Schwarzfahren: Warum der 9-Euro-Fonds juristisch keine gute Idee ist!

Drei Monate lang genossen die Bundesbürger:innen das 9 Euro Ticket. Inzwischen ist das Projekt ausgelaufen. Ein 9-Euro-Fonds bietet jetzt Abhilfe. Wer monatlich neun Euro einzahlt und dann schwarzfährt, der wird unterstützt, falls ein:e Kontrolleur:in zuschlägt. Wieso das aus juristischer Sicht keine gute Idee ist, erklären wir hier.

Auf der Website der Initiative heißt es: „Günstig, einfach, beliebt: Das 9-Euro-Ticket ist ein riesiger Erfolg. Trotzdem hat es die Ampel-Regierung nicht verlängert. Deswegen starten wir den 9-Euro-Fonds und machen das 9-Euro-Ticket selbst.“ Die Idee ist gut. Denn: immer mehr Menschen wollen saubere und nachhaltige Mobilität, keine umweltschädlichen Autos. Dafür braucht es neben einem gut ausgebauten ÖPNV mit verlässlicher Taktung aber auch bezahlbare Preise. Und hier verspricht der Fonds Abhilfe. Gegenüber der taz gab der Kampagnensprecher Leo Maurer an: „Schon jetzt ist die Nachfrage groß.“

Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt

So einfach, wie es auf der Website der Initiative klingt, ist es in Realität aber leider nicht. Zur Erklärung heißt es dort: „Ab September kann jede:r für 9 € pro Monat Mitglied werden. Wirst Du bei einer Kontrolle ohne gültigen Fahrschein angetroffen, bezahlt Dir der Fonds das erhöhte Beförderungsentgelt. Du musst uns nur die Zahlungsaufforderung des jeweiligen Verkehrsunternehmens zusenden und wir überweisen das Entgelt für dich.“ Das erhöhte Beförderungsentgelt beläuft sich auf mindestens 60 Euro. So weit, so gut. Doch der nächste Absatz sollte jede:n aufhorchen lassen. Denn der Fonds selbst weist darauf hin, dass es sich beim Schwarzfahren trotzdem noch um eine Straftat handelt. Das bedeutet: Der Fonds bezahlt zwar das erhöhte Beförderungsentgelt, kann eine Bestrafung aber nicht verhindern.

Wer schwarzfährt, macht sich nach § 265a StGB wegen „Erschleichens von Leistungen“ strafbar. Das wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Verkehrsunternehmen die Straftat anzeigt. Und an dieser Stelle kann man mit keiner Gnade rechnen. Das Schwarzfahren wird zwar nicht immer direkt zur Anzeige gebracht, spätestens nach dem zweiten oder dritten Verstoß muss man aber mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Einige Verkehrsverbünde verfolgen sogar eine „Null-Toleranz-Politik“. Dass Schwarzfahren generell erst beim dritten Mal des Erwischtwerdens zur Anzeige gebracht wird, ist damit leider ein weit verbreiteter Irrtum.

“Ich fahre schwarz” schützt vor Strafe nicht

Die Initiative bietet auf ihrer Website außerdem einen Aufkleber zum Ausdrucken an, auf dem “Ich fahre ohne Fahrschein” steht. Dieser soll von den Teilnehmer:innen gut sichtbar getragen werden. Der 9-Euro-Fonds weist dabei aber selbst darauf hin, dass ein solcher Button nicht zwingend vor Strafe schützt. Denn die gerichtlichen Entscheidungen hierzu sind uneinheitlich.

So entschied das Amtsgericht Eschwege (Urt. v. 21.11.2013, Az. 71 Cs – 9621 Js 14035/13), dass das Tragen eines Zettels mit der Aufschrift “Ich fahre umsonst” die Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen ausschließe. Diese Auffassung ist allerdings umstritten. So entschied das Amtsgericht Hannover (Urt. v. 24.02.2010, Az. 223 Cs 549/09), dass ein T-Shirt mit der Aufschrift “Ich fahre schwarz” gerade nicht vor Strafe schützt. Dieser Ansicht ist auch das Kammergericht Berlin (Beschl. v. 02.03.2011, Az. (4) 1 Ss 32/11 (19/122)). Auch das Landgericht Hannover (Urt. v. 12.08.2008, Az. 62 c 30/08) meint, ein T-Shirt mit der Aufschrift “Rechtlicher Hinweis: Ich habe den Fahrpreis nicht bezahlt und bin deshalb Schwarzfahrer” sei nicht ausreichend. Und auch das OLG Köln (OLG Köln, Beschl. v. 02.09.2015, Az. 1 RVs 118/15) entschied, dass eine Mütze mit der Aufschrift “Ich fahre schwarz” die Strafbarkeit nicht entfallen lasse.

Trotzdem ist die Initiative eine gute Sache. Denn sie macht plakativ auf ein gewaltiges gesellschaftliches Problem aufmerksam. Deswegen ist es auch gut, dass der Fonds auf seiner Website nicht nur einen (rechtlich fragwürdigen) Ausweg anbietet, sondern auch konkrete Lösungsansätze von der Politik fordert. Nämlich:

  • ÖPNV ausbauen
  • Arbeit attraktiv machen
  • Mehr Personal einstellen
  • Geld umverteilen

Die Kampagne wird unter anderem unterstützt von Sanktionsfrei, einem 2015 gegründeten eingetragenen Verein zur Unterstützung von Hartz-IV-Empfänger:innen. Auch die Initiative Freiheitsfonds (JURios berichtet) wird als Unterstützerin genannt.

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