In den 80er Jahren baute Falcone als Untersuchungsrichter gemeinsam mit dem damaligen leitenden Richter am Obersten Richterrat Rocco Chinnici eine Sonderkommission zur Bekämpfung der Mafia auf. Die Arbeit war lebensgefährlich. Chinnici wurde 1983 ermordet.

1984 konnte Falcone die Mafiagröße Tommaso Buscetta als Kronzeuge gewinnen. Die sog. Maxi-Prozesse fanden im Innern des Gefängnisses von Palermo in einem eigens dafür errichteten Bunkergebäude in Anwesenheit von 500 Sicherheitskräften statt. Die Prozesse führten zur Verurteilung von Hunderten Angehörigen der sizilianischen Cosa Nostra. 1992 wurden Falcone und seine Frau bei einem Bombenattentat auf ihr Auto getötet. Wenige Wochen später wurde auch Paolo Borsellino, Falcones engster Kollege und Vertrauter, von der Mafia ermordet.

Pizzeria Falcone & Borsellino

Kaum verwunderlich ist es deswegen, dass eine Frankfurter Gastronomin ihre Pizzeria nach den berühmten Mafiajägern benannte. Die Pizzeria “Falcone & Borsellino” in Sachsenhausen. Die Inhaberin verwendete im Lokal Fotografien von Falcone und Borsellino, aber auch aus dem Film „Der Pate“. Die Speisekarte ist mit Einschusslöchern versehen. Der Name „Falcone“ wurde zudem auf dem Aushängeschild, auf Werbematerialien und in den sozialen Medien genutzt. Damit hatte die Schwester Falcones ein Problem. Sie verklagte die Pizzeria und verlangte Unterlassung der Verwendung des Namens ihres ermordeten Bruders.

Sie argumentierte: Es bestünde die Gefahr, dass durch die Nutzung der Fotografien im Lokal der Eindruck erweckt werde, sie hätte die Zustimmung zur Nutzung des Namens Falcone erteilt. Die Inhaberin würde das Mafia-Klischee gezielt für ihre Werbung nutzen, indem sie mit Textbeiträgen über den Mafiajäger für ihre Gaststätte werbe. Sie verlangte darüber hinaus Unterlassung wegen der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts Falcones.

Anspruch aus postmortalem Persönlichkeitsrecht?

Das Landgericht Frankfurt a.M. hatte die Klage noch als unbegründet zurückgewiesen. Der Schwester stünden keine Unterlassungsansprüche aus §§ 823 I, 1004 BGB wegen Verletzung des Namensrechts nach § 12 BGB zu. Denn: Eine verbotene Namensanmaßung setze voraus, dass durch den Gebrauch des gleichen Namens die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung entsteht. Hier könne sich die Schwester aber bereits nicht auf das Namensrecht ihres Bruders berufen. Denn dieses sei mit dem Tod Falcones erloschen.

Auch ein Anspruch aus dem postmortalen allgemeinen Persönlichkeitsrecht bestehe nicht. Denn der zivilrechtliche Schutz des postmortalen allgemeinen Persönlichkeitsrechts unterscheide zwischen seinen ideellen und kommerziellen Bestandteilen. Der Schutz der vermögenswerten Bestandteile sei analog § 22 III KUG auf zehn Jahre befristet. Und diese seien bereits abgelaufen. Der Schutz der immateriellen Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts ende zwar nicht zehn Jahre nach dem Tod, nehme jedoch mit zunehmendem Zeitablauf und dem Verblassen der Erinnerung an den Verstorbenen ab. Da das Thema “Kampf gegen die Mafia” in Deutschland heute nicht mehr im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehe, sei auch dieses Recht erloschen.

Auf die Berufung hin hat das OLG die Beklagte nunmehr im Wege des Versäumnisurteils zur Unterlassung verpflichtet. Denn die Beklagte war nicht zur Verhandlung erschienen. Ein Versäumnisurteil ergeht unbegründet, also ohne Prüfung der Rechtslage. Ob sich die Inhaberin der Pizzeria also auch in zweiten Instanz durchgesetzt hätte, werden wir leider nie erfahren…

PS: Wusstest du, dass Kokain laut einer weltweiten Drogenstudie schneller geliefert wird als Pizza? (JURios berichtet).


OLG Frankfurt a.M., Versäumnisurteil v. 07.07.2022, Az. 6 U 211/20
LG Frankfurt a.M., Urteil v. 25.11.2020, Az. 2-6 O 322/19
Pressemitteilung: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/

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